Diskussion:Siebengebirge (Schiff, 2015)

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von 93.221.131.142 in Abschnitt Name
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Name

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In dem Bericht der Lokalzeit (Weblinks) wurde durch den Eigner explizit betont, dass das Schiff nicht Siebengebirge II heißt, sondern wie der Vorgänger nur „Siebengebirge“.--Bungert55 (Diskussion) 16:48, 3. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Moin, das scheint so richtig zu sein. Beide Lemma, also auch die jetzige Siebengebirge (Schiff) müssten dann verschoben werden mit dem üblichen Zusatz der Jahreszahl des Stapellaufs laut NK für Schiffe. Gruß -- Biberbaer (Diskussion) 22:42, 3. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Moin,

Fehler auf der Seite: Maschine: Propeller 4 ist falsch. Die neue Siebengebirge hat, wie man in dem verlinkten Videos sehen kann, nur 2 Ruder Propeller. Die beiden anderen Antriebe sind, da nicht sichtbar, Pumpjets (was ich auch selber gesehen habe, als sie noch auf der Werft lag).

2 Fehler in den Daten: Baunummer ist nicht die Nr. 207 sondern die Nr. 206. Die "Siebegebirge" ist zwar der 207 Stapellauf, aber das 206 Fahrzeug, das auf Kiel gelegte wurde.

Baunummer 207 ist das FGS Seegold mit der ENI 04812010, welches 2015 parallel gebaut wurde im Mai 2015 fertig gestellt wurde. Ein Foto des Werftschilds des FGS Seegold findet sich im Binnenschifferforum. Der Link dorthin ist in der Bauliste der Lux-Werft als Quellen Nr. 168 angegeben.

Gruß von einem Fährenfan (nicht signierter Beitrag von 79.171.179.2 (Diskussion) 12:31, 23. Jul 2015 (CEST))

BN 207 ist die Seegold, wie sich aus dem Bild im BSF eindeutig ergibt. Da hast Du, Kollege Fährenfan, absolut Recht. Und da alle anderen BN davor und danach belegt sind, bleibt für die Siebengebirge per Ausschlussprinzip nur noch die 206 übrig. Somit ist die Pressemeldung, die die Siebengebirge als BN 207 bezeichnet FALSCH. --Gomera-b (Diskussion) 12:56, 23. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Moin moin,
Technische Daten laut Werftschild:
Länge: 50,00 m
Breite: 14,00 m
max. Personenanzahl: 250
Leistung: 842 KW
Quelle: Werftschild Foto im BSF
(nicht signierter Beitrag von 93.221.153.170 (Diskussion) 16:06, 13. Jul 2016 (CEST))

Infos in Artikel eingebaut. --Gomera-b (Diskussion) 17:55, 13. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

13.12.2016 Liebe Kollegen aus Wikipedia, bitte erklärt mir mal, wie Ihr bei einer Doppelendautofähre mit umschaltbarer Fahrtrichtungsbeleuchtung, die Backbord und Steuerbordseite bestimmen wollt: Ich weiß es nicht und ich kenne mich aus, bin Fährmann auf einer Autofähre auf dem Rhein und Fährenfan und habe sämtliche Fähren auf Rhein, Main, Mosel, Neckar, dem Nord-Ostsee-Kanal, einige von Elbe, Weser, Saale, dem Bodensee, dem Chiemsee, Zürichsee besucht und bin auch mitgefahren. Allen gemein ist, das es eben keine feste Bezeichnung aller backbord / Steuerbord gibt.
Die einzige Unterscheidungsmöglichkeit ergibt sich über die definition anhand der Schiffahrt, sprich Bergseitig oder Talseitig zum Gewässer.
Das heißt am Beispiel der Siebengebirge in Rolandseck: Zu Berg ist Blickrichtung Oberwinter, zu Tal Richtung Königswinter.

Desweiteren wundere ich mich, das es als spekulativ angesehen wird, wenn ich schreibe: "Die Fußgänger gelangen nun über einen eigenen, parallel zu den Fährklappen verlaufenden Zugang auf und von der Fähre. Dieser befindet sich talseitig der Fähre, um die Fußgänger besser bei einer möglichen Havarie mit einem schnellen, zu Tal fahrenden Fahrzeug (Schiff) zu schützen."
Das ist nicht spekulativ, sondern bauliche Sicherheit. Aus genau diesem Grund werden schon seit vielen Jahrzehnten die Steuerstände auf den Fähren so angeordnet, das der Fährmann immer in Blickrichtung zu Berg steht, um eben die schnelle Talschifffahrt früher sehen zu können, denn die Talfahrt ist viel schneller als die Bergfahrt und somit gefährlicher.
Das macht sich auch bei den Radargeräten bemerkbar: Die werden vorrausschauen eingestellt, d.H. das Radarbild wird dezentriert, um weiter zu Berg schauen zu können.
Und aus genau diesem Grund werden auch die Steuerstände immer höher angeordnet, (Zweigeschossig), damit der Fährmann freie Sicht über das Fahrzeugdeck erhält und die Schifffahrt besser beobachten kann oder ist das auch spekulativ ... ?
Gruß von einem Fährmann vom Rhein

Hallo Fährenfan, prinzipiell hast Du ja Recht, eine Fähre hat keine feste Seitenbezeichnung. Ein Schiffbauer hat mir jedoch erklärt dass man die Aufbauseite als Steuerbord bezeichnet. Wenn man ein Schiff baut mit z.B. Doppelschraubenantrieb, dann gibt es eben eine Steuerbord- und eine Backbordmaschine, so sind sie im Bauplan bezeichnet und so wird das bei einer Fähre auch gehandhabt. Außerdem ist eine Fähre mit der Blauen Tafel ausgerüstet, und die ist nun eben mal an Steuerbord angebracht. Könnten wir uns darauf einigen dass Steuerbord da ist wo die Aufbauten stehen. Bitte unterzeichne Deine Beiträge mit vier Tilden. Gruß -- Frila (Diskussion) 11:17, 13. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Moin Fährenfan, wir freuen uns das Du Dein Wissen der Enzyklopädie zur Verfügung stellen möchtest. Du magst ja mit dem was Du geschrieben hast durchaus recht haben und niemand von uns zweifelt Deine Kenntnisse an und die Geschichte mit der schnnellen Talfahrt usw. klingt akzeptabel. Eine derartige Feststellung, um nicht zu sagen Behauptung ist eine sehr wichtige Angelegenheit und muss irgendwie belegt werden. Gibt es seitens der ZSUK eine Bauvorschrift oder wird die Bauform der Fähre so gewählt weil es schon immer so gemacht wurde. Das ist ein Unterschied. Heutzutage, bei der hochmotorisierten Schifffahrt macht es übrigens kaum noch einen großen Unterschied ob Dein Havariepartner/gegner zu Tal oder zu Berg kommt. Lass Dich aber nicht beirren bei Deinem verantwortungsvollen Job und viel Spass bei der Arbeit auch hier in WP. Gruß -- Biberbaer (Diskussion) 14:12, 13. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Moin Uli, ich habe mal kontrolliert wie die Fähren den Rhein queren. Bis auf die Fähren St.Goarshausen, Niederheimbach, Bingen und Gernsheim fahren die Fähren mit talwärts zeigendem Fahrstand. Nach einem Gespräch heute mit einer Werft hatte ich dieses Problem schon erörtert und mir wurde gesagt, dass es dafür von der ZSUK keine besondere Vorschrift gäbe. Gruß Friedhelm -- Frila (Diskussion) 14:37, 13. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Moin Friedhelm, dachte ich mir. Ist eben mal so und mal so, aber immerhin ein interessanter Diskussionspunkt. Gruß an den Großen Fluss ein lächelnder Smiley  -- Biberbaer (Diskussion) 15:43, 13. Dez. 2016 (CET)Beantworten

19.12.2016 Moin moin,
zur Blickrichtung: 21 von 26 Wagenfähren auf dem Rhein (Deutscher Teil) liegen mit Blickrichtung zu Berg an ihren Fährrampen.
Ob sie beim Übersetzen auch mal zu Tal sehen, mag möglich sein, da viele nicht geradlinig übersezten. Einen Zeitpunkt während des Übersetzens zu bestimmen, an dem sie zu Tal oder zu Berg sehen, dürfte aber schwierig sein, daher habe ich die Blickrichtung anhand der Lage an der Fährrampe als Grundlage genommen. Grundlage sind meine eigenen Fotos, Kartenmaterial und Satelitenaufnahmen von Google Maps.
Mit Talblick liegen demnach folgende Fähren an der Rampe:
KM 539 Niederheimbach - Lorch, (haben keinen Platz an der sehr engen Fährrampe in Niederheimbach)
KM 527 Bingen – Rüdesheim, (Baulich bedingt, wegen der engen Rüdesheimer Fährrampe: Am Ufer ist zu wenig Platz, um die Fähre anders herum an zu legen). Deswegen wurde früher auch Fährschiffe mit Brückenüberbau über dem Fahrzeugdeck eingesetzt. Das erste war die ”Stadt Rüdesheim“, Baujahr 1933, bis 1991 im Dienst und das zweite die ”Baurat Stahl“, Baujahr 1954, verkauft 2012 nach NL.
KM 461 Gernsheim – Eich,
KM 415 Altrip - Mannheim
Die Königswinterer Fähre KM 645 Königswinter - Mehlem (Seitenpfortenfähre) schaut jeweils zum Gegenüberliegenden Ufer.
Das entsprechende Dolkument, welches meine Aussage bestätigt, habe ich Frila zukommen gelassen.

@Biberbaer: “Gibt es seitens der ZSUK eine Bauvorschrift oder wird die Bauform der Fähre so gewählt weil es schon immer so gemacht wurde.“
Keine Bauvorschrift. Historisch deswegen begründet, weil der Vorläufer der freifahrenden Motorfähren die Gierfähre war / ist und dort klassischerweise das Stahlseil oder die Stabkette auf der Bergseite (oder auch Oberstromig genannt) angebracht wurde.
Dementsprechend wurde der Steuerstand (der Unterstand für die Fährleute), auf der Talseite (Unterstromig) angeordnet, als Gegengewicht für das Stahlseil / die Kette. Auch dazu hab ich was in dem gleichen Dokument geschrieben, das ich Frila hab zukommen lassen.
Die Mosel ist, was die Anordnung der Steuerstände angeht, eine Ausnahme, da hier nur eine Werft (Falk), alle Gierponten im Auftrag der WSV umgerüstet hat, als die Mosel ab 1960 ausgebaut wurde. Dadurch sind dort bei den verbliebenen 5 Fähren, die Blickrichtung zu Tal.

Und ja, auch Heutzutage macht es bei der hochmotorisierten Schifffahrt noch immer einen Unterschied, ob Dir ein 3000 Tonner mit 20 km/h zu Tal in die Seite fährt oder mit 10km/h zu Berg ... aber auch das steht in keiner Vorschrift, sondern wurde hoffentlich (in der Bootsschule) erlernt.

Wer sich mit Schifffahrt beschäftigt weiß, das ein Talfahrer nicht bremsen kann, so wie ein Auto.
Wenn man googlet, findet man zwar Aussagen, das ein neues Schiff innerhalb von 500m aufstoppen können soll (mit voller Fahrt zurück und Halten per Anker), aber bei den vielen alten Schiffen (der Osteuropäer), die da so unterwegs sind, bin ich mir da gar nicht sicher, ob da nicht der Motor bei so einem Manöver auseinanderfällt ...

Was man z.B. findet und davon ableiten kann:
RheinSchPV § 6.04 Begegnen: Grundregeln
1. Beim Begegnen müssen die Bergfahrer unter Berücksichtigung der örtlichen Umstände und des übrigen Verkehrs den Talfahrern einen geeigneten Weg frei lassen.
3. Bergfahrer, die Talfahrer an Steuerbord vorbeifahren lassen, müssen rechtzeitig nach Steuerbord zeigen:
5. Unbeschadet des § 6.05 müssen die Talfahrer den Weg nehmen, den ihnen die Bergfahrer nach den vorstehenden Bestimmungen weisen; sie müssen die Sichtzeichen nach Nummer 3 und die Schallzeichen nach Nummer 4 erwidern, die die Bergfahrer an sie gerichtet haben.
§ 6.05 Begegnen: Ausnahmen von den Grundregeln
1. Abweichend von § 6.04 können
a. zu Tal fahrende Fahrgastschiffe, die einen regelmäßigen Dienst versehen und deren höchstzulässige Fahrgastzahl mindestens 300 Personen beträgt, wenn sie an einer Landebrücke anlegen wollen, die an dem von den Bergfahrern gehaltenen Ufer liegt,
b. zu Tal fahrende Schleppverbände, die zum Zwecke des Aufdrehens ein bestimmtes Ufer halten wollen,
von den Bergfahrern verlangen, ihnen einen anderen Weg frei zu lassen, wenn der nach § 6.04 gewiesene Weg für sie nicht geeignet ist. Sie dürfen dies jedoch nur, nachdem sie sich vergewissert haben, dass ihrem Verlangen ohne Gefahr entsprochen werden kann.
Gruß von einem Fährmann vom Rhein93.221.131.142 15:04, 19. Dez. 2016 (CET)Beantworten