Diskussion:Sachkundenachweis für Hundesportprüfungen

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Meines Erachtens ist der Artikel viel zu einseitig auf die VDH-Sachkundeprüfung und Hundesport ausgerichtet. Andere anerkannte Hunde-Sachkundeprüfungen und die Zusammenhänge mit Hundeführerscheinen/Leinenbefreiung (länderanhängig) fehlen. In NRW ist der Sachkundenachweis für das Halten von 20/40-Hunden zwingend vorgeschrieben [1]. Mehr zum Sachkundenachweis: http://www.google.de/search?hl=de&q=Sachkundenachweis&meta= -- Martina Nolte Disk. 14:21, 13. Aug. 2008 (CEST) Nachtrag eingebaut + Ich habe den Artikel auf das sportunabhängige Lemma Sachkundenachweis (Hunde) verschoben. -- Martina Nolte Disk. 19:31, 13. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Die Lemmaverschiebung ist leider nicht korrekt, da das alte Lemma und der Artikelinhalt sich ausdrücklich auf den Hundesport beziehen. Die anderen Sachkundenachweise, beispielsweise nach den "Kampfhundverordnungen" benötigen entweder eigene Lemmata oder sollten z.B. in Hundeführerschein eingebaut werden. Das an den Artikel noch mehr Fleisch dran sollte, ist klar. --Thomas, der Bader (TH?WZRM) 21:47, 13. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Hallo! Die Prüfungen zum Sachkundenachweis ähneln sich in Aufbau und Inhalt sehr, deshalb wäre eine Aufteilung verschiedener Prüfungen auf jeweils ein eigenes Lemma redundant.
Dieselben Sachkundenachweise können verschiedenen Zwecken dienen, unterschiedliche Sachkundenachweise können demselben Zweck dienen. So kann die VDH-Prüfung erforderlich sein für VDH-Sportaktivitäten und ist zugleich Teil bzw. Voraussetzung für die verschiedenen VDH-Prüfungen; gleichzeitig kann sie - je nach Bundesland - noch außerdem zur Befreiung von der Leinenpflicht oder zur Haltungszulassung dienen wie auch Sachkundenachweise anderer "Anbieter" als dem VDH. Unter einem gemeinsamen Lemma können die Unterschiede der Prüfungen deutlich gemacht werden, auch Diskussionen um die Prüfungen (oder um einzelne Prüfungen bzw. manche Fragen) können hier eingebracht werden. Das alles würde den Rahmen des Artikels Hundeführerschein sprengen und die Gewichtung dort zu sehr auf die Sachkunde verlagern.
Ich hoffe, dass der Artikelersteller oder jemand anderes die anbieter- und zweckneutrale Erweiterung hier vornimmt und nehme das sonst selbst demnächst in Angriff. Und dann steht m.E. eine Rückverschiebung auf das neutrale Lemma an. Kannst du dem zustimmen? -- Martina Nolte Disk. 10:01, 14. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Ich habe den Artikel nun stark erweitert. Wie er jetzt ist müsste er jedoch wirklich auf Sachkundenachweis (Hund) verschoben werden. Grüße, Alfred Fragen? Bewerte mich! 12:37, 14. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Was tut Ihr? Ihr haut Äpfel und Birnen in einen Topf. Der Sachkundenachweis, der zur Haltung gefährlicher Hunde berechtigt, hat mit dem SKN für Hundesportprüfungen gar nichts gemein bis auf den Namen und die Tatsache, daß es bei beiden um Hunde geht. Ich nehme mir die Freiheit, das wieder rauszuschmeißen. Der Text geht ja nicht verloren, ist ja in der Versionsgeschichte weiter vorhanden und kann bei Bedarf von dort kopiert werden. Laßt dieses hoch spezialisierte Lemma wie es ist und baut das aus, was den SKN für Hundesportprüfungen betrifft. Alles andere unter einem extra Lemma, von mir aus auch Sachkundenachweis (Hunde). Dort denkt dann aber daran, daß - Martina hat es ja schon geschrieben - es auch SKN für die Trainerarbeit im Hundesport gibt (siehe Artikelentwurf Leistungsrichter). Auch das sollte dann aber nicht miteinander vermischt werden. Es gibt nun einmal viele verschiedene SKN. Anka Wau! 13:04, 14. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Es ist (wenn auch zu meinem bedauern) so, dass der Inhalt des SKNs der Teile A bis C identisch zu dem in NRW ist. Ich dacht mir, bevor jemad anderes Erweitert bleibe lieber ich der Hauptautor. Grüße, Alfred Fragen? Bewerte mich! 13:14, 14. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Dennoch sind und bleiben es zwei verschiedene Schuhe. Der SKN für 20/40-Hunde in NRW wird von der Tierärztekammer abgenommen. Er ist kostenpflichtig und hat mit dem Hundesport nichts zu tun. Daß man es sich dort einfach gemacht hat und die Fragen vom VDH übernommen hat, steht auf einem ganz anderen Blatt. Für die Darstellung der verschiedenen SKN im Zusammenhang mit den Hundeverordnungen wäre es dann wohl wieder nötig, die einzelnen Verordnungen der Länder durchzugehen und das genau darzustellen. Der SKN für Hundesportprüfungen ist ein anderes Thema und wird hier im Lemma abgehandelt.

Wie gesagt: Mir ist es wichtig, daß jemand, der nach den entsprechenden Infos sucht, genau diese Unterschiede hier auch klar findet (und nicht meint, er meldet sich beim Hundeplatz und kann dann einen 20/40-Hund halten). Ich werde mal genau das aber noch in den Artikel schreiben. Wenn es dann Beiträge zu den "Kampfhund-SKN" gibt, kann man die ja dann verlinken. Anka Wau! 13:41, 14. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Da ich als ersteller nicht ohne Grund dieses Lemma gewählt habe, ist mir die Erweiterung nicht gerade wissentlich leicht gefallen. Es wäre ja eine Erweiterung gewesen, die eine Verschiebung mit sich gezogen hätte, was ich auch nicht wollte. Wenn ich das so richtig sehe spricht eigentlich mehr gegen eienen Ausbau wie Martina vorgeschlagen hat. Somit wäre der Baustein eigentlich überflüssig. Zu der Problematik in NRW und SKN wegen den Listenhunden kann ja jemand einen Seperaten Artikel erstellen. Eine 100 %-ige Redunz gäbe es da nicht, weil diese SKNs sich doch, wenn auch nicht grundlegend voneinander Unterscheiden. Ausbilder müssen schließlich eine andere Sachkunde haben als jemand der mit seinem Hund eine Prüfung ablegen will. Dazu könnte es dann auch nochmal einen Seperaten Artikel schreiben. Grüße, Alfred Fragen? Bewerte mich! 14:13, 14. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Okay. Danke für die jetzige Ergänzung/Abgrenzung. Ich nehme den Baustein raus und werde (demnächst - das ist ja nicht mal eben gemacht) im momentanen redirect Sachkundenachweis (Hunde) einen separaten Artikel schreiben. Falls es jemandem eher in den Fingern juckt: nur zu. -- Martina Nolte Disk. 17:02, 14. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Die Schnelllöschung der Weiterleitung hat mich dazu gebracht, meine Ankündigung endlich wahr zu machen: Sachkundenachweis (Hunde) könnte noch Ergänzungen und Präzisierungen vertragen. :-) --Martina Nolte Disk. 16:37, 29. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Durchführung der Prüfung? / NRW-Lastigkeit

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hallo, ich bin einer der Glücklichen, deren behördlicher Sachkundeschein vom VDH anerkannt wurde, so dass ich an der BH-Prüfung ohne VDH-SKN teilnehmen konnte.

  • Daher meine Frage: Wird die Prüfung mündlich, schriftlich oder am Computer durchgeführt oder ist alles möglich?
  • zum großen Kritikpunkt, dass die VDH-Prüfungsfragen einseitig die Situation in NRW abfragen und beispielsweise in Niedersachsen manche Fragen falsch beantwortet werden müssen, um eine richtige Bewertung zu erhalten, werde ich mir ein paar Anmerkungen im Artikel nicht verkneifen können :-( -- Hundehalter 12:49, 24. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
zu Punkt 1: „Teilnehmer, die erstmalig in einer VDH – Begleithundeprüfung starten und den entsprechenden Nachweis der Sachkunde nicht erbringen, haben sich am Tag der Veranstaltung dem amtierenden LR zur schriftlichen Überprüfung ihrer Sachkunde erfolgreich zu stellen, bevor sie mit ihrem Hund im praktischen Teil überprüft werden.“ (Zitat von hier)
zu Punkt 2: Es ist schwierig alle Situationen in allen Bundesländern zu beachten, zu mal das in jedem Bundesland teilweise unterschiedlich ist. Versuche ruhig die Situation in anderen Bundesländern zu beschreiben. Grüße, Alfred 13:16, 24. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
hallo Alfred, danke für die Auskunft zur Prüfungsform. Magst Du/soll ich das ergänzen? Zu der Problematik, dass ich in meinem niedersächsischen Bundesland die NRW-Vorschriften lernen muss, um eine Prüfung zu bestehen, habe ich entsprechende Kritikpunkte im Artikel hinzugefügt. Vielleicht ist der Halbsatz mit dem Fischer besser hier auf der Diskussionsseite aufgehoben als im Artikel - wer mag, darf den Halbsatz löschen. Leider verspielt der VDH mit solch unsinnigem Vorgehen den Anspruch darauf, ernstgenommen zu werden. Die Ersteller des Fragenkatalogs können sich wohl überhaupt nicht in die Situation von Prüfungsteilnehmern aus rasselistenfreien Bundesländern hineinversetzen. Leider führt das dazu, dass trotz Abschaffung der Rasseliste in Niedersachsen im Oktober 2003, viele Niedersachsen heute immer noch meinen, Bullterrier seien genehmigungspflichtig, „weil das in der VDH-Prüfung auch so vorkommt“. Der VDH trägt damit zur Desinformation der Prüfungsteilnehmer außerhalb NRWs bei. NRW ist zwar groß und bedeutsam, aber die NRW-Rasseliste ist nur in NRW gültig und trifft für 78% der deutschen Bevölkerung nicht zu. Überhaupt würde es dem VDH (als Kläger gegen das Bundesgesetz mit Rasseliste - siehe http://www.vdh.de/media/pdf/StellungnahmeVDH_Verfassungsbeschwerde.pdf ) besser anstehen, die rassespezifischen Regelungen aus der Sachkundeprüfung ganz raus zu lassen. Die Rasselisten werden durch die VDH-Prüfung vermutlich unbeabsichtigt „geadelt“. Statt dessen würde ich mir wünschen, mehr Fragen zur Gefahrenvermeidung und zur richtigen (Re-)Sozialisierung von Hunden aufzunehmen. Gruß, Andreas -- Hundehalter 15:08, 24. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Das mit dem schriftlich habe ich soeben ergänzt. Grüße, Alfred 16:56, 24. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
hallo Anka Friedrich, mit deiner Löschung des von mir erstellten Absatzes bin ich nicht einverstanden. Um eine Sache als sachlich falsch zu deklarieren (mit entsprechenden Referenzen und Erläuterungen) braucht es keine Quellen dafür, das(s) der Fragebogen Kritik ausgesetzt ist. -- Hundehalter 20:01, 24. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
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GiftBot (Diskussion) 15:14, 10. Jan. 2016 (CET)Beantworten