Diskussion:Schultz-Hoff-Entscheidung

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Forevermore in Abschnitt Verweis auf Urteil des EuGH C-214/10
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Verweis auf Urteil des EuGH C-214/10

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Das Urteil des EuGH Aktenzeichen C-214/10 wird sowohl vom EuGh selbst als auch auf juris als KHS bezeichnet. (Vgl. hierzu: http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?pro=&nat=&oqp=&dates=&lg=&language=de&jur=C%2CT%2CF&cit=none%252CC%252CCJ%252CR%252C2008E%252C%252C%252C%252C%252C%252C%252C%252C%252C%252Ctrue%252Cfalse%252Cfalse&num=C-214%252F10&td=ALL&pcs=O&avg=&page=1&mat=or&jge=&for=&cid=572265) Auch in der Literatur sprechen (bis auf Bauer/von Medem) soweit ersichtlich alle von KHS. Ich frage mich deshalb, mit welcher Begründung meine Änderung stets wieder entfernt wird. Allein die phonetische Ähnlichkeit Schultz-Hoff und Schulte kann dies wohl kaum begründen. (nicht signierter Beitrag von 131.220.49.210 (Diskussion) 11:26, 23. Feb. 2012 (CET)) Beantworten

Hallo, wie der EuGH das Urteil bezeichnet, werden wir erst wissen, wenn er sich selbst zitiert. Der Link beweist es jedenfalls nicht. Die verlinkte Webseite enthält jedenfalls keine weiterführenden Informationen. Die dürre Überschrift „C-214/10 - KHS“, die von juris verwendet wird, kann jetzt ja wohl nicht als ein Beleg für eine angeblich herrschende Meinung angeführt werden. Auch für die Behauptung, in der Literatur sprächen alle von „KHS“ und nur einer von „Schulte“, würde ich gerne ein paar Belege sehen. Meiner bescheidenen Meinung nach wird das Urteil praktisch überall als Schulte-Entscheidung bezeichnet, siehe [http://www.anwalt.de/rechtstipps/verfall-von-urlaubsanspruechen-gibt-es-eine-obergrenze_024126.html hier], hier, hier und hier. Drittens beweist ein Blick nach Kategorie:Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union, dass EuGH-Urteile in der Regel (Ausnahmen mag es geben) nach dem Kläger benannt werden, nicht nach dem Beklagten. Auch nach dieser ungeschriebenen Regel ist „Schulte-Entscheidung“ also korrekt. Besten Gruß --Forevermore 18:17, 23. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Naja ich sehe es nachwievor anders. So sprechen Stiebert/Pötters (EuZW und ZESAR) und auch Franzen (NZA) von KHS (die anderen Anmerkungen kann ich entweder nicht öffnen, oder sie schweigen sich zum Namen aus)- und diese Zeitschriften sind m.E. schon aussagekräftig. Zudem ist die Namensgebung bei juris sowie auch bei curia (was ja die offizielle Seite des EuGH ist) schon ein starkes Indiz für die Benennung als KHS. Auch das dritte Argument kann nur bedingt überzeugen, schließlich war in der Berufungsinstanz (die dann dem EuGH vorgelegt hat) eben die KHS AG Kläger. Insofern steht m.E. einer Benennung als KHS nichts entgegen. (nicht signierter Beitrag von 89.0.187.163 (Diskussion) 19:29, 23. Feb. 2012 (CET)) Beantworten

Also, mal von Indizien und so ganz abgesehen: Die Rechtssache C-214/10 lautete: KHS AG gegen Winfried Schulte. Im übrigen sehe ich es wie Forevermore: Mehr wissen wir erst, wenn der EuGH sich selbst zitieren wird...--Aschmidt 21:12, 23. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Andererseits werden Urteile des EuGH wohl nach dem Kläger bezeichnet, siehe die Mangold-Entscheidung: C-144/04 – Werner Mangold gegen Rüdiger Helm…--Aschmidt 21:16, 23. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Ich sehe da keine Regel des Inhalts, dass die Kurzbezeichnung stets nach dem Kläger erfolgt. Ist z. B. eine Behörde beteiligt, nimmt der EuGH oft die natürliche Person (siehe die Akrich-Entscheidung oder die Rechtssache Sahin). Aber mal ehrlich – ist denn die Frage nicht längst entschieden? In der blaugrau eingefärbten Kopfleiste auf der EuGH-Seite steht doch unzweideutig "C-214/10 - KHS" ??? --Opihuck 09:06, 25. Feb. 2012 (CET)Beantworten
@ Aschmidt: Der EuGH zitiert die Entscheidung in der Rechtssache Dominguez selbst als "KHS, C‑214/10" (Rdnr. 16). --Opihuck 19:45, 25. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Danke für den Hinweis auf die Dominguez-Entscheidung. Wenn der EuGH selbst das Stichwort KHS benutzt statt Schulte, dann sollten wir das im Artikel genauso tun. Ich habe die entsprechenden Änderungen bereits vorgenommen. --Forevermore 21:14, 25. Feb. 2012 (CET)Beantworten