Diskussion:Schlichthaus

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Rudolph Buch in Abschnitt Wartungsbaustein
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Der Artikel wurde von mir nach Löschdiskussion aufgrund Qualitätsmängeln gelöscht, nach LP wieder hergestellt und völlig neu geschrieben. Die damaligen Löschgründe liegen nun nicht mehr vor.--Karsten11 (Diskussion) 22:44, 5. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Wohnungen

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Den Begriff gibt es doch heute noch, und zwar für Wohnungen in denen die Verwaltung Wohnungs- und Obdachlose unterbringt...--Antemister (Diskussion) 22:33, 26. Mär. 2016 (CET)Beantworten

Wartungsbaustein

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Benutzer:Majo statt Senf, wenn Du zitable Quellen dafür hast, dass der Begriff im Sozialwohnungsbau auch in den 70er Jahren in Verwendung war, benenne sie bitte. Ein Wartungsbaustein ist nicht dafür gedacht, unbelegte Behauptungen auf der Seite unterzubringen. --Rudolph Buch (Diskussion) 22:59, 5. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Gib doch in Deiner Suchmaschine einfach mal das Wort "Schlichtwohnung" ein - da hast Du genügend Treffer -- - Majo Senf - Mitteilungen an mich 05:35, 7. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Kannst Du etwas konkreter werden? "Mach dich selber schlau" oder ein allgemeiner Verweis auf Suchmaschinen helfen nicht. Du musst die Behauptung ja irgendwo gefunden haben: Wo hast Du also gelesen, dass Sozialwohnungen in den 70er Jahren so bezeichnet wurden? Dass Notunterkünfte umgangssprachlich immer noch so bezeichnet werden, steht ja bereits im Artikel. Aber der Sozialwohnungsbau der 1970er hat völlig andere Mindeststandards, das ergibt sich auch aus Lüning. --Rudolph Buch (Diskussion) 14:54, 7. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Ich hab das nicht irgendwo gefunden, sondern ich weiß dass da es in meiner Heimatstadt in den 70er-Jahren solche Siedlungen mit Schlichtwohnungen gab, auf die die Stadt stolz war, da die Einwohner vorher in Nissenhütten gewohnt hatten - -- - Majo Senf - Mitteilungen an mich 14:58, 7. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Deine Erinnerung an Deine Heimatstadt in Ehren, aber es ist zweifelhaft, dass Du Dich richtig erinnerst: Toilette und Bad oder Dusche innerhalb jeder Wohnung wurden von den Bauordnungen bereits in den 1960ern vorgeschrieben (z. B. in Bayern ab 1962). Außerdem ist der Sprachgebrauch in Deiner Heimatstadt keine Basis für einen Mängelbaustein in einem durch Fachliteratur belegten Artikel. Schreib Deine persönlichen Erinnerungen gerne auf die Diskussionsseite - für die Artikelseite sind sie ohne Belang. --Rudolph Buch (Diskussion) 16:33, 7. Apr. 2018 (CEST)Beantworten