Diskussion:Sexueller Missbrauch

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Letzter Kommentar: vor 13 Tagen von Drahkrub in Abschnitt Missbrauch mit dem Missbrauch - Pascal Prozess?
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Falscher Satz

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"Der Begriff Sexueller Missbrauch beschreibt eine Reihe sexuell missbräuchlicher Verhaltensweisen, vornehmlich im Zusammenhang mit jungen Menschen und wird als sexueller Missbrauch von Kindern bezeichnet."

Der Teilsatz "Der Begriff Sexueller Missbrauch wird als sexueller Missbrauch von Kindern bezeichnet." klingt für mich irgendwie falsch. (nicht signierter Beitrag von Goldfinger~dewiki (Diskussion | Beiträge) 01:05, 29. Feb. 2004 (CET))Beantworten

Falschverdächtigungen: 2 %?

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@Mautpreller: Die Zahl 2% wurde 2012 von Dir eingefügt mit Beleg Sabine Kirchhoff, 1997 [1]. Mir scheint diese Angabe problematisch:

  • Der Quelle liest sich, als ob sie diese Zahl älterer Literatur entnommen hat: Die Zahl der Falschanzeigen beträgt statistisch gesehen unter zwei Prozent (vgl. Weis 1982; Teubner 1983).
  • Kirchhoff geht es in diesem Beitrag um den sexuellem Mißbrauch von Kindern (Kindliche Zeugen vor Gericht), nicht mit sexuellen Mißbrauch allgemein.

D.h. wir haben hier eine vermutlich mehr als 40 Jahre alte Abschätzung, die sich zudem nur auf den Mißbrauch an Kindern bezieht. Gibt es inzwischen bessere Abschätzungen? Gruß, --Burkhard (Diskussion) 22:12, 2. Jul. 2024 (CEST) --Burkhard (Diskussion) 22:12, 2. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

  1. Kindliche Zeugen vor Gericht. (Memento vom 4. März 2016 im Internet Archive) auf: forum.sexualaufklaerung.de

Ich weiß es nicht. Ich habe diese Angabe, ausdrücklich als Schätzung gekennzeichnet, damals deshalb eingefügt, weil der Artikel an dieser Stelle den Eindruck zu erwecken suchte, vorsätzliche Falschverdächtigungen seien sehr häufig. Da habe ich versucht, eine halbwegs solide Schätzung zu finden. Mehr als eine Schätzung wird auch gar nicht möglich sein. Wahrscheinlich gibt es bessere, sicher spätere. Man sollte hier allerdings unbedingt was Seriöses wählen, im Netz schwirrt massenhaft Anwaltswerbung mit hanebüchenen Behauptungen rum.

Beim Blättern finde ich z.B. folgende Angaben aus Sandra Schwark, Nina Dragon, Gerd Bohner: Falschbeschuldigungen bei sexueller Gewalt. In: Rüegger/Gysi: Handbuch sexualisierte Gewalt, Hogrefe, Göttingen 2018, S. 55–61. Die geben auf Basis diverser empirischer Untersuchungen etwa folgende Schätzungen: bei sexueller Gewalt an Erwachsenen ca. 5 Prozent, bei sexuellem Missbrauch von Kindern möglicherweise etwas höher, 6 bis 8 Prozent.

Schwierig ist es freilich, "Falschbeschuldigung" überhaupt zu definieren. Dies ist ein wesentlicher Grund dafür, dass man schätzen muss. Ziemlich sicher ist jedoch, dass Falschbeschuldigungen bei diesen Delikten nicht häufiger sind als bei anderen (ebd.). --Mautpreller (Diskussion) 22:49, 2. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Das glaube ich nicht. Falschbeschuldigungen sind bedauerlicherweise zu einem ziemlich widerlichen Mittel des Geschlechterkampfs geworden, z.B. im Rahmen von Rosenkriegen. Aber eine Studie, die meine Vermutung belegen könnte, kenne ich nicht. Ansonsten: im Strafrecht heißt es Falsche Verdächtigung. Gruß --Andrea (Diskussion) 09:45, 3. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Hab das mal umseitig eingefügt.--Mautpreller (Diskussion) 23:12, 2. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Danke Dir. Bietet Deine Quelle so etwas wie eine Definition von "Falschverdächtigungen", die wir übernehmen könnten? Wenn nicht, wäre es sinnvoll, im Artikel genau auf diesen Umstand hinzuweisen. --Burkhard (Diskussion) 08:50, 3. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Liebe Andrea, lieber Burkhard, das ist eine komplizierte Angelegenheit. Die Quelle bezieht sich, was sexuelle Gewalt angeht, hauptsächlich auf Strafanzeigen, in denen ein solcher Vorwurf erhoben wurde und die ein Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung zur Folge hatten. Bei sexuellem Missbrauch von Kindern bezieht sie sich auf Untersuchungen in Großbritannien, die allerdings deutlich älteren Datums sind und dort nicht näher beschrieben werden. Wenn keine Verurteilung wegen sexueller Gewalt oder Missbrauchs zustande kommt (sowohl bei Freispruch als auch bei Einstellung des Verfahrens), kann man daraus aber nicht schließen, dass eine Falschbeschuldigung vorgelegen hat, worauf die Gerichte auch regelmäßig hinweisen. In Familiengerichtsverfahren wird laut einer Untersuchung von Busse/Steller/Volbert (veröffentlicht 2000) relativ selten der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs erhoben (Quote liegt bei 3 %, damals konnten die Autoren keinen nennenswerten Anstieg feststellen). Innerhalb dieser absolut mithin recht kleinen Stichprobe war ein sehr großer Anteil wenig substanziiert und spielte im Familiengerichtsverfahren kaum eine Rolle. Darunter können natürlich bewusste (oder auch irrtümliche) Falschbeschuldigungen sein, aber das lässt sich aus den Akten nicht ableiten und die Autoren lehnen es auch ab, etwas Derartiges zu behaupten. Ihr könnt es nachlesen, ich bin da kein Experte. Quellen: https://www.researchgate.net/publication/305722966_Falschbeschuldigungen_bei_sexueller_Gewalt_False_allegations_of_sexual_violence ; Detlef Busse, Max Steller, Renate Volbert: Missbrauchsverdacht in familiengerichtlichen Verfahren. In: Praxis der Rechtspsychologie, Sonderheft 2/2000, S. 3–98. --Mautpreller (Diskussion) 10:26, 3. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Dank für Link und Erleuchtung! Allerdings: „Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch werden dabei ausgeklammert.“ Und meine Vermutung bezog sich ausschließlich auf Fälle, in denen wegen sex. Kindesmissbrauch angezeigt wurde. Schade dass es keinen Link zu Steller & Volbert gibt. Denen kann man blind vertrauen und die haben sich bevorzugt mit der Glaubwürdigkeit kindlicher Zeugen und Opfer befasst. Hab Dank für Deine Mühen um dieses schreckliche Thema und die Gewissenheit & Präzision Deiner Recherchen! Dir würde ich einen habil honoris causa verleihen! ein lächelnder Smiley  --Andrea (Diskussion) 11:58, 3. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ja, allerdings geben Schwark et al. eben als Vergleichszahlen Schätzungen aus GB zu Falschbeschuldigungen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern an. Busse et al. hab ich damals nachgelesen, heut abend guck ich mal, ob ich den Text im Netz finde. Das wäre natürlich ein wichtiger Beleg, weil Familienrecht hier mindestens so wichtig ist wie Strafrecht. --Mautpreller (Diskussion) 12:17, 3. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ich hab vor längerer Zeit an dem Artikel Missbrauch mit dem Missbrauch gearbeitet, daher kommen meine Überlegungen und ursprünglich auch Recherchen. Ich hatte (aufwendig, aber relativ erfolgreich) versucht, diesen Artikel auf das Schlagwort "Missbrauch mit dem Missbrauch" und die damit verbundene Kontroverse zuzuschneiden, da es völlig klar ist, dass die Wikipedia eine derart moralisch aufgeladene Kontroverse niemals "entscheiden" kann, sondern nur beschreiben. Und natürlich gab es zwei "Parteien", mit denen ich mich da auseinanderzusetzen hatte, was nicht ganz einfach war.
Vielleicht noch ein Satz zum Thema: "Für die Bundesrepublik Deutschland liegen keine belastbaren empirischen Daten vor, mit denen man eine sichere Aussage über die tatsächliche Prävalenz von Falschaussagen bei Sexualdelikten treffen könnte" (Schwark et al. 2018). --Mautpreller (Diskussion) 10:33, 3. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Missbrauch mit dem Missbrauch - Pascal Prozess?

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Dass der Pascal-Prozess ein "gutes" Besipiel für den im letzten Absatz erwähnten Missbrauch mit dem Missbrauch sein soll, kann ich nicht erkennen: Ausgangspunkt war das tatsächliche Verschwinden des fünfjährigen Kindes; im Laufe der erforderlichen Ermittlungen beschuldigten sich mehrere Verdächtige gegenseitig, widerriefen Ihre Geständnisse aber später wieder. Ein besseres Beispiel in diesem Zusammenhang wären IMO die international bekannten Missbrauchsvorwürfe an der McMartin-Vorschule in Californien.. --Burkhard (Diskussion) 08:50, 3. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Wenn ich mich recht erinnere, bezog sich dieser Satz auf die Bundesrepublik, das ist ja auch jetzt noch so. Da waren m.E. die aufsehenerregendsten Manifestationen der sog. Montessori-Prozess (den Artikel gab es damals noch nicht), die Wormser Prozesse und schon auch der Pascal-Prozess. Der Montessori-Prozess-Artikel ist nicht von mir und auch nicht besonders gut. Ich hatte mal gesucht, ob es eine distanzierte Analyse aus der Rückschau gibt, bin aber nicht fündig geworden. Das war ja eine ausgesprochen "heiße" Auseinandersetzung. Insbesondere ist mir aufgefallen, dass die recht starken Aussagen, der Freispruch sei eine Schande, offenbar kaum bis gar nicht später nochmal reflektiert wurden, obwohl die Protagonist(inn)en weiterhin auf diesem Feld aktiv blieben. Soweit ich weiß, handelte es sich da tatsächlich um Falschbeschuldigungen, die teilweise absurde Züge annahmen und großenteils nachweislich nicht zutrafen. Eine nachträgliche Reflexion dieses Falls würde ich sehr begrüßen. --Mautpreller (Diskussion) 11:11, 3. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Dank für die Überarbeitung des Artikels, Mautpreller! Dazu eine Anekdote: ich hab ein berufslebenlang gegen den Begriff vom Kindesmissbrauch gekämpft, mir war aber nie bewusst, dass ich das von der Frigga Haug geklaut haben muss. Hier stehts! Und wie schön: Frigga lebt noch! Die war wichtig für meine Entwicklung. Gruß, --Andrea (Diskussion) 12:10, 3. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Den Pascal-Prozess habe ich damals nicht wirklich verfolgt, ich kenne ihn nur aus der Rückschau. Aber, wie bereits gesagt, weicht er doch stark von den anderen beiden genannten Prozessen ab, da hier mit großer Wahrscheinlichkeit von einem Tötungsdelikt auszugehen ist und die Ermittlungen entsprechend geführt wurden. Wer den verlinkten Artikel WP standalone liest, wird den Zusammenhang mit der MmM-Debatte kaum herstellen können. Andererseits wurde MmM auch gerade vor dem Hintergrund international bekannter Fälle, wie den Vorwürfen gegen Erzieher an der McMartin-Vorschule, geführt. Falls das zu weit führen sollte, auf McMartin kann ich gerne verzichten (insbesondere da ja jetzt Montessori drinsteht), aber der Pascal-Prozess ist IMO hier deplatziert. Wenn schon, sollte eine Verbindung zur MmM-Debatte zumindest inhaltlich kurz angerissen werden. Just my 2 pence, --Burkhard (Diskussion) 13:19, 3. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ich hab im Prinzip damit keine Probleme. Mir kommt es nur ein wenig darauf an, dass es sehr "reduziert" bleibt. Für eine Verallgemeinerung von solchen spektakulären Gerichtsverfahren auf Beschuldigungen sexuellen Missbrauchs insgesamt sehe ich keine Basis. Aber Du hast sicher recht: International war der Prozess um die Missbrauchsvorwürfe an der McMartin-Vorschule die meistbeachtete "Arena" und man kann und sollte ihn wohl auch erwähnen, zumal er für den Montessori-Prozess sicher eine große Rolle gespielt hat. Ich hab auch nichts dagegen, den Pascal-Prozes rauszunehmen, vielleicht sollte man aber die Flachslanden-Prozesse erwähnen. Die endeten zwar mit einigen Verurteilungen, warfen aber ebenfalls Zweifel auf. --Mautpreller (Diskussion) 13:31, 3. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Danke - für mich ist dieser Punkt damit erledigt. Falls Andrea noch Diskussionsbedarf hat/sieht, einfach die Erledigt-Vorlage wieder rausnehmen. Gruß, --Burkhard (Diskussion) 12:08, 4. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Burkhard (Diskussion) 12:08, 4. Jul. 2024 (CEST)