Diskussion:Schankverlust

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von NiTenIchiRyu in Abschnitt Verschütten
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Verschütten

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Gewöhnliches Verschütten, bzw. Umstoßen von Gläsern müsste fas Finanzamt doch auch anerkennen - oder?--Symposiarch Bandeja de entrada 09:55, 7. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Das Amt erkennt pauschal so oder so 3 bis 5 % an, wie die zustandekamen ist unerheblich. Sicherlich kann man Verschütten von Gläsern bzw. Flaschenbruch (vgl. z.B. hier) dort im Einzelfall mit geltend machen. --NiTen (Discworld) 12:11, 7. Feb. 2012 (CET)Beantworten