Diskussion:Schullehrer/Archiv/1

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Stilfehler in Abschnitt Die Ränder zweier Teller
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Archiv zur Artikeldiskussion Schullehrer 2006

Sorry, das ist bestimmt nicht ganz richtig, wie ich diese Seite archiviert habe, aber ich steige bei der Anleigung einfach nicht durch :-( --Juegoe 15:14, 8. Jul. 2009 (CEST)

Verbesserungen am Artikel

Statt auf der Diskussionsseite wie vorgeschlagen habe ich das im Artikel selbst getan. Sicherlich ist das noch zu verbessern. In den Artikelüberschriften habe ich angedeutet, wie es weitergehen könnte - aber nicht muß. Gerade die Historie ist nicht meine Stärke in Bezug auf Lehrer. Es hat sich wahrscheinlich auch manches verändert, also nur ran an den Text, wortwörtlich: besser machen.--Juegoe 00:59, 15. Mär 2006 (CET)

Bei www.4teachers.de handelt es sich nicht (nur) um ein Forum, sondern um die wahrscheinlich größte unkommerzielle Materialsammlung und Lehrercommunity im deutschsprachigen Raum. Ich finde ein Link wäre angebracht.

Und wenn es dort Goldbarren umsonst gäbe: Es gibt dort keine weiterführenden Infos zum Lemma, daher werden die Vorgaben von Wikipedia:Weblinks verfehlt. Daher bitte keine erneute Werbung für das Forum einstellen, WP ist keine Linkfarm... --NB > + 10:43, 15. Apr 2006 (CEST)
Inwieweit erfüllen dann die "Linksammlung für Lehrer" und das "ZUM-Wiki" die Vorgaben ? 84.129.216.37 00:58, 23. Apr 2006 (CEST) (Sig nachgetragen --NB > + 21:16, 23. Apr 2006 (CEST)=
Einfach die verlinkten Vorgaben lesen: weitergehende Informationen über das Lemma bzw. desssen Umfeld (= mehr als Forum/Chat/Arbeitshilfen)... --NB > + 21:16, 23. Apr 2006 (CEST)

Löschen des ganzen Artikels und Verschieben der Diskussion

waren und sind unnötig. Man hätte den alten Artikel als Grundlage nehmen und bearbeiten sollen. Der neue Text ist viel zu weitschweifig, enthält Kommentare, also POV, und gehört gestrafft! --NN-NZ 13:56, 15. Mär 2006 (CET)

Der Artikel ist doch gar nicht gelöscht worden, und die Diskussion ist nur archiviert worden (siehe Link oben). Welche "Kommentare" im Artikl meinst Du?--nodutschke 14:11, 15. Mär 2006 (CET)
  • Anton-Josef wünschte: „Stell doch einfach Deine Änderungswünsche auf der Diskussionsseite vor.“ Stattdessen wurde die alte Version eliminiert und ein neuer Artikel mit etlichen Artikelüberschriften ohne Inhalte hineingestellt. Von dem plötzlichen Überstülpen eines neuen Artikels halte ich nichts; denn das wirkt demotivierend. Es muß bei jedem Satz überlegt werden, ob er notwendig ist. Man kann ja hier nicht eine Berufsberatung durchführen. Der Artikel ist auf dem Weg zu einem unenzyklopädischen Mammutartikel. Tatsächlich wird zunehmend kritisiert, daß manche Artikel dazu neigen, zu lang zu werden, weil sie zuviel unnötigen Ballast enthalten. Auch hier kann man schon jetzt überlegen, was ausgelagert werden muß. Siehe: Wikipedia:Fragen zur Wikipedia/Auslagern von Artikelteilen. --NN-NZ 17:59, 15. Mär 2006 (CET)
  • Tja, so ist sie halt, die Wikipedia :-) Ausser dem Umstand, dass Du nichts vom "Umstülpen" hälst: Was konkret soll den aus dem Artikel raus? Wo kann man was verbessern? Wo fehlt etwas?--nodutschke 18:17, 15. Mär 2006 (CET)
PS: Ich habe mal den Überarbeiten-Baustein wieder rausgenommen, da der Artikel bereits in der QS gelistet ist und zwei Bausteine mit dem gleichen Zweck ja wohl nicht viel bringen. Ausserdem reicht es auch nicht, einfach einen Baustein in den Artikel zu tun, sondern dies erfordert - um zu funktionieren - auch detaillierter Kritik (wie dies z.Z. auf der QS-Seite ja auch passiert).--nodutschke 18:21, 15. Mär 2006 (CET)
  • Nachdem der Artikel jetzt verschlimmbessert wurde, sollte nun aber mal jemand Hand anlegen, der a) vernünftig schreiben kann und b) auch was von der Materie versteht. --Anton-Josef 18:45, 15. Mär 2006 (CET)PS: Soll ich doch wieder den QS-Baustein rausnehmen ;-)?
  • lol, ich habe zwar das Gefühl ganz gut zu verstehen was Anton-Josef gerade meint, muss jedoch als Mitautor der alten Version zugeben, dass ich froh bin, dass sich mal jemand mit so viel Energie um diesen Artikel kümmert. Ich denke, man kann das Ergebnis erst beurteilen, wenn sich der Staub der Explosion gelegt hat und hoffe, dass das Ergebnis dann nicht mehr so monströs wirkt. Tipp: ich denke, dass der auch hier schon angeschnitten Problematik, dass Artikel schnell zu lang und unübersichtlich werden, durch Auslagerung mehr Rechnung getragen werden muss. Auch sprachliche Grobheiten schleifen sich bei einem so häufig aufgesuchten Lemma noch etwas ab. Da habe ich keine Sorge. Ansonsten gibt es hier ohne Zweifel auch schon viele interessante Verbesserungen! Schöne Grüße --Oliver s. 19:13, 15. Mär 2006 (CET)

Vielen Dank für die Geduld von einigen, erst einmal etwas zuzuwarten. Ich habe neulich einen als "exzellenter Artikel" eingestuften Artikel gelesen, der sich mit absoluten Randproblemen bei Wahlen beschäftigt hat (keine Wertung): Negatives Stimmgewicht bei Wahlen Ich denke so eine wichtige Sache wie Lehrer ;-) darf schon etwas Platz beanspruchen. Außerdem ich bin mit dem Text nicht verheiratet. Aber ich versuche halt einmal das zu schreiben, was ich für wichtig finde. Wenn das andere anders sehen, ok. Aber das Thema ist halt nun mal ein bißchen kompliziert. Außerdem - Lehrer kennen wir doch alle - oder? Bei den vielen im Umlauf befindlichen Vorurteilen (ob berechtigt oder nicht): Da ist vielleicht ein Blick hinter die Kulissen ganz erhellend. Ich bin jedenfalls gespannt auch Korrekturen und hoffe auf eine gute Diskussion und ein gutes Ergebnis. Ich hoffe auch auf Mitautoren, weil ich z.B. zur Geschichte der Lehrer nicht viel beitragen kann. -- 62.180.196.63 20:39, 15. Mär 2006 (CET)

Ich habe immer etwas Schwierigkeiten mit dem POV. Vielleicht kann mal NN-NZ einmal konkret machen, welche Textstellen er als Kommentar ansieht und was daran POV ist. Die Erläuterung von Wikipedia kenne ich.-- 62.180.196.63 21:28, 15. Mär 2006 (CET)

Sorry, war bei den letzten beiden Beiträgen offensichtlich nicht eingeloggt. --Juegoe 21:59, 15. Mär 2006 (CET)

Zielsetzung, Begriffsklärung und Planung

Es lohnt sich nicht, sich in Details des Labyrinths zu verlieren. Es fehlt bislang an einer Zielsetzung und Planung. Notwendig ist eine Begriffsklärung, damit danach eine thematische Aufteilung und Reduktion auf das Wesentliche stattfinden kann:

{{Begriffsklärung}}bitte keine Vorlagen auf Diskussionsseiten, da diese sonst in den entsprechenden Kategorienseiten ebenfalls auftauchen.--nodutschke 22:45, 15. Mär 2006 (CET)

Hi Nodutschke, versteh ich nicht. Ich habe (höchstens versehentlich) keine Begriffsklärung auf der Disusssionsseite eingebaut - vielleicht auf der verschobenen alten Diskussion? Und was ist denn Deiner Meinung nach das Wesentliche, auf das reduziert werden soll?--Juegoe 13:44, 16. Mär 2006 (CET)

Lehrer ist

  • ein Oberbegriff für Lehrer aller Art sowie an allen Schularten in allen Staaten, d.h. Lehrer (allgemein)
  • ein spezieller Begriff für Volksschullehrer, d.h. für Grund- und Hauptschullehrer (Deutschland)

Daraus folgt, a) daß der bisherige allgemeine Artikel als Überblicksartikel wiederhergestellt, und b) daß der neue Artikel sich auf Grund- und Hauptschullehrer konzentrieren und von den Besonderheiten anderer Lehrerarten (z.B. Gymnasiallehrer) entlastet werden sollte. --NN-NZ 21:44, 15. Mär 2006 (CET)

Hi NN-NZ, tut mir leid, kann diese Unterscheidung aus fachlicher Sicht nicht nachvollziehen. Einmal bezweifle ich, daß das für alle Staaten gilt - ich weiß es aber nicht. Und zum anderen sind auch Gymnasiallehrer Lehrer, für die die getroffenen Aussagen genauso gelten. Es gibt natürlich für alle Schulformen Besonderheiten, (z.B. Lehrer an beruflichen Schulen müssen ein Praxisjahr machen, Werkstattlehrer an beruflichen Schulen werden anders bezahlt und haben weitere zahllose Besonderheiten, Sonderschullehrer ebenfalls (da habe ich aber auch keinen klaren Blick für), auf die ich gar nicht eingegangen bin. Es gibt Berufsgruppen mit der Bezeichnung Lehrer: Tennislehrer, Hochschullehrer, die nicht im Schuldienst sind. Diese aber auch noch zu unterscheiden - dazu fehlt mir der Überblick in anderen Berufsgruppen. Der Artikel ist natürlich Deutschlandlastig, aber über das Lehrerdasein in Frankreich oder der Schweiz habe ich keinen blassen Schimmer. Ich habe daher in der Begriffsklärung auf Lehrer im Schuldienst eingeschränkt. Und was ist mit dem POV?? -- Juegoe 21:58, 15. Mär 2006 (CET)

  • Außerdem habe ich mir gerade den Artikel über Gymnasiallehrer durchgelesen. Dort findet genau die Doppelung von Sachverhalten statt, die auch auf andere Lehrer zutreffen, z.B. auf Berufsschullehrer und Gesamtschullehrer. Das dort als Merkmal einer Berufsgruppe zu etablieren hat keinen Sinn. Außerdem enthält er Unrichtigkeiten: so werden Gymnasiallehrer in der Regel nicht an Gesamtschulen eingesetzt, auch die außerordentlichen Einsatzmöglichkeiten bestehen in der Regel nicht. Lehrer werden Schulformbezogen eingestellt und für den Einsatz an beruflichen Schulen fehlt ihnen ein berufliches Fach. Vom Selbstverständnis her werden sich Gymnasiallehrer bedanken, an anderen Schulen eingesetzt zu werden. Der akademische Abschluß bringt im öffentlichen Dienst keine höhere Einstufung, beamtenrechtlich ist der Dr. Privatvergnügen. Im Hochschuldienst ist das anders. Bei den Aufgaben stehen Aufgaben, die auf alle Lehrer zutreffen. Es gäbe ehr einen Grund für diesen Artikel einen Überarbeitungsbaustein zu setzen. In den Hochschuldienst können auch 'einfache' (sorry) Hauptschullehrer abgeordnet werden. Die z.A.-Zeit ist bei der Beförderung falsch eingeordnet, denn der Studienrat ist kein Beförderungsamt. das erste Beförderungsamt für Lehrer in der Sek II ist der Oberstudienrat. -- Juegoe 23:24, 15. Mär 2006 (CET)


  • Hi Juegoe, ich halte es für recht mutig, sich ohne bereits sehr fundierte Fachkenntnisse so ein großes Projekt aufzuladen, aber zu Mut ist ja hier jeder aufgefordert. Nun ein paar konkrete Anmerkungen zu deinen Einlassungen:
  1. Viele Gesamtschulen haben auch eine gymnasiale Oberstufe und selbstverständlich GL, die sowohl in Sek I als auch Sek II arbeiten und Schüler zum Abitur führen.
  2. auch an Berufsschulen werden bestimmte Fächer von normale GL vertreten. Ich hab z.B. mal als Student an einer Kaufmännischen Berufsschule Chemiestunden gegeben. Dort gab es auch ganz normale GL.
  3. Das II. Staatsexamen ist zwar kein Akademischer Grad, jedoch der Abschluss einer akademischen Ausbildung, wenn das Studium an einer Hochschule erfolgte. Personen, die an einer Universität studiert haben, werden in den höheren Dienst eingruppiert. Es geht hier also nicht um Leute mit Promotion (die jedoch teilweise auch beim Einstellungsverfahren formal positiv gewertet wird; in Hessen z.B. 0,5 "Gesamtwert"-Punkten)
  4. Beförderung : StR z.A. und StR. sind 2 zeitlich aufeinander folgende Amtsbezeichnungen mit jeweils eigenen Ernennungsurkunden. mfg Oliver s. 00:20, 16. Mär 2006 (CET)

Hi Oliver,

  1. natürlich gibt es an beruflichen Schulen auch vereinzelt Gymnasiallehrer, aber das ist wirklich die Aussnahme. Weil an beruflichen Schulen Lehrer ohne eine berufliche Fachrichtung nur ungern eingestellt werden - da herrscht großer Mangel. Wenn sich natürlich Gymnasiallehrer (diese Berufsbezeichnung ist eigentlich von Land zu Land unterschiedlich, in NRW gibt es das gar nicht) an berufliche Schulen bewerben, wird versucht, eine Schule zu finden. Liegt auch daran, daß Fächer des Gymnasiums auf gymnasialen Niveau an beruflichen Schulen kaum gefragt sind. isst mit den Kollegschulen (berufliche Schulen mit Abitur etwas verändert). Ehr noch finden sich an beruflichen Schulen Diplomanden ohne Zweitfach und auch ohne pädagogische Ausbildung. Vom Vorbereitungsdienst her sind das ja auch unterschiedliche Studienseminare: für berufliche Schulen, für Gesamtschulen und für Gymnasien.
  2. An Gesamtschulen gibt es ebenso vereinzelt Gymnasiallehrer. In der Regel ist aber der große Wunsch der Sek II Kandidaten ans Gymnasium zu kommen und nicht an die Gesamtschule. In NRW, dem Land mit den meisten Gesamtschulen ist das jedenfalls so. Davon sind viele auch noch Schulformwechsler, die sich auf eine Beförderungssstelle beworben haben, z.B. Oberstufenleiter.
  3. Das mit dem akademischen Grad stammt nicht von mir, sondern war im Vorartikel zu finden. Der Abschluß der akademischen Ausbildung ist das 1. Staatsexamen. Das zweite Staatsexamen ist die Vorbereitung auf den Lehrberuf als Beamter, keine akademische Ausbildung. Das Prüfungsamt ist auch nicht akademisch, sondern staatlich.
  4. Beförderung: StR z.A. ist ein Amt auf Probe. In dieser Zeit wird festgestellt, ob der Bewerber die Anforderungen des Arbeitgebers zur Übernahme ins Beamtenverhältnis erfüllt. Der Studienrat StR folgt zwar auf den StR z.A. ist aber trotzdem keine Beförderung, sondern die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit. Das erste Beförderungsamt ist und bleibt der OStR.
  5. Bei der Bestenausllese habe ich geschrieben, daß aus dem 1. und dem 2. Staatsexamen ene Gesamtnote erstellt wird, die letztlich für den Platz auf der Rangliste verantwortlich ist. Es gibt nun in der Tat neben den von mir erwähnten sozialen Gesichtspunkten auch je nach Land nach Bedarf und Einstellungsjahr weitere Kriterien, nur die alle für jedes Bundesland aufzulisten ist eine Wahnsinnsarbeit.
  6. Die Anerkennung des Dr.-Titels bei der Einstellung in den Schuldienst ist ebenfalls nicht einheitlich in den Bundesländern geregelt, weil die Voraussetzung für die Einstellung in den Vorbereitungsddienst (Referendariat) ist nun mal das 1. Staatsexamen und sonst nichts. In Zeiten des Lehrermangels konnte das natürlich zum Kriterium werden, in Zeiten der Lehrerschwemme ist das von marginalem Einfluß.

Ich wollte auch nicht den Gymnasiallehrern ans Leder, sondern der Doppelung der Information. vieles was jetzt beim Gymnasiallehrer steht erweckt so den Eindruck, daß sei speziell bei Gymnasiallehrern so. Ist es aber nicht, ist für alle Lehrer im Schuldienst so. Es gibt dann die gleichen Eintragungen für jeden Lehrer: Grundschullehrer, Hauptschullehrer, Realschullehrer, Sonderschullehrer, Lehrer an beruflichen Schulen, Gesamtschullehrer, nicht zu vergessen die Stufenlehrer Primarstufenlehrer, Sekundarstufen-I-Lehrer, Sekundarstufen-II-Lehrer, Lehrer im Hochschuldienst, ..... das kann nicht der Sinn des Ganzen sein. Ich plädiere daher für eine allgemeine Information über Lehrer und unter der speziellen Bezeichnung dann nur noch die speziellen Besonderheiten. --Juegoe 13:16, 16. Mär 2006 (CET)

Habe um den Artikel zu entlasten, den Punkt Lehrerverbände und Gewerksachaften entfernt. Vielleicht hat jemand die Aufgaben des Lehrers, die der Deutsche Bildungsrat niedergelegt hat griffbereit und kann sie einstellen. Ich würde dann noch was dazu schreiben - auch aus der Sicht des Buches: Zukunft der Schule - Schule der Zukunft, das von Johannes Rau in Auftrag gegeben wurde, als er noch in NRW war. Zur Geschichte möchte ich mich gerne zurückhalten. Die beiden Teilstücke, die jetzt auf der Lehrerseite sind, möchte ich nicht mehr erweitern. Die 'Explosion' ist von meiner Seite her beendet und der verschlimmbesserte Artikel kann nun 'entschlimmt' werden. -- Juegoe 15:31, 16. Mär 2006 (CET)

Zu der neuen Übersichtsseite möchte ich mich nur wenig äußern. In den Artikel Hochschullehrer habe ich einen QS-Baustein gesetzt. Lehrer als Ausbilder???? Ausbilder in den Betrieben werden nicht als Lehrer angessprochen. Halte ich für gewagt. Würde auch vorschlagen ein Kapltel Lehrer an Privatschulen aufzunehmen, weil dort eine eigene problematik besteht. Die Diskussion zu Lehrern im Schuldienst setzt sich auf der Seite: Lehrer an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen fort.-- Juegoe 20:26, 16. Mär 2006 (CET)

Nach dem Verschieben

Leider gab es ein kleines Problem mit dem Verschieben des Artikels. Alle Änderungen zwischen dem Copy&Past-Verschieben und dem lizenkonformen Verschieben finden sich hier: Benutzer:Oliver s./Lehrer an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Deutschland, die entsprechenden Diskussionsbeiträge entsprechend hier:Benutzer Diskussion:Oliver s./Lehrer an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Deutschland.--nodutschke 10:33, 17. Mär 2006 (CET)

  • ich hab noch bergeweise arbeit und eigetlich grad keine zeit mehr. nur noch so viel. A13 ist sowohl das Ende des gehobenen dienstes als auch der einstieg des höheren. leute die im höheren dienst eingestellt werden erhalten noch ne ganz kleine zulage, die die im gehobenen dienst nicht bekommen. daher bekommen gymnasiallehrer ja auch eigentlich nicht a13 sondern "a13+z". aber das sind kleinigkeiten. den rest einfach so ändern wie dus magst. der artikel brauch m.m eh noch noch ne weile, bis der explosionsstaub sich gelegt hat:-) in diesem sinne lustvolles schaffen!--Oliver s. 00:32, 17. Mär 2006 (CET)

Hi Oliver, finde ich bescheuert, die Diskussion auf eine private Seite zu verschieben und dann die Arbeit am Artikel zu beenden -- Juegoe 13:26, 17. Mär 2006 (CET)

Juego, dass ist ein Missverständnis! Bitte schau mal hier nach, dann klärt sich hoffentlich alles auf :-) Das Verschieben habe ich vorgenommen, nicht Oliver. Wenn Du noch Fragen hast, frag mich ruhig. Beste Grüße,--nodutschke 13:34, 17. Mär 2006 (CET)

Ok -aber der QS-Baustein ist mit verschoben worden und nun hat jemand auf der Lehrerseite die neuentwickelte Seite abgetrennt. Ich habe jetz auf der neu entwickelten Seite den QS-baustein, den ich ja auf die Lehrerseite gesetzt hatte, gelöscht. Sieh mal auf der Lehrerseite nach dem Rechten.--Juegoe 19:50, 17. Mär 2006 (CET)

Habe die Kategorie Lehrer ergänzt und an den Formulierungen und an der Gliederung gearbeitet. Den QS-Baustein habe ich entfernt, weil er ja für die ehemalige Lehrer-Seite galt.

Die 5 Aufgaben des dt. Bildungsrates müssen noch erläutert werden.-- Juegoe 00:08, 18. Mär 2006 (CET)

  • da nach dem verschieben die bis zum verschieben erarbeitete version nicht wieder eingesetzt wurde, hat sich da inzwischen einiges an einer älteren Version getan, das ich nicht so einfach mit "meiner" alten version überschreiben will und denke, dass sich der Artikel mit der zeit so wie so positiv entwickeln werden wird. wünsche euch dabei viel erfolg!--Oliver s. 23:22, 19. Mär 2006 (CET)

Kritik an Text und den Fakten

Ich halte die im Präteritum verfassten Kommentare unter "Probleme" nicht für lexikongerecht. Außerdem bezweifle ich die niedrige LEBENSERWARTUNG der Berufsschullehrer von 54 Jahren! Vermutlich ist das durchschnittliche Alter beim Ausscheiden aus dem Dienst gemeint, mit dem das LEBEN ja hoffentlich für die Betroffenen noch weiter geht! Precilla

Da gebe ich Precilla vollkommen recht. Die Probleme haben im Lexikonartikel nichts zu suchen, es sei denn es würde als Zitat eines Autors aufgeführt werden. (XY meint dazu...etc.). Das 54er Todesalter habe ich rausgenommen. War unglaubhaft und nicht belegt und das Ausscheiden aus dem Dienst konnte nicht gemeint sein, denn es stand dick Lebenserwartung daneben. Gruß --nfu-peng Diskuss 12:13, 14. Apr 2006 (CEST)

Kritik an Text und den Fakten

Die Probleme beschreiben nicht irgendwelche Probleme, sondern die tatsächlichen Probleme mit der Einstellungspraxis. Man kann das vielleicht anders und in den Artikel hineinformulieren, nicht aber einfach aus Unkenntnis als Essay entfernen. Juegoe 22:03, 1. Apr. 2007 (CEST)

Mir scheint der Artikel sehr aus Lehrersicht verfasst. Unter "Probleme" würden mir ganz andere Mißverhältnisse einfallen. Beispielsweise die mangelhafte Lehrerausbildung im pädagogischen Bereich. Vor allem aber der Fakt, dass Lehrer in aller Regel als Beamte auf Lebenszeit eingestellt werden. Dies führt schon an der Hochschule dazu, dass viel zu viele Studenten, die weder Begabung noch Motivation haben, "auf Lehramt" studieren, da eine sichere Position auf Lebenszeit bei einem vermeintlich (!) leichten Job winkt. Dazu kommt, dass keinerlei (finanzielle) Anreize für Leistung (guten Unterricht) geboten werden und keine echte Evaluation statt findet, bei der Nieten mit Sanktionen rechnen müssten. Das Ganze wird ja öffentlich auch immer wieder diskutiert, wobei Lehrerverbände dann regelmäßig antworten, dass sei eine viel zu allgemeine und ungerechte "Lehrerschelte". --Klaus 11:18, 7. Dez. 2007 (CET)
In einem enzyklopädischen Artikel geht es ja nicht um die "Stellungnahme" wie in einem Schulaufsatz, sondern um die Beschreibung von Fakten. Wenn ein Faktum die Nennung von relevanter Kritik ist, dann O.K.. Aber dazu gehört euch ein entsprechender Nachweis.
Am Beispiel 1: Es stimmt nicht, dass Lehrer "in aller Regel als Beamte auf Lebenszeit" eingestellt werden. So ziemlich alle neuen Bundesländer verfahren anders, da sind es Angestellte. (So müsste man doch einen Unterschied in der Qualität feststellen können, tut man das wirklich?)
Am Beispiel 2: Es mag stimmen, dass viele Studenten weder Begabung noch Motivation haben. doch bevor sie Lehrer werden, durchlaufen sie verschiedene Prüfungen, Praktika und vor allem eine mehrjährige Probezeit. Also kann man ohne Nachweis nicht einfach vom einen auf das andere schließen oder unterstellen, dass ein Großteil der Dienstanfänger unbegabt bzw. unmotivert sei.
Am Beispiel 3: "wobei Lehrerverbände dann regelmäßig antworten, das sei eine ... Lehrerschelte" -> mag vielleicht der gefühlten wirklichkeit entsprechen, ist aber falsch. Erstens gibt es "die" Lehrerverbände nicht, diese gliedern sich auf in die DGB-Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und die Beamtenbundgewerkschaften Verband Bildung und Erziehung, Philologenverband, Realschullehrerverband ... Zum zweiten sind die GEW wie auch die anderen mehrheitlich seit längerem für eine leistungsbezogene Bezahlung.
Ein Essay-artiger Abschnitt wäre somit eine meinungsbezogene Darstellung, der wahrscheinlich auch die Sachlage nicht treffen würde (In einer Zeitung geht das im Kommentar, hier nicht) oder Darstellung ohne Belege. Auch in den Medien zeigt sich deutlich die unzutreffende bzw. häufig auch falsche Darstellung der Situation. Auch hierzu sind Beispiele in großer Zahl vorhanden. --Wangen 14:23, 7. Dez. 2007 (CET)

wirtschaftliche Stellung der Privatschullehrer in der Eingangsdefinition

Gehört die wirtschaftliche Stellung der Privatschullehrer wirklich in die Definition des Lemmas "Lehrer"?--Oliver s. 22:13, 1. Apr. 2007 (CEST)

Fragen zum Text

Hallo! Ich schreibe jetzt mal alle Unklarheiten des Textes auf (Ich habe nämlich keine Ahnung über den Lehrerberuf). Ich bin also das perfekte Testopfer um zu prüfen, wie gut der Text zu verstehen ist und ob der Text mich schlauer macht.

  • 1. Unklarheit über "einphasige und zweiphasige Lehrerausbildung" werden Lehrer in manchen Bundesländern einphasig und in anderen zweiphasig ausgebildet? Es wird zwar erklärt, was der Unterschied zwischen den beiden Ausbildungsvarianten ist, aber nicht auf wen sie zutrifft.

Antwort: Auf die Studenten im jeweiligen Bundsland. juegoe

  • 2. Was ist Sekundarstufe I und was ist Sekundarstufe II

Antwort: Sek II ist die gymnasiale Oberstufe, die Sek I beginnt nach der Grundschule und geht bis zur Klasse 1o. juegoe

  • 3. Desweiteren aufgrund der Umstellung auf das Bachelor-System an den Unis gibt es jetzt auch Bachelor-Lehramt Studienfächer. Wobei der Bachelor-Abschluss in 6 Semestern gemacht wird und ein Master of Education von 4 Semestern draufgesetzt werden kann (http://www.uni-göttingen.de/de/sh/36738.html). Sind also 10 Semester. Die Regelstudienzeit wird deshalb doch für Lehrer dann 10 Semester betragen, oder? Im Abschnitt Ausbildung ist nur von 6 und 8 Semestern die Rede.

Antwort: Damit ist die bisherige Ausbildungszeit gemeint. juegoe

  • 4. Frage: Grund-und Hauptschullehrer studieren 6 Semestern, Gymnasiallehrer 8 Semester, aber wie lange studieren Realschullehrer oder wie ist das überhaupt?

Antwort: 6 Semester, das ist auch der Unterschied, warum die einen im gehobenen Dinst (bis A 12) und die anderen im höhreren Dienst (ab A 13) sind.

  • 5.Zugangsvoraussetzungen: "Lehrer, die nicht verbeamtet werden wollen, können den Lehrberuf als Angestellter im öffentlichen Dienst erfüllen." Ist es nicht meistens andersherum? Der "Staat" muss sparen und hat weniger Beamtenstellen zur Verfügung. Es ist einfacher einen Angestellten zu haben, als einen Beamten. Kündigungsfrist etc.? Wer will denn nicht Beamter werden?

Antwort: Inzwischen ist es in der Tat andersherum. im 20 Jhdt. war es so die Regel wie beschrieben. juegoe

  • 6. Einstellung: Was für Probleme? Wenn die nicht weiter erläutert werden, dann bitte weglassen. Desweiteren würde ich ein anderes Wort als Einstellung empfehlen. Einstellung hat zu viele andere Bedeutungen (Attitüde, Systemeinstellung, usw.). Mir fällt leider nichts besseres ein... sorry... ich bin ein Arsch. Kritisieren, aber es nicht besser machen können. jaja... ;-)

Antwort: Na ja, das ist halt der Fachbegriff: Lehrereinstellung, keine eigene Wortschöpfung. juegoe

  • 7. Bestenauslese, Landesweite Lehreranstellung etc... Probleme in den Text intigrieren. Die Probleme sind interessant. Sieht gerade aber eher nach einer Pro und Kontra Gegenüberstellung aus, als nach einem Lexikoneintrag.

Antwort: Die Probleme sind ja in den Text integriert, halt als Probleme. So ist die Darstellung am prägnantesten und kürzesten möglich. juegoe

  • 8. Besoldung/Vergütung: Wo ist der Direktor geblieben???

Antwort: Was meinst Du mit Direktor: Oberstudiendirektor (A 16) Studiendirektor (A 15) andere Schul-Direktoren werden je nach Schule von A 12 bis A 13 bezahlt. juegoe

  • 9. Was ist ein Sabbatjahr?

Antwort: Ein Jahr in dem der Lehrer bei reduzierten Bezügen keinen Unterricht erteilen muß. Die Bezüge, die der Lehrer in diesem Jahr erhält, muß er meist vorher ansparen, d.h. er erteilt volle Stundenzahl, erhält aber nur einen Teil seines Gehaltes. Ja nach Ansparzeit ist das ein unterschiedlicher Betrag. juegoe

  • 10. Zu viel über unwichtige Sachen, zu wenig über wichtige Sachen: Ausbildung, Herkunft des Wortes, Begriffserklärung, unterschiede zwischen einzelnen Lehrern (Haupt, Real... Beamter, Angestellter). (nicht signierter Beitrag von Svebert (Diskussion | Beiträge) )

Antwort: Man kann nun im Artikel über Schullehrer nicht bei Adam und Eva anfangen. Es wird halt vorausgesetzt, daß man bei Beamter nachließt, was denn ein Beamter ist, und das Hauptschullehrer in der Regel an Hauptschulen unterrichten, sollte eingängig sein, allerdings gibt es viele Möglichkeiten, wie HSL auch an anderen Schulformen unterrichten können. Aber das kann man ja ergänzen, wenn man es genau weiß - ich nicht. juegoe--Juegoe 18:15, 6. Feb. 2008 (CET)

Das Ganze ist etwas schwierig, weil Schule Ländersache ist und somit große Unterschiede bestehen. Ich kenne mich nur in BW leidlich aus, mal sehen, ob andere auch zustimmen können: Zu den einzelnen Anmerkungen: Zu 2: S1 geht von Klasse 5 bis 10, S2 bis Klasse 12/13

Zu 3: Hat man das überhaupt schon etwas Verbindliches?

Zu 4: Realschullehrer studieren 6 - 8 Semester je nach Bundesland

Zu 5: Beamte sind zumindest im laufenden Betrieb billiger, im "Westen" sind im Gegensatz zum "Osten" die meisten Lehrer Beamte. Gründe, nicht Beamter sein zu "wollen" können z.B. im persönlichen Gesundheitszustand liegen oder im Eintrittsalter. Antwort: falsch: Der Gesundheitszustand wird vom Amtsarzt bescheinigt und man ist entweder 'diensttauglich' oder nicht. Dann wird man verbeamtet oder nicht. vom wollen vollkommen unabhängig. Vom wollen abhängig ist es, ob jemand Beamter werden will oder nicht. Muss ja niemand. Dann geht man halt als Angestellter. juegoe Zu 6: Der Abschnitt zur Einstellung ist eher eine Darstellung persönlicher Sichtweise als sachliche Info - vergiss ihn. Antwort: ist nicht wahr, Lehrereinstellung ist halt der Fachbegriff juegoe Zu 7: Wie 6 Antwort: Hast Du überhaupt einen blassen Schimmer über was Du urteilst? juegoe Zu 8: Der "Direktor" ist entweder ein "Studiendirektor" (A 15) oder ein "Oberstudiendirektor" (A 16). Antwort: Nein, in anderen Schulformen gibt es gar keine Studiendir. oder Oberstudiendirs.! juegoe Bin gesapannt auf weitere Beiträge, vielleicht wird dann noch was aus dem Artikel :))) --Wangen 20:12, 7. Jun. 2007 (CEST) --Juegoe 18:15, 6. Feb. 2008 (CET)

Ich habe auch noch eine Frage: im Abschnitt Arbeitszeit, zweiter Absatz stimmt das Beispiel nicht so ganz, denke ich, weil das einen Widerspruch zum vorangegangen Satz darstellt. Oder liege ich da falsch? 134.176.177.199 14:31, 2. Jul. 2009 (CEST)

Was meinst du konkret (Welches Beispiel, welcher Satz)? --Wangen 16:03, 2. Jul. 2009 (CEST)
Das mit der Arbeitszeit ist deshalb schwierig und dehnbar, weil diese einmal in die Unterrichtszeit und die individuelle Vorbereitungszeit zerfällt. Während die Unterrichtszeit klar und eindeutig zu messen ist ist das mit der individuellen Vorbereitungszeit anders. Wenn ein Lehrer ein Arbeitsblatt vorbereitet und er braucht dazu 3 h - dafür kann ein anderer nur 1/2 h brauchen. Oder: ist für einen Politiklehrer die morgendliche Zeitungslektüre (Politikteil) schon Arbeitszeit oder Privatvergnügen? Oder ein Lehrer mit Musik und Sport hat kaum korrekturen, einer mit Deutsch und Englisch hat jede menge Korrekturen - Wie ist das meßbar. Der Arbeitgeber hat daher sich an die Unterrichtsstunden gehalten und eine weitere Stunde 'Vorbereitungszeit" dazugerechnet. Sind also zusammen 48 Stunden a 45 Minuten bei Gymnasiallehrern (früher). Das entspricht 36 Zeitstunden. Dazu kommen noch Konferenzen, Zeugnisse, so daß zwar in der Unterrichtszeit eine höhere Stundenzahl rauskommt, wenn man das aber mit den Ferien ausgleicht, ist das aufs Jahr gesehen die 'normale' Arbeitszeit für Beamte. Das es für Gymaniallehrer andere Stundenbelastungen gibt wie für Grundschullehrer, liegt an der zugrunde gelegten Vorbereitungszeit (Grundschullehrer brauchen ja kaum was vorzubereiten. :-( Gymnasiallehrer machen jedoch schwierigen Unterricht und müssen daher auch viel vorbereiten.

Das traf natürlich auf ganz andere Auffassungen der Lehrer. Also wurde immer mal wieder versucht die Lehrerarbeitszeit zu erfassen, die tatsächliche(!). Zuletzt Mummert und Partner in NRW. Die bescheinigten Lehrern durchschnittlich eine deutlich höhere Arbeitszeit, ohne Reaktion des Ministeriums. Spanend war, was die Untersucher und wie die Untersucher gemessen haben.

Ist das jetzt klarer?--Juegoe 15:42, 8. Jul. 2009 (CEST)

Korrekturvorschläge

Ich habe zwar keine Ahnung, ob an der Verbesserung des Artikel Interesse besteht, aber ich werde hier einmal Rechtschreib- und Stilfehler, welche mir aufgefallen sind, auflisten:

Lehrer arbeiten als Beamte, Angestellte oder ehrenamtlich in öffentlichen oder privaten Schulen. (Zeile 2-3)

Muss da wirklich ein Komma rein?
ja, denn es ist eine Aufzählung!juegoe

Die Ausbildung umfasst das Studium, je nach Bundesland, mindestens zweier Fächer und eines pädagogisch ausgerichteten Anteils. (Kap. 1, Z. 2-3) Die Ausbildung umfasst, je nach Bundesland, das Studium mindestens zweier Fächer und eines...

geändert

Die Dauer der 2. Phase der Ausbildung ist in den Bundesländern unterschiedlich. (Kap. 1.2, Z. 4) Verständnisproblem: Ist die Ausbildung innerhalb der Bundesländer, oder von Bundeland zu Bundesland unterschiedlich?

geändert

Kritisiert wird dagegen die Praxisferne und der fachlichwissenschaftliche überwiegende Anteil (orientiert an Diplomstudiengängen) der Ausbildung. (Kap. 1.2, Z. 5- 6) Kritisiert wird dagegen die Praxisferne und der überwiegend fachwissenschaftliche Anteil der Ausbildung.

geändert

Lehrer, die diese Ausbildung durchlaufen haben, haben kein Staatsexamen als Abschluss und dürfen an Waldorfschulen als Klassenlehrer in den Klassen 1 bis 8 eingesetzt werden. (Kap. 1.2, Z. 12- 13) Lehrer, die diese Ausbildung durchlaufen haben, schließen ohne Staatsexamen ab...

geändert
falsch, sie studieren ja nicht an einer Hochschule und beenden daher ihr Studium nicht ohne Staatsexamen. Die Waldorflehrerausbildung kennt gar kein Staatsexamen. daher zurückgeändert

Außerdem besteht auch in vielen Bundesländern -als Ausnahme von dem genannten Grundsatz - die Möglichkeit zum Quereinstieg, ... (Kap. 2, Z. 4) Außerdem besteht auch in vielen Bundesländern -als Ausnahme des genannten Grundsatzes - die Möglichkeit zum Quereinstieg, ...

geändert

Lehrer, die nicht verbeamtet werden wollen, ... (Kap. 2, Z. 11) Lehrer, die nicht in den Beamtenstand gehoben werden wollen, ...

"verbeamtet" halte ich für einen gängigen Begriff

Privatschulen, auch teilweise als Alternative Schulen bezeichnet, können auch Personen, die ihnen geeignet erscheinen, (Kap. 2, Z. 12) Privatschulen, auch teilweise als "Alternative Schulen" bezeichnet, können auch Personen, die ihnen geeignet erscheinen,

geändert

zum Kapitel 3.2: Wieso wird hier in eine andere Zeitform gewechselt, wenn die landesweite Lehrereinstellung, laut Artikel, noch existiert? geändert

Ebenso haben die Personalräte Probleme, die Auswahlgespräche an den Schulen, aus zeitlichen Gründen, wie im Personalvertretungsrecht vorgesehen, zu begleiten. (Kap. 3.3, Z. 7)

das erste Komma muss nicht sein?
nein

Je nach Schulart und Bundesland legt der Dienstherr die Deputatsverpflichtung fest, ... (Kap. 4.3, Z. 1- 2) Das Wort "Deputatsverpflichtung" bedeutet Sachlohn und somit sollte der Einsatz dieses Fremdwortes nochmals, nach seinem Sinn für diese Textstelle überdacht werden.

geändert, besser so?
Es heißt im Fachjargon halt nun mal Lehrdeputat und gemeint ist die zu erteilende Stundenzahl pro Woche. Daher zurückgeändert.

Die Überschriften der Kapitel 4.2.1 bis 4.2.8 gehören mit einem Link versehen(um einen neuen Artikel zu entwerfen), oder im Kapitel deren Bedeutung erläutert! stimmt zwar im Prinzip, ist aber nicht von mir geändert, weil mir im Moment keine Quellen zur Verfügung stehen

Kapitel 5.2: Bei der Aufzählung der jeweiligen Punkte der Denkschrift fehlen wiederum entweder Links, oder genaue Erläuterungen.

wie gerade eben

Die nicht-staatlichen Fortbildung ist durch das Weiterbildungsgesetz geregelt. (Kap. 6.1, Z. 16-17) Die nicht-staatliche Fortbildung ist durch das Weiterbildungsgesetz geregelt.

geändert

Durch das vielfältige Angebot an Fortbildung besteht der Konflikt, ob die Fortbildung für die Erfüllung der Lehrtätigkeit notwendig ist oder nicht. (Kap. 6.1.1, Z. 1) Durch das vielfältige Angebot an Fortbildung besteht der Konflikt, ob diese für die Erfüllung der Lehrtätigkeit notwendig ist, oder nicht.

geändert

Diese Fehler sind mir beim Artikel aufgefallen. Weitere Kritikpunkte wurden bereits in vorherigen Kritiken erwähnt. Der wahrscheinlich größte Kritikpunkt ist sicherlich das Fehlen jeglicher Quellen! Antwort: Gut ich bekenne mich schuldig, ich schreibe halt aus meiner Erfahrung, nicht nach Quellen. juegoe --Benutzer: johnboy1985 16:44, 12. November 2007 (CET)

Danke für die Hinweise. Ich habe jeweils in deinem Text durch Einrückung die Stellen kenntlich gemacht, wo ich dir folgen konnte. Danke und Grüße --Wangen 18:05, 12. Nov. 2007 (CET)

Freut mich, dass man sich noch für den Artikel interessiert.

Lehrer arbeiten als Beamte, Angestellte oder ehrenamtlich in öffentlichen, oder privaten Schulen. (Zeile 2-3)

Muss da wirklich ein Komma rein?

Nein... Hab mir den Satz gerade nochmals durchgelesen und er stimmt so, wie er verfasst wurde.

Lehrer, die nicht verbeamtet werden wollen, ... (Kap. 2, Z. 11) Lehrer, die nicht in den Beamtenstand gehoben werden wollen, ...

"verbeamtet" halte ich für einen gängigen Begriff

Ich weiß nicht, ob dieses Wort in einem aktuellen Wörterbuch zu finden ist (meines ist nämlich aus dem Jahr 2001). Sollte dies aber nicht der Fall sein, wäre es besser, das Wort "verbeamtet" nicht zu verwenden, denn Wikipedia ist ja bekanntlich eine Enzyklopädie und in solchen, sollte auf sprachliche Korrektheit geachtet werden! Antwort: Verbeamtet ist der fachliche korrekte Ausdruck für 'in den Beamtenstatus erhoben'. juegoe

Ebenso haben die Personalräte Probleme, die Auswahlgespräche an den Schulen, aus zeitlichen Gründen, wie im Personalvertretungsrecht vorgesehen, zu begleiten. (Kap. 3.3, Z. 7)

das erste Komma muss nicht sein?

Stimmt, das erste Komma ist überflüssig.

Je nach Schulart und Bundesland legt der Dienstherr die Deputatsverpflichtung fest, ... (Kap. 4.3, Z. 1- 2) Das Wort "Deputatsverpflichtung" bedeutet Sachlohn und somit sollte der Einsatz dieses Fremdwortes nochmals, nach seinem Sinn für diese Textstelle überdacht werden.

geändert, besser so?

Passt, denn ohne die Erläuterung des Begriffs in diesem Zusammenhang, kann man nur ahnen, was gemeint ist.


Tja, die Sache mit den Quellen stellt, meiner Meinung nach, wirklich ein Problem dar. In Enzyklopädien sind Quellenangaben von immenser Bedeutung, denn das Wissen muss ja von seriöser Literatur stammen und dies sollte man nachschlagen können (sonst könnte jeder irgendwas hinschreiben und behaupten). Solange es keine Quellenangaben gibt, kann man den Artikel nicht als enzyklopädischen Artikel ansehen.

--Benutzer: johnboy1985 16:43, 13. November 2007 (CET)

"In den Beamtenstand gehoben" halte ich deshalb für nicht so passend, da der Beamtenstatus kein "Stand" ist, sondern eine Art des Dienstverhältnisses. Aber ich habe das mal geändert entspr. Beamtengesetz Baden-Württemberg §5 (also "verbeamtet" -> "in das Beamtenverhältnis berufen", so wird das da ausgedrückt.

Mit den Quellen gebe ich dir recht, da sind erschreckend wenige vorhanden - sind da überhaupt welche? Grüße --Wangen 22:41, 13. Nov. 2007 (CET)

Das mit dem "in den Beamtenstand gehoben" war auch nur ein erster Gedanke. Ich glaub so hat man das früher gesagt, aber deine neue Änderung ist besser. Weißt du, wer den Artikel geschrieben hat? Warst ja nicht du?! Denn der Autor, könnte dann ja noch die Quellen wissen.

--Benutzer: johnboy1985 20:37, 14. November 2007 (CET)

Nein, mein Beitrag zum Artikel ist äußerst bescheiden. Laut History war das eine IP vor einigen Jahren. Ich befürchte mal, dass vieles im Artikel einfach eigene Rechtskenntnis ist. Das ist so, wie wenn man den Paagraphen suchen sollte, in dem steht, dass man zum Autofahren einen Führerschein braucht. Wenn man das schreibt, wird man sich kaum Gedanken machen, da man sich ja seines Wissens sicher ist und bei dieser Materie genug "Kontrolleure" da sind. Aber mit Angabe einer Quelle wäre es auf jeden Fall besser. Grüße --Wangen 00:02, 15. Nov. 2007 (CET)

Antwort: Genau so ist es. siehe weitere Antworten im Text!--Juegoe 18:27, 6. Feb. 2008 (CET)

Realschullehrer werden nicht unbedingt nach A13 besoldet (z.B. NRW)! Korrektur notwendig!

Fortbildungen <-> Urlaub

Im Abschnitt Urlaub ist zu lesen, dass Fortbildungen in den Schulferien genommen werden müssen. Im Abschnitt Fortbildungen ist davon nichts mehr zu lesen. Gibt es eigentlich Zahlen zu diesem Thema? --Feerix 18:37, 2. Apr. 2008 (CEST)

Das stimmt so nicht ganz. "...zunehmend auch Konferenzen und Fortbildungen in diese unterrichtsfreie Zeit gelegt" steht dort. Das bedeutet nicht, dass Fortbildungen in den Schulferien genommen werden müssen. Im Schulbereich gibt es so gut wie keine zwangsweisen (rechtlich gesehen) Fortbildungen nach meiner Kenntnis. Hier ein Artikel, der meine Aussagen belegt, aber auch recht einseitig ist. Aus dem Artikel geht nicht hervor, dass sich das Unterrichtsdeputat so bemisst, dass die Jahresarbeitszeit den sogenannten Ferienvorteil wieder ausgleicht. Für nicht ganz eindeutige "Lehrer sind eh nur Faulenzer"-Befürworter sei hier an Elternabende, Schullandheime, Korrekturzeiten auch an Wochenenden, Tage der offenen Tür, Elternsprechtage Samstags, Vorbereitungstage, -wochen in den Schulferien ... erinnert. Es gibt auch entsprechende Arbeitszeituntersuchungen von Wirtschaftsberatungsunternehmen, die Entsprechendes belegen und wohl auch stimmen, da von Landesregierung in Auftrag gegeben. Hier ein Beispiel aus NRW Das wollte ich einfach ergänzen Grüße --Wangen 20:07, 2. Apr. 2008 (CEST)
Wangen hat Recht!--188168 19:18, 27. Apr. 2008 (CEST)

Außerdem geht es hier ja auch um mehrtägige Fortbildungen. Wenn für diese kein Sonderurlaub gewährt wird, dann muß dieses Angebot zwangsweise in den Ferien stattfinden. Zu den Ergebnissen der Arbeitszeituntersuchungen, die von Landesregierungen in Auftrag gegeben worden sind, gibt es jede Menge Kritik und Hinweise auf Fehler in der Datenerhebung. Die Vermutung, daß die schon stimmen, da von der Landesregierung in Auftrag gegeben, ist schlicht Mumpitz. Mummert & Partner haben übrigens herausgefunden, daß Lehrer meist um die 50 h in der Woche im Durchschnitt (!) arbeiten. --Juegoe 15:25, 6. Jul. 2009 (CEST)

Wenn der Arbeitgeber Arbeitszeituntersuchungen in Auftrag gibt, die dann belegen, dass Lehrer mehr arbeiten als die zugrunde liegenden Arbeitszeitvorgaben vorsehen (in den meisten Bundesländern die Deputatsstunden als Pauschalansatz), so ist es kein Mumpitz, diesen zu glauben Oder glaubst du wirklich, dass der Auftraggeber anderes im Sinne hatte als genau dies zu bewzeifeln? Ich kenne i.Ü. keine ernstzunehmende Untersuchung, die belegt, dass Lehrer "zu wenig" arbeiten würden. Sollte dies jemals durch eine Gewerkschaftsuntersuchung allerdings belegt werden, so würde ich das auch glauben. Fakt ist dagegen, dass manche Arbeitszeituntersuchung erst gar nicht das Licht der Öffentlichkeit erblickt, da die Ergebnisse den "Arbeitgebern" nicht gelegen kommt --Wangen 18:01, 6. Jul. 2009 (CEST)

Stilblüte

" Lehrer, die diese Ausbildung durchlaufen haben, schließen nicht mit einem Staatsexamen ab und dürfen daher an Waldorfschulen als Klassenlehrer in den Klassen 1 bis 8 eingesetzt werden."

Also schließt das Staatsexamen die besagte Tätigkeit an Waldorfschulen aus? Doch wohl kaum!

Das ist keine Stilblüte sondern ein Fehler im Sinnentnehmenden Lesen:Die Waldorfausbildung ist zwar staatlich zugelassen aber die Examen werden nicht staatlich anerkannt. Daher ist ein Lehrer nur mit Waldorfausbildung nur an Waldorfschulen einsetzbar und dort in den Klassen 1-8. Obendrein braucht es noch einer Bestätigung durch das Schulamt, die aber in der Regel auf Empfehlung der Schulen auch erteilt werden. --Juegoe 15:25, 6. Jul. 2009 (CEST)

Beteiligung des Personalrates

Schullehrer sind teilweise Landes- oder Bundesbeamte (Stellenmäßig gesehen). Jedes Land (auch BW) hat ein Landespersonalvertretungsgesetz. Dort sind die Modalitäten der Einstellung beschrieben. Die Mitbestimmung ist in der Regel auf Bezirksebene geregelt - kann aber sein, daß dieses auch in verschiedenen Bundesländern inzwischen anders geregelt ist, z.B. wegen der Einstellung durch die Schulen selbst. Trotzdem ist es undenkbar, daß diese der Dienstherr alleine ohne Mitwirkung der Personalvertretung - und wenn diese der Lehrerrat übernimmt - durchführt. Es müssen ja die Rechte der Einzustellenden gewahrt werden können - um nur einen Grund zu nennen (erlaubte Fragen/nicht erlaubte Fragen,...) BW kann das keine Ausnahme machen - Gegoogelt: http://www.uni-stuttgart.de/personalrat/links/gesetze/gesetze/lpvg-bw.pdf Landespersonalvertretungsgesetz BW.--Juegoe 15:43, 6. Jul. 2009 (CEST)

Ich zitiere § 92: "Besondere Vorschriften für Lehrer an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen
(1) Bei Lehrern an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen finden § 75 Abs. 1 Nr. 1 bezüglich der Einstellung, bei noch nicht angestellten Lehrern § 75 Abs. 1 Nr. 4 bis 6 und bei nicht beamteten Lehrern § 76 Abs. 1 Nr. 3 und 4 sowie § 79 Abs. 3 Nr. 15 Buchst. f keine Anwendung." (Hervorhebung von mir. In § 75 Abs. 1 Nr. 1 steht, dass Personalrat bei Einstellung mitwirkt, bei Lehrern ist dies m.E. mit § 92 für die Lehrereinstellung in BW aufgehoben.
Sehe ich da was falsch? --Wangen 17:13, 6. Jul. 2009 (CEST)

Hi, da hast Du mich ganz schön ins schwitzen gebracht, weil ich habe natürlich nicht nachgelesen. ;-) Allerdings geht es im § 75 Absatz 1 um die Sätze 4-6, die nicht zur Anwendung kommen: Versetzung, Umsetzung, Abordnung. Nicht jedoch bezüglich § 75 Abs. 1 Satz 1: Einstellung - da wird mitbestimmt. In § 76 Abs. 1 Satz 3 und 4:Auch hier geht es um Umsetzung und Versetzung. Und im § 79 Abs. 3 f geht es ebenfalls um Abordnung. Der § 92 Absatz 1 Satz1 verweist also nur auf Besonderheiten, die nicht die Einstellung selbst betreffen. Aber Danke für Deinen Hinweis - Wenn Du diese Sache anders siehst, bitte hier melden!-Juegoe 23:15, 6. Jul. 2009 (CEST)

Ich bin mir aus gegebenen Anlässen extrem sicher, dass Versetzung u. Abordnung (zumindest wenn sie länger geht) Personalratsthemen sind :))) Sprich: Ich verstehe die §§ anders als du. Aber ich besorg mir in den nächsten Tagen mal eine kommentierte Fassung des LPVG - mal schauen, ob ich entsprechend zitieren kann. Wobei ich mir ebenfalls nicht vorstellen kann, wo im schulscharfen Einstellungsverfahren BW Zeit für Personalratsbeteiligung sein sollte. Ebenfalls werden Zeitverträge für Vertretungen 99% sicher ohne PR-Beteiligung geschlossen. --Wangen 00:04, 7. Jul. 2009 (CEST)

Da gebe ich Dir vollkommen recht!! In NRW ist auf diesem Weg (keine Zeit) die Mitbestimmung faktisch weitgehend ausgehebelt worden. Aber auch hier waren wieder Einschränkungen - ich habe jetzt nur keine Zeit das nachzulesen. Grundsätzlich besteht schon Mirtwirkung. --Juegoe 10:55, 7. Jul. 2009 (CEST)

Besondere Vorschriften für Lehrer an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen (1) Bei Lehrern an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen finden § 75 Abs. 1 Nr. 1 bezüglich der Einstellung, bei noch nicht angestellten Lehrern § 75 Abs. 1 Nr. 4 bis 6 und bei nicht beamteten Lehrern § 76 Abs. 1 Nr. 3 und 4 sowie § 79 Abs. 3 Nr. 15 Buchst. f keine Anwendung.

Das heißt "bezüglich der Einstellung bei noch nicht angestellten Lehrern ... und bei nicht beamteten Lehrern" Wenn ich das recht in Erinnerung habe, dann gilt das innerhalb der z.A. Zeit, bzw. innerhalb der probezeit - die sind ja noch nicht endgültig angestellt, bzw. verbeamtet. Da hat je der Dienstherr (Land) auch noch eine Verpflichtung, überhaupt Bedingungen herzustellen, unter denen der noch nicht... sich bewähren kann. Daher kann auch eine Versetzung oder eine Abordnung oder Umsetzung der Dienstherr darlegen, diese Maßnahme sei notwenig. Soweit ich weiß ist das auch die z.A.-Zeit bzw. Probezeit, in der eh keine Versetzung auf Wunsch des Kandidaten möglich ist. Wie verstehst Du das denn - so wie im Artikel von Dir geschrieben? Laß doch mal Deine Deutung hören!--Juegoe 14:43, 8. Jul. 2009 (CEST)

Das macht für mich WP so interessant - man stößt auf Punkte, die man vorher noch gar nicht kannte. Im web habe ich ein bisschen was gefunden:

  1. In NRW scheint die Sache eindeutig geregelt: Einstellung wird eindeutig einbezogen Zwar Verbandsquelle, aber meiner Erfahrung nach sind die, unabhängig der Zuordnung (DBB - DGB), durchaus richtig
  2. Nach langem Suchen so meine Ausgangsthese richtig ist, findet man ja schlecht etwas nach dem Motto: In BW gibt es nicht ... fand ich die entsprechende Verwaltungsvorschrift zur Lehrereinstellung 2009 in BW hier als PDF. Dort ist in den div. Punkten eine Teilnahmemöglichkeit bei z.B. Einstellungsgesprächen für die "Beauftragte für Chancengleichheit" (gehört nicht zum Personalrat) bzw. des Schwerbehindertenvertreters (gehört in BW ebenfalls nicht zum Personalrat, wenngleich teilnahmeberechtigt an Sitzungen des PR) vermerkt. Einstellungsgespräche sind jedoch nciht unbedingt die Relgel.
  3. gleiche Quelle: Bei Beteiligungsgespräche (also Schule nimmt Stellung zu geplanter Zuweisung) nimmt nur dann ein Vertreter des PR teil, wenn an der Schule selbst ein PR besteht (gibt es bei uns nur in Gymnasien, beruflichen Schulen etc, nicht aber im GHRS-Bereich), ansonsten ein Mitglied des Kollegiums (das wäre aber nur rein zufällig ein PR-Mitglied, falls es eines Personalratsmitglieder wäre - Verhältnis z.B. 3000 Lehrer im GHRS-Bereich zu 15 PR-Mitglieder für diesen Bereich) Anwesenheitsrechte sind zudem keine Mitwirkungs-/Mitbestimmungsrechte in BW.
  4. gleiche Quelle: Im Bereich berufliche Schulen (Punkt 12) muss bei Einstellung von HRS-Lehrern der Personalrat (dort gibt es einen eigenen Personalrat an den Schulen direkt) vorab zustimmen -> Umkehrschluss: an keiner Stelle sonst ist der Personalrat in der Verwaltungsvorschrift zur Einstellung erwähnt. Wird also auch nicht beteiligt (meine eigene Schlussfolgerung) Ausnahme Punkt 25, vgl. unten
  5. gleiche Quelle, Pkt. 25: Nur bei 10% der Bewerber (Zusatzqualifikation) wird der BPR erwähnt, hier ist er nämlich im Rahmen einer Auswahlkommission tatsächlich für diesen kleinen Bewerbereinstellungsbereich mit im Boot

Mein Fazit: Mitwirkungs-/Beteiligungsrechte unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland deutlich, was im einen selbstverständlich ist, ist im anderen nicht vorgesehen ein Kollege aus Niedersachsen (?) war z.B. total verblüfft, dass es an der Schule direkt (über 500 Schüler, ca. 35 Lehrer) keinen Personalrat an der Schule gibt, fühlte sich zuerst "verarscht" ob der Auskunft seiner Kollegen, dass es so was nicht gäbe.
Ich lesen den § in BW so, dass es bei Einstellungen wirklich keine Beteiligungsrechte in BW gibt.

Formulierungsvorschlag: Anstelle Nach den gesetzlichen Bestimmungen für die Einstellung von Arbeitnehmern erfolgt die Einstellung in den öffentlichen Dienst jeweils landesweit durch den Dienstherren (Land) unter Beteiligung des Personalrates schlage ich vor: "Die Einstellung in den Schuldienst erfolgt nach dem zum Teil sehr unterschiedlichen Landesrecht des jeweiligen Landes. Entsprechend unterschiedlich sind auch die jeweiligen Beteiligungsrechte des Personalrats festgelegt."
Damit hätten wir einerseits die wie auch immer gearteten Personalratsrechte erwähnt, andererseits auf die unterschiedlichen Bedingungen der Einstellungsverfahren verwiesen. Dies genauer definieren zu wollen, würde den Rahmen des Artikels wohl sprengen. Allein in BW haben wir 1) schulscharfe Ausschreibungen im "ländlichen Raum" zeitlich vorgezogen, eine schulscharfe Ausschreibungsrunde für Schulen mit entsprechendem Bedarf, eine Ausschreibungsrunde im Hauptverfahren mit Lehrerzuweisung an die Schulen, eine schulscharfe Ausschreibung im Nachrückverfahren für die nun noch nciht besetzten Stellen, wieder mit Einstellungsgesprächen ..., eine vorgezogene Ausschreibung für Gymnasien, eine Ausschreibungsrunde im Halbjahr ... Grüße --Wangen 19:14, 8. Jul. 2009 (CEST)

Also in meinen Argumenten habe ich mich ausdrücklich auf das Landespersonalvertretungsrecht in BW bezogen. Siehe oben in meinen ersten Beitrag zu diesem Punkt. Angesichts der vielen Feinheiten, Unterschiede, Widersprüchlichkeiten, ... stimme ich aber der Begründung der Formulierung von Dir zu. Evtl. würde ich das 'sehr' rauslassen, das zieht vielleicht wieder eine Diskussion nach sich um 'wie sehr'. Unterschiedlich reicht m.E. Ich hab's schon mal geändert.--Juegoe 17:02, 10. Jul. 2009 (CEST)

Danke. "sehr" ist mir nicht wichtig Ich bin immer noch am Suchen nach dem kommentierten LPVG. In den kommenden Ferien wird es mir wahrscheinlich über den Weg laufen. Allerdings ist damit keine Änderung "vorne" notwendig, da ich im Einstellungserlass ja einen Punkt gefunden habe, der Beteiligung vorsieht. Grüße --Wangen 21:07, 11. Jul. 2009 (CEST)

Punkt 7

Also Situation in anderen Länder halte ich für übertrieben, da hier nur die Situation in den USA beschrieben wird. Sollte sich keiner hierzu äußern, werde ich das demnächst einfach mal ändern. Ist ja auch nichts großartig inhaltsreiches ^^ Gruß --Beamter(KO) 16:42, 24. Aug. 2009 (CEST)

Frauenanteil

Auf welchen Quellen basieren die Daten zum Frauenförderplan?

"In mehreren Bundesländern existieren auch für den Schulbereich Frauenförderpläne. Damit soll erreicht werden, dass bei der Besetzung von Leitungsfunktionen Frauen gleichermaßen berücksichtigt werden. Frauen sind in Schulleitungspositionen deutlich unterrepräsentiert, während sie in Beförderungsämtern ohne Schulleitungsaufgaben gleichmäßig repräsentiert sind. Kritisch wird immer wieder der sehr hohe Frauenanteil in Grundschulen betrachtet. Diese hat noch nicht umfassend erforschte Folgen für die soziale Integration der Jungen."

In welchen Bereichen gilt dieser (nur für die Besetzung von Leitungsfunktionen oder auch Beförderungsämtern ohne Schulleitungsaufgaben oder sogar Einstellungen von Lehrkräften?) und nach welchen Kriterien ( Leistung, Geschlecht, etc) und was passiert wenn z.B. Frauen in in Schulleitungspositionen gleichmäßig repräsentiert sind, treten dann die Frauenförderpläne außer Kraft oder gibt es keine Regeln dafür? Mir ist nur die Statistik Lehrkräfte insgesamt sowie Anteil der weiblichen Lehrkräfte nach Schularten und Beschäftigungsumfang für Allgemeinbildende Schulen von destatis (Statistisches Bundesamt) wonach der Anteil der weiblichen Lehrkräfte in Voll- und teilzeit 69,6 % betragen. Vieleicht kann ja jemand meine Fragen beantworten. Merci & Gruss -- Cyrus Grisham 21:09, 11. Okt. 2009 (CEST)

Archiv 2006

Diskussion:Schullehrer/Archiv/2006--Juegoe 15:15, 8. Jul. 2009 (CEST)

Ich habe das Archiv sichtbar gemacht. Harry8 21:59, 6. Apr. 2010 (CEST)

Teilzeit

Lehrer, die in Teilzeit arbeiten, werden in der Regel (nicht immer!) gegenüber vollzeitbeschäftigten Lehrkräften benachteiligt, da sie an allen Konferenzen teilnehmen und alle Sondertermine (mit Kindern und auch ohne sie) wahrnehmen müssen. Eine gerechte Lösung ist nur bei einer Änderung der Arbeitszeitregelungen möglich. Harry8 17:41, 25. Feb. 2010 (CET)

Angestellte Lehrkräfte

Angestellte Lehrkräfte

  • erfüllen nicht die gesundheitlichen Voraussetzungen und/oder
  • sind bei der Einstellung in den Schuldienst für das jeweilige Land zu alt und/oder
  • sind Seiteneinsteiger und/oder
  • haben nicht das Zweite Staatsexamen absolviert und/oder
  • haben Pech, in einem Land beschäftigt zu sein, das keine Lehrkräfte verbeamtet.

Angestellte Lehrkräfte gibt es streng genommen nicht mehr, zumindest nicht mehr im Geltungsbereich des TV-L (alle Länder außer Berlin und Hessen). Harry8 22:08, 6. Apr. 2010 (CEST)

Ergänzung: Sie heißen jetzt Tarifbeschäftigte oder einfach Beschäftigte. Harry8 22:15, 6. Apr. 2010 (CEST)
Derzeit finden Tarifverhandlungen über die Einstufung der tarifbeschäftigten Lehrkräfte statt. Bisher wird die Einstufung nicht laut dem Tarifvertrag, sondern per Ordre de Moufti von den Ländern vorgenommen. Harry8 22:17, 6. Apr. 2010 (CEST)

Verbeamtete Lehrkräfte

Verbeamtete Lehrkräfte

  • erfüllen die gesundheitlichen Voraussetzungen und/oder
  • sind bei der Einstellung in den Schuldienst für das jeweilige Land noch nicht zu alt.

Sie werden in den verschiedenen Ländern unterschiedlich besoldet. So können z. B. auch Grundschullehrkräfte in Bayern bis A 13 mit dem Titel Studienrat aufsteigen, sollen aber wohl mit A 11 beginnen. Die Regelungen sind so unterschiedlich, und noch längst sind die Reformen nicht in allen Ländern abgeschlossen. So bedeutet A 12 in Berlin eine weitaus geringere Vergütung als in anderen Ländern, die mittlerweile unterschiedliche Beträge ausweisen. Manche Länder haben bei Beamten generell das Weihnachtsgeld gleichmäßig in die Monatstabellen eingearbeitet.

In den kommenden Jahren wird sich noch viel tun. Harry8 22:14, 6. Apr. 2010 (CEST)

Ausbildung

Es gibt keine einheitliche Ausbildung für die Lehrer in allen Bundesländern. Die unterschiedliche Ausbildungsdauer für Primarstufen-/Sekundarstufen-I-Lehrkräfte einerseits und Sekundarstufen-II-Lehrkräfte andererseits gibt es zumindest in Nordrhein-Westfalen auch nicht mehr. Schlicht: Es gibt keine einheitliche Ausbildung für Lehrkräfte. Harry8 09:49, 22. Mai 2010 (CEST)

Die Ausbildung wurde in der Regel auf das Bachelor-Master-System umgestellt, nicht aber in allen Ländern. Harry8 09:53, 22. Mai 2010 (CEST)

"Diese wird bundeseinheitlich als Beamter ohne Anstellung absolviert." --> Diesen Beamtenstatus gibt es nicht. Während der Referendarzeit ist man Beamter auf Widerruf. (Stefan 07.07.2010) (nicht signierter Beitrag von 194.25.108.80 (Diskussion) 12:29, 8. Jul 2010 (CEST))

Sachsen

In Sachsen gibt es nur tarifbeschäftigte Lehrkräfte (mit Ausnahme der Beförderungsämter). Harry8 09:50, 22. Mai 2010 (CEST)

Auch in Mecklenburg-Vorpommern gibt es wohl nur tarifbeschäftigte Lehrkräfte. Harry8 09:52, 22. Mai 2010 (CEST)

Arbeitszeit

Ich konnte leider keine Fußnote setzen, da ich dies noch nie machen musste. Folgenden Beleg für die Änderung würde ich aber gern liefern: http://www.oecd.org/dataoecd/36/2/39290929.xls bzw. http://www.oecd.org/dataoecd/36/5/39290975.pdf Seite 56. (nicht signierter Beitrag von 92.252.47.31 (Diskussion) 23:17, 3. Mai 2011 (CEST))

Ok, Nb: Wenn "im internationalen Vergleich" durch "im europäischen Vergleich" ersetzt wird, kommen wir ins Geschäft? (nicht signierter Beitrag von 92.252.23.132 (Diskussion) 22:46, 21. Mai 2011 (CEST))

Dann mach mal (hier!) einen Vorschlag, wie Du die deutschsprachigen (wir sind keine deutsche WP, sondern die deutschsprachige) Länder-Lehrer-Belastungen in den europäischen und internationalen Vergleich in beide Richtungen (wir manipulieren ja keine Statistiken zur Aussageverfälschung) setzen willst. Zumal die Aussage ja nicht auf Lehrer allgemein gilt, sondern auf SekII-Lehrer ("public lower secondary schools") bezogen ist...
Allerdings liegen -zumindest für mich- Schottland und die Russ. Förderation (zum. teilweise) auch noch in Europa, so dass die 'Spitzenposition' es schon nicht mehr bis aufs Treppchen schafft (und international nur knapp über dem Durchschnitt liegt)... --nb(NB) > ?! > +/- 09:24, 22. Mai 2011 (CEST)

Lehrervorbildung an Ersatzschulen

Im Artikel steht „Privatschulen, auch teilweise als ‚Alternative Schulen‘ oder ‚Ersatzschulen‘ bezeichnet, können auch Personen, die ihnen geeignet erscheinen, aber keine Staatsexamen vorweisen können, als Lehrer beschäftigen, z. B. Künstler oder Handwerker. Diese werden wie bei einer Einstellung in den öffentlichen Dienst eingestuft (nach formaler Vorbildung (= Schulabschluss + Ausbildung)) und bei den staatlichen Zuschüssen für diese Schulen berücksichtigt.“ Dagegen spricht meiner Meinung nach Art. 7 Abs. 4 des Grundgesetzes („Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen[...]“). Denn gerade das ist ja hier der Fall, das irgendwer eingestellt wird, zumal Ersatzschulen wirklich ein Ersatz für öffentliche Schulen sind (im Gegensatz zu den Ergänzungsschulen). Ich werde das löschen, falls nicht jemand die Situation etwas differenzierter darlegen kann.--HolgerB 14:40, 25. Dez. 2011 (CET)

Wieso? Die staatlichen Schulen stellten in den 1970ern ebenfalls Künstler als Lehrer ein. Ich weiß das zumindest aus eigener Erfahrung. Insofern hinken die Ersatzschulen also keineswegs hinterher......Und wer sagt denn, dass eine Ersatzschule rechtlich hinter den öffentlichen zurücksteht, wenn sie qualifizierte Handwerker als Lehrer einstellt? --nfu-peng Diskuss 15:12, 25. Dez. 2011 (CET)
Warum sollte es nicht zutreffen, dass Privatschulen Künstler/Handwerker einstellen? Kommt auf das jeweilige zu unterrichtende Fach an. Kommt zudem auch in öffentlichen Schulen vor - schau mal in eine Berufsschule :)) Außerdem: Was sollte das mit Art. 7 GG zu tun haben? Da geht es doch um etwas ganz anderes als um die Lehrereinstellung. --Wangen 19:32, 25. Dez. 2011 (CET)
Nach Art. 7 darf die Ausbildung der Lehrer an Privatschulen nicht an der an öffentlichen Schulen zurückstehen. Ein Künstler (mit Ausbildung!) oder Handwerker steht darin nicht zurück, wenn die Person für die jeweiligen Fächer eingestellt wird und für die entsprechende Laufbahn befähigt ist. Im Artikel steht aber, dass "Personen, die ihnen geeignet scheinen" eingestellt werden können. Diese Aussage bedeutet für mich, dass eine x-beliebige Person, die in irgendeiner Art und Weise geeignet erscheint, für ein x-beliebiges Fach eingestellt wird.
Mal abgesehen davon müssen Handwerker die an einer beruflichen Schule arbeiten auch einen Vorbereitungsdienst ableisten und ein 2. Staatsexamen erwerben. Es gibt hier nur kein 1. Staatsexamen, genauso bei Künstlern, die im Schuldienst arbeiten wollen. Die Einstellung ohne 2. Staatsexamen, nicht ohne 1. (das ist leicht möglich), ist schon allein deswegen schwierig weil nach den Laufbahnordnungen die Einstellung sog. anderer Bewerber (also ohne Laufbahnbefähigung, die durch das 2. Staatsexamen bei Lehrern erworben wird), nur dann möglich ist, wenn keine Laufbahnbewerber zur Verfügung stehen, was bei Technischen Lehrern aber selten der Fall ist.
In jedem Fall muss das aber überarbeitet werden, weil der Satz so missverständlich ist.--HolgerB 13:54, 26. Dez. 2011 (CET)
Ich glaube, dass das Land Baden-Württemberg das z.B. anders sieht, vgl. Direkteinstieg-Angebote - abändern kann man den Satz sicherlich, denn gewisse Voraussetzungen müssen gegeben sein. Vorachlag? --Wangen 12:38, 27. Dez. 2011 (CET)
Die Einstellung von Quereinsteigern ist eine Ausnahme nach § 16 Abs. 3 LBG für andere Bewerber ohne Laufbahnprüfung; die Einstellung ist dann bei Vorligen besonderer dienstlicher Gründe möglich. Ein besonderer dienstlicher Grund liegt vor, weil es keine oder zu wenig Laufbahnbewerber gibt. Die Quereinsteiger erwerben die Laufbahnbefähigung durch Berufstätigkeit und besondere Fortbildung außerdem kann es Probleme bei der Verbeamtung geben, wenn es einen Bewerber mit Laufbahnprüfung und einen ohne gibt, dann muss nämlich der mit Prüfung eingestellt werden. Ich überlege mir mal wie man den Satz überarbeiten kann.--HolgerB 19:49, 27. Dez. 2011 (CET)

Vereinigte Staaten

Verstehe nicht, warum der Aspekt zum Schullehrer in den Vereinigten Staaten hier stehen muss. Da es sich hier um das Bsp. von nur einem weiteren Land handelt, kann dieser wohl kaum gerechtfertigt werden. Besser wäre es, den Aspekt als einen eigenständigen Artikel zu posten und in diesem Artikel über die Schullehrer in Dtld. dann einen Verweis zu dem Artikel über Schullehrer in den USA anzubringen. So könnte man dann auch mit anderen Ländern verfahren. So wie es jetzt dargestellt ist, ergibt sich eine Verzerrung hinsichtlich der Gewichtung (warum gerade die USA???), die inhaltlich nicht gerechtfertigt erscheint. Filadelfia 10:24, 10. Feb. 2012 (CET)

Die Frage sollte nicht sein Warum gerade die USA? (lapidare Antwort: weil ich dazu Informationen beitragen konnte), sondern: Warum fehlen Informationen über so interessante Länder wie China, Finnland, Kanada und die Schweiz? Ebenso unglücklich wie du bin ich allerdings über die Gliederung. Die werde ich gleich einmal korrigieren. Gruß, --Stilfehler 18:24, 10. Feb. 2012 (CET)

Ja, so ist es schon viel besser. Jetzt fügt sich der Aspekt USA besser ein. Wenn weitere Länder dazu kommen gewinnt der Aspekt an Kontur. Ansonsten wäre es nach wie vor sinnvoll ihn auszulagern, spätestens aber dann, wenn er mit Beiträgen zu anderen Ländern 'aufgebläht' wird. Filadelfia 13:39, 11. Feb. 2012 (CET)

Arbeitszeit - Beamte - Angestellte

Diese Änderung halte ich in einem Wort für falsch. Es ist richtig, dass der Dienstherr die Arbeitszeit der Beamten, somit auch der verbeamteten Lehrer, bestimmt ohne Tarifverhandlungen. Es ist nicht richtig, dass er damit über die Arbeitszeit aller Lehrer bestimmt ohne tarifliche Festlegung. Selbst wenn der Tarifvertrag sich in der Deputatszeit nach den Regelungen der Beamten richtet, so ist dies nicht grundsätzlich für alle Zeiten so. Ebenfalls gibt es Ausnahmen, so z.B. bei der Einberechnung der außerunterrichtlichen Veranstaltungen in die Arbeitszeit. Bsp: Verbeamteter Teilzeitlehrer im Schullandheim vs. angestellter Lehrer im Schullandheim, ähnliches gilt auch für Kinderbetreuungszeiten ...
Kurzum: Bitte "Bei allen Lehrern unterliegt ..." wieder auf "Bei verbeamteten Lehrern" zurückgehen, die Erläuterung danach ist ja richtig und deutlich. --Wangen (Diskussion) 14:37, 3. Mär. 2012 (CET)

Oha, nein, die Lehrerarbeitszeit der angestellten Lehrkräfte ist auch zu BAT-Zeiten durch die Sonderregelung SR 2 l I immer an die jeweilige Arbeitszeit der verbeamteten Lehrkräfte angepasst worden.
Gemäß TV-L § 44, Nr. 2 gilt diese Regelung weiterhin.
Der ursprüngliche Text suggeriert, als hätten die tarifbeschäftigten Lehrkräfte womöglich eine andere Arbeitszeit als ihre verbeamteten Kolleginnen und Kollegen. Das ist nicht der Fall. Die letzte große Gelegenheit, dies zu ändern, war mit der Einführung des TV-L im Jahr 2006 gegeben. Eine diesbezügliche Änderung gab es jedoch nicht. Es ist auch keine Änderung in Sicht, wenn man auch nie nie sagen soll.
Insofern ist meine Artikeländerung nicht zu beanstanden.
Von der bei Tarifbeschäftigten möglichen Einberechnung außerunterrichtlicher Veranstaltungen in die Arbeitszeit ist mir in Nordrhein-Westfalen nichts bekannt. Das gibt auch der TV-L nicht her. Falls es in manchen Ländern diesbezüglich Sonderregelungen geben sollte, kann man sie ja ergänzend erwähnen. MfG Harry8 (Diskussion) 14:50, 3. Mär. 2012 (CET)
Siehste mal, föderalismus eben, NRW ist nicht D.
Aber mal im Einzelnen und der Reihe nach und einem anderen Argumentationsweg (der erste ist zu speziell)
  1. Im ersten Absatz von "Arbeitszeit" steht: Die Arbeitszeit der Lehrer bemisst sich nach den jeweils geltenden Regelungen für Beamte. Das ist auf jeden Fall falsch, da dies allgemeingültig so nicht stimmt. An Privatschulen (ich meine damit die üblichen "Ersatzschulen", nicht also Nachhilfes. o.ä.) sind "Betriebs- oder Dienstvereinbarungen" hierfür notwendig. hier nachlesbar Besser sollte man "Arbeitszeit der beim Staat beschäftigten Leher" (o.ä.) schreiben.
  2. Im letzten Absatz steht "Bei allen Lehrern unterliegt die Arbeitszeit keiner tariflichen Festlegung". Das ist so falsch, denn wie du ja selbst richtig ergänzt hast, gibt es sehr wohl eine tarifliche Festlegung für Angestellte. Dass die Konsequenzen einer Änderung für Beamte auch die Angestellten treffen, ist richtig, aber nur, weil dies im Tarifvertrag so geregelt wurde. Wir stimmen darin überein, dass eine Tarifänderung nicht zu erwarten ist. Aber denoch haben sich die Tarifparteien darauf geeinigt, dass sich das eine nach dem anderen richtet und unterliegt somit schon der tariflichen Festlegung. --Wangen (Diskussion) 15:13, 3. Mär. 2012 (CET)
(BK): @ Benutzer Wangen: Ich habe meine Änderung mal etwas entschärft. Ich hoffe, Dir ist es recht so. MfG Harry8 (Diskussion) 15:16, 3. Mär. 2012 (CET)
Habe ich gerade gesehen. Punkt zwei ist damit erledigt, Danke übrigens für die vielen guten Änderungen. --Wangen (Diskussion) 15:19, 3. Mär. 2012 (CET)
Himmel noch mal, du bist aber schnell, Punkt eins ist auch erledigt. --Wangen (Diskussion) 15:20, 3. Mär. 2012 (CET)
(Doppel-BK): Die Einleitung habe ich auch geändert. Geht's so? MfG Harry8 (Diskussion) 15:21, 3. Mär. 2012 (CET)
So, das musste noch raus, ich hatte es im Finger und dann wieder ein BK und noch einer;-) MfG Harry8 (Diskussion) 15:22, 3. Mär. 2012 (CET)
Nicht nur du :)) --Wangen (Diskussion) 15:25, 3. Mär. 2012 (CET)

Ungültiges Archivierungsziel

Die Zielangabe bei der automatischen Archivierung dieser Seite ist ungültig. Sie muss mit demselben Namen wie diese Seite beginnen. Wende dich bitte an meinen Besitzer, wenn das ein Problem darstellen sollte. ArchivBot (Diskussion) 06:07, 1. Apr. 2012 (CEST)

erledigtErledigt Harry8 08:43, 1. Apr. 2012 (CEST)

berufssbezeichnung

lautet die nun in germany

  • lehrer ( kann ich mir nicht vorstellen, weil es davon hunderte fachrichtungen gibt, inkl. schwimmlehrer etc)
  • pädagoge
  • dipl. pädagoge

darf man diese bezeichnung nur im aktiven dienst führen?--87.185.74.110 17:49, 15. Feb. 2013 (CET)

Die Berufsbezeichnung ist in Nordrhein-Westfalen:

  • Lehrer für die Lehrkräfte im gehobenen Dienst an Grund-, Haupt-, Real-, Gesamt- und Sekundarschulen
  • Sonderschullehrer für die Lehrkräfte an Förderschulen
  • Realschullehrer für die Lehrkräfte an Realschulen früherer Ausbildung, die im Eingangsamt A 13 statt A 12 erhielten
  • Studienrat für die Lehrkräfte im höheren Dienst an Gymnasien, Gesamtschulen und Berufskollegs; Oberstudienrat nach ihrer Beförderung

Daneben gibt es weitere unterschiedliche Bezeichnungen, die von der jeweiligen Ausbildung abhängen, z. B.:

  • Primarstufenlehrer für die Lehrkräfte an Grundschulen
  • Sekundarstufenlehrer für die Lehrkräfte an Haupt-, Real-, Gesamt- und Sekundarschulen
  • Lehrer für Sonderpädagogik für Lehrkräfte an Förderschulen, damals Sonderschulen

Die Bezeichnung Volksschullehrer für die Lehrkräfte an Volksschulen, später an Grund- und Hauptschulen wurde etwa im Jahr 1980 in Lehrer geändert. Zu dem Zeitpunkt gab es bereits mehr als zehn Jahre lang - mit drei Ausnahmen - keine Volksschulen mehr.

Die Lehrer an Berufsschulen waren Berufsschullehrer.

Auch die Bezeichnung Oberlehrer gibt es. Sie unterrichten Schüler, die sich in Gefängnissen befinden.

Dies ist nur die Regelung in Nordrhein-Westfalen. Da die jeweilige Bezeichnung Ländersache ist, mag es in den anderen 15 Ländern andere Bezeichnungen geben. So gibt es z. B. in Bayern auch an Grundschulen vereinzelt Studienräte.

MfG Harry8 18:11, 15. Feb. 2013 (CET)

Das waren nur die voll ausgebildeten akademischen Lehrkräfte. Darüber hinaus gibt es Sport-, Kunst-, Musiklehrer usw. MfG Harry8 18:12, 15. Feb. 2013 (CET)

Die Bezeichnung führt man eigentlich nur im aktiven Dienst. Im Alltag sagen aber auch pensionierte Lehrkräfte: "Ich bin/war Lehrer." statt "Ich bin Lehrer a. D." Offiziell heißt es dann aber Lehrer a. D. a. D. bedeutet außer Dienst. MfG Harry8 18:17, 15. Feb. 2013 (CET)

Studienräte können zum Oberstudienrat befördert werden (fast ausnahmslos alle). Lehrer an Real-, Gesamt- und Sekundarschulen können zu 40 % befördert werden, ändern die Berufsbezeichnung aber nicht. Lehrer an Hauptschulen können zu 10 % befördert werden, ändern die Berufsbezeichnung aber nicht. Lehrer an Grundschulen können nicht befördert werden. Mit Beförderung ist hier die Einstufung ins erste Beförderungsamt gemeint. Selbstverständlich können an allen Schulformen Lehrkräfte auch stellvertretende Schulleiter und Schulleiter im entsprechenden Beförderungsamt werden. MfG Harry8 18:23, 15. Feb. 2013 (CET)

Lehrer in der Lehrerausbildung bleiben Lehrer (früher immer mit dem Zusatz als Fachleiter; heute wohl auch noch?) und erhalten monatlich zusätzlich 76,69 €. Sie verlieren die Zulage, wenn sie nicht mehr in der Lehrerausbildung tätig sind. Nur bei den Studienräten in der Lehrerausbildung ist das anders. Die werden nach A 15 befördert, tragen die Bezeichnung Studiendirektor (zweites Beförederungsamt!) und behalten die Besoldung und den Titel, auch wenn sie nicht mehr in der Lehrerausbildung tätig sind. MfG Harry8 18:28, 15. Feb. 2013 (CET)

"Fast ausnahmslos alle"? Das war mal. In Hessen z. B. ist die Beförderung zum OStR neben besonders guten pädagogischen Leistungen an die Übernahme von Zusatzaufgaben gebunden; die A-14-Stellen werden im Amtsblatt ausgeschrieben. Ein ganz normaler Gymnasiallehrer bleibt durchaus StR bis zur Pensionierung. Grüße Dumbox (Diskussion) 18:34, 15. Feb. 2013 (CET)
Deshalb - weil es ja in den 16 Ländern verschiedene Regelungen gibt - habe ich ja auch Nordrhein-Westfalen geschrieben. MfG Harry8 21:18, 15. Feb. 2013 (CET)

Zur Ausgangsfrage: Es gibt wohl keine "Berufsbezeichnung", die alle Lehrkräfte im Schuldienst umfasst, da die Berufsbezeichnung meist auch abhängt von der jeweiligen Ausbildung bzw. der Lehrbefähigung, die man erworben hat sowie vom jeweiligen Bundesland. Davon abzugrenzen sind die jeweiligen Amtsbezeichnungen (Studienrat, Rektor, Fachlehrer ...) --Wangen (Diskussion) 19:28, 16. Feb. 2013 (CET)

also ist der begriff "pädagoge" eher eine unübliche, nichtamtl. bezeichnung.--217.255.185.224 08:44, 18. Feb. 2013 (CET)
Amtlich nur in Verbindung: Also etwa Diplom-Pädagogen, sie führen die die Berufsbezeichnung entsprechend ihrer jeweiligen Fachrichtung wie etwa Sonderpädagogen, Sozialpädagogen oder Wirtschaftspädagogen. --nfu-peng Diskuss 10:00, 18. Feb. 2013 (CET)
Wobei diese nicht alle Lehrer im landläufigen Sinne sind, also an einer Schule unterrichten. --Wangen (Diskussion) 08:00, 19. Feb. 2013 (CET)

Die Ränder zweier Teller

Es entspricht dem von den Medien erzeugten Weltbild, wenn im Bewusstsein deutscher (nicht deutschsprachiger, denn auch Österreich und die Schweiz bleiben außen vor) Artikelautoren nur Deutschland und die USA relevant sind, nicht etwa auch beispielsweise Frankreich, was ja in der Realität nicht völlig unbedeutend ist. Hat man es hier nur noch mit Echokammern zu tun? Nicht, dass ich in der Lage wäre, einen solchen Artikel zu schreiben, aber es müsste doch Leute geben, die sich für das Thema interessieren und denen das zumindest einfacher wäre als Leuten wir mir. Ich habe mir noch nie Illusionen über Wikipedia gemacht, hätte ich je welche gehabt, wären sie mit der Lektüre dieses Artikels endgültig verdunstet. --Ingo Habeck (Diskussion) 11:48, 28. Jan. 2017 (CET)

Dann hab’ Mut und bringe dich doch ein. MfG Harry8 12:18, 28. Jan. 2017 (CET)

Wie schön - die Deutschen waren schon immer sehr eingebildet und von sich überzeugt. Wir sind das Land der Erfinder, Dichter und Denker. Wozu also über den Tellerrand schauen. Zumal ja das Lernen einer Fremdsprache und - ganz schrecklich - der Besuch eines fremden Landes erforderlich wäre. In den USA gibt es viele Deutsche - das ist also verständlich. Französisch? Mmh - schwere Sprache? Keine Ahnung, woran das liegt. Da müsste ich meine französischen Kollegen mal fragen. --Hannover86 (Diskussion) 15:07, 9. Mär. 2017 (CET)

Die Menschenkinder, die in WP über pädagogische Themen schreiben, sind recht offensichtlich überwiegend Lehrer oder Lehramtsstudenten, aus Deutschland. (Ich bin sehr froh, dass wir die mit im Boot haben, die tragen nämlich Expertise bei.) Weil die Pädagogik infolge der speziellen Geistesgeschichte (Stichwort: Idealismus) insgesamt ein deutscher Sonderweg ist (in Deutschland haben wir wegen der Kulturhoheit der Bundesländer obendrein auch noch deren Sonderwege), bekommen die die internationale Perspektive im Studium und in ihrer Berufspraxis nicht gerade mit Löffeln gefüttert. (Quizfrage: Gibt es im Fach Pädagogik internationale Konferenzen?) Mit fleißiger Literaturarbeit kann man die internationale Perspektive aber dennoch schaffen, und dazu sind dann insbesondere diejenigen Wikipedianer aufgerufen, die vielleicht keine Lehrer sind, über die betreffenden Länder aber etwas sagen können. Gruß, --Stilfehler (Diskussion) 14:13, 10. Mär. 2017 (CET)