Diskussion:Sonnenblume (Wuppertal)

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Ama von und zu in Abschnitt Sichtung
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Sichtung

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Die Änderung habe ich gesichtet, weil der Artikel in der Westdeutschen Zeitung auch nur eine nicht eindeutige Schlussfolgerung ist. Nachdem ich mir die Versionsgeschichte angesehen habe: Ein Foto des Lokals wäre nicht zwangsläufig eine Urheberrechtsverletzung, wenn beispielsweise Erben eines Fotografen ein Foto zur Verfügung stellen würden. Gruß --Ama von und zu (Diskussion) 22:51, 23. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Familienname des Inhabers des Restaurants "Zur Sonnenblume"

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Der Familienname aller Inhaber der "Zur Sonnenblume" war nicht Schmitz, sondern Schmidt! Auf der Geburtsurkunde von August II befindet sich folgender Zusatz: "Auf Anordnung des Amtsgerichts in Barmen vom 7. Febr. 1922 - 1 III 16/21-2 wird berichtigend vermerkt: Der Familienname des Anzeigenden lautet richtig "Schmidt"."