Diskussion:Roland Horngacher

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Übliche Vorgehensweise

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Horngacher konnte nicht einfach aus seinem Amt "entfernt" werden. Was soll das überhaupt heißen? Dass er entlassen wird, oder das er einen anderen Posten bekommt? Er war bereits suspendiert und der "Rausschmiss" kann nur erfolgen, nach einem entsprechenden Gerichtsurteil oder einem entsprechenden Urteil der Disziplinarkommission. Und von seinem Posten abgezogen war Horngacher ja schon in dem Augenblick, als Stiedl ausschloss, das H. auf seine alte Stelle zurückkehrt.--Der Polizist 21:16, 11. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Zugegeben, entfernen (=seine Amtes enthoben) kann Horngacher erst nach einem entsprechenden Amtsenthebungsverfahren und entsprechendem Urteil. Üblich, dass die Polizeispitze gegen schwarze Schafe in den eigenen Reihen so sachte vorgeht (= nicht von sich aus ein Amtsenthebungsverfahren anstrengt) ist es nur in Österreich und rechtsstaatlich unterentwickelten oder korrupten Ländern. Das der Bundeskanzler einschreiten musste, weil dies die Polizeispitze von sich aus nicht tat, ist durchaus bemerkenswert. --Einhundertfünfundneunzigpunktirgendwas 15:26, 12. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Lesen sie eigentlich was ich schreibe? Also nochmal: Zuerst kommt das Gerichtsverfahren (so es eines geben sollte, dass entscheidet die Staatsanwaltschaft). Wenn nicht das Gerichtsurteil für einen Amtsverlust sorgt, so kommt danach das Disziplinarverfahren, wo auch die Entlassung den Schlusspunkt bilden könnte. Ich halte es keinesfalls für rückschrittlich, dass vor einem Disziplinarverfahren das Gerichtsverfahren abgewartet wird. Wichtig war, dass H. einmal vorläufig suspendiert wird, danach soll der Rechtsstaat arbeiten. Verstehen sie mich nicht falsch, bin kein Freund von H., schließlich hab ich den Artikel hier begonnen. --Der Polizist 20:39, 12. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Natürlich lese ich was Sie schreiben, was klar ist, wenn man meine Beiträge liest. Meiner Ansicht nach ist es Verschwendung von Steuergeld, wenn man ein Gerichtsverfahren abwartet, wenn zu erwarten ist, dass selbst im Falle eines sehr unwahrscheinlichen Freispruchs vor einem Strafgericht, die Verfehlungen auf disziplinärer Ebene ausreichen um Horngacher seines Amtes zu entheben. In nicht-geschützten Werkstätten ist es die Regel, dass man sofort nach einer schweren Verfehlung entlassen wird und kein Gehalt mehr bis zu einer eventuellen Gerichtsverhandlung bezieht. Horngacher kann wie jeder andere auf Wiedereinstellung klagen, wenn im Unrecht geschehen sollte. Ein privater Arbeitgeber kann mit seinem Geld machen was er will - auch Leute bezahlen, die er eigentlich sofort feuern sollte. Die Staatsverwaltung hat diese Option nicht, da sie im Umgang mit Steuergeldern zur Sorgfalt verpflichtet ist. Ich - und viele andere - sehen nicht ein, warum sie Horngacher ein arbeitsloses Einkommen, das ein mehrfaches des österreichischen Durchschnittsverdienstes beträgt, verschaffen sollen, wenn selbst der Polizeipräsident schon der Meinung ist, dass Horngacher untragbar ist und Schaden für die Exekutive angerichtet hat.
Es kann nicht sein, dass ein Polizist erst eines Verbrechens oder Vergehens rechtskräftig überführt sein muss, um den Polizeiapparat von ihm zu säubern. Gerade bei der Polizei sollte bei weitem nicht alles erlaubt sein, was nicht durch das Strafgesetz untersagt ist. --Einhundertfünfundneunzigpunktirgendwas 09:16, 13. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Ich verstehe deinen Standtpunkt und kann ich großteils auch nachvollziehen. Den Halbsatz "auch dann wenn - wie im Fall Horngacher - klar ist, dass seine Verfehlungen eine Amtsenthebung nach sich ziehen werden", würd ich aber rausnehmen. Der ist meiner Meinung nach zu spekulativ, was für dich "klar" ist, muss es deswegen noch lange nicht sein. "Geschützte Werkstätte" ist auch nett... Wenn du Polizisten als "Behinderte" darstellst, verleiht das deiner Argumentation nicht wirklich Nachdruck, sonder das disqualifiziert dich nur selbst...--Der Polizist 09:40, 14. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Ich finde den Halbsatz zwar nicht besonders spekulativ, nachdem sogar der Polizeipräsident eine Rückkehr Horngachers ausschließt, allerdings ist der Erklärungsbedarf für den Halbsatz, der im Text für das volle Verständnis erforderlich wäre, vielleicht etwas zu umfangreich. Von mir aus kann der Halbsatz also auch wegfallen. Bei dem 3-er Vergleich Polizei - sonstige Arbeitgeber - geschützte Werkstätte ist in Bezug auf den Umgang mit Verfehlungen von Mitarbeitern und die Behandlung derselben durch die Entscheidungsträger objektiv festestellbar dasst die Polizei näher an einer geschützten Werkstatt liegt, als an einem normalen Betrieb. In einer geschützten Werkstatt hat die größere Toleranz gegenüber Verfehlungen meiner Ansicht nach gute Gründe, bei der Polizei meiner Meinung nach nicht, denn das Ergebnis ist in Summe eine Polizei, über die man selbst in traditionell polizeifreundlichen Medien wie der Krone wöchentlich mehrfach über kriminelles Verhalten von Polizisten unterrichtet wird. All den Polizisten, die ihren Beruf ordentlich ausüben wollen, ist nicht damit gedient, den Zustand der Polizei zu beschönigen und - wie im Falle Horngacher - so lange wie nur möglich im Amt zu halten bzw. fortzubezahlen, wenn nicht die Staatspitze in Form des Bundeskanzlers persönllich korrigierend eingreift --Einhundertfünfundneunzigpunktirgendwas 12:07, 15. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Niemand beschönigt hier was. Was für dich einer geschützten Werkstätte ähnelt, dass nenne ich pragmatisiertes Beamtentum. Natürlich ist das für manche etwas von Grund auf Schlechtes, aber es hat einen Sinn, wenn Beamte einen Berufsschutz dieser Art haben. Das es dadurch manchmal länger dauert, bis einer Person die Bezüge gekürzt werden, nehme ich in Kauf. Weil das ist mir lieber, als das völlig ungeschützte "Nicht-Beamte" zum Spielball von Interventionen jeder Art werden. Die "Krone", der "Standard" sollen von mir aus berichten soviel sie wollen, solange es der Wahrheit entspricht. Es soll auch alles aufgeklärt werden. Wenn ich mir nur denke, dass man dem kurzzeitig aus suspendierten Oberst Frühwirth auch gleich mit einem Amtsenthebungsverfahren udgl. gekommen wäre... der ist wies aussieht unschuldig, was dann? Wo ist der Punkt, ab dem man sagt, bei dem mach ich ein solches Verfahren, beim anderen nicht?--Der Polizist 15:33, 17. Mär. 2007 (CET)Beantworten
P.S: Tut leid wegen der heute etwas fahrigen Formulierung, bin gesundheitlich etwas angeschlagen.. --Der Polizist 15:33, 17. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Die Beamten ..

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sind an Sich schon ein Staat im Staat mit vielen Sonderprivilegien. Der Herr Polizist mag das nicht einsehen und kommt mit ganz schwachen Argumenten! Mit Sicherheit gab es einen deutlichen Anfangsverdacht bei Herrn Horngacher. Sonst hätte sich nicht der Polizeipräsident und die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Warum behandelt man Beamte nicht wie Normalbürger? Die Bezüge für die ersten 3 Monate einbehalten, dann auf gekürzte Leistung setzen, und zusätzlich jede angebotene Arbeit annehmen. Hier in Deutschland gilt das für jeden Bürger, jeden Arbeitnehmer. Anspruch auf seinen alten Verdienst besteht nicht. Ein studierter Fachmann muss sich für jede Aufgabe zur Verfügung stellen, auch wenn es nur Hilfsarbeiten sind! Nur, auch für unsere Politiker sind die Beamten Tabu. Dieses Privileg müsste endlich mal gebrochen werden.

Und, wieder beruhigt?--Der Polizist 14:07, 28. Okt. 2007 (CET)Beantworten

akademischer titel

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sollte man nicht am anfang auch den "mag." anführen, oder ist das nicht usus? immerhin war sein absolviertes jusstudium für ihn ja berufsvorraussetzung, war ja polizeijurist... --84.113.197.47 19:06, 6. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

War am Anfang eh so, aber das wird in der Wikipedia glaub ich nicht gern gesehen... --Der Polizist 23:21, 7. Okt. 2008 (CEST)Beantworten


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GiftBot (Diskussion) 05:28, 27. Dez. 2015 (CET)Beantworten