Diskussion:Sachwertverfahren

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Man sollte eingangs erklären, um was es geht! --wau 19:58, 29. Dez 2004 (CET)

Habe den Artiekl erweiter und neu gegliedert. Müsste m. E. ein guter Kompromiss aus Detailfreude und Übersichtlichkeit sein. Einzelne Komponenten (z. B. Marktanpassungsfaktor) können in Unterthemen vertieft werden. --Sunshinemind 11:44, 23. Feb 2005 (CET)

Ändere noch mal zu Thema Umsatzsteuer -> Baukosten netto oder brutto: Hier entscheidet das Optieren! Ob Anlage- oder Umlaufvermögen tut nix zur Frage der Abzugsfähigkeit der Vorsteuer, das wirkt eher (bei Einnahmen nur aus VuV, d. h. keine Gewerblichkeit) auf die Gewerbesteuer, was für die Objektbewertung unerheblich ist.

Sachwertverfahren i.S.d. Bewertungsgesetzes fehlt.

[Quelltext bearbeiten]

Das Sachwertverfahren i.S.der §§ 83 bis 90 des BewG für Grundstücke gem. § 76 Abs. 2 und 3 BewG sollte zwingend hier aufgeführt werden! (nicht signierter Beitrag von Stephan T. (Diskussion | Beiträge) 18:07, 25. Mär. 2008‎ (CST))