Diskussion:Säumnis

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Neufund in Abschnitt Linkziel
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Linkziel

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Hallo, Kein Einstein! Danke für dein Engagement, aber das derzeitige Linkziel ist nach meinem Empfinden nach wie vor recht ungeeignet, um diese WL beizubehalten. Müssen wir diese denn wirklich auf Biegen und Brechen behalten? Was denkst du?--Neufund (Diskussion) 19:07, 8. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

@Neufund: Geeignet ist es nicht besonders. Aber ein Rotlink wäre auch keine gute Lösung, Säumnis ist durchaus ein erklärungsbedürftiger Begriff. Blöd ist allerdings, wie mir mittlerweile aufgeht, dass in Schuldnerverzug nicht alle Spielarten von Säumnis erfasst werden (noch nicht einmal die beim Schuldnerverzug gut). Fällt dir ein Oberartikel ein, wo eine knappe Erläuterung von Säumnis gut eingearbeitet werden kann? Vertragsverletzung wäre wohl schon besser, so etwas wie ein Nichterscheinen vor Gericht ist da aber auch nicht korrekt erfasst. Beim Portal:Recht fragen? Kein Einstein (Diskussion) 21:37, 8. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
@Kein Einstein: Hab’s jetzt mal dort angesprochen. Beste Grüße--Neufund (Diskussion) 16:05, 9. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
Also Säumnis wird im rechtlichen Sinne eher im Zusammenhang mit Prozesshandlungen verwendet als im Zusammenhang mit dem Verzug, der auch von den Voraussetzungen über eine bloße Säumnis hinausgeht. Insofern wäre allenfalls ein Redirect auf Versäumnisurteil zu setzen. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 12:07, 10. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
Vielen Dank für die Rückmeldung! Habe es dann jetzt mal entsprechend umgebogen. Kollegiale Grüße--Neufund (Diskussion) 16:11, 11. Jun. 2018 (CEST)Beantworten