Diskussion:Stammheim-Prozess

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Th.Binder in Abschnitt Stuberger am Buback-Tatort
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Sondergesetze

[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht "Dieser Beschluss wurde mit der Begründung aufgehoben, die Angeklagten würden die Hungerstreikaktionen lediglich durchführen, um sich für kommende Verhandlungen verhandlungsunfähig zu machen."

Soweit ich weiß, wurde hier § 329 StPO geändert, um bei "selbst herbeigeführter Verhandlungsunfähigkeit" trotzdem weiterprozessieren zu können. Der Artikel suggeriert, daß das ein Gerichtsbeschluß ist. Ich würde analog wie im Absatz darüber ("Sondergesetz") dazuschreiben, daß das ja durch die StPO-Änderung so laufen konnte.

Ich bitte um Meinungen hierzu. Dankeschön!

Absolut richtig. Kannste gerne durch Änderung des Artikels klarstellen. Danke für die Aufmerksamkeit. --Sir James 23:25, 2. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Artikelname

[Quelltext bearbeiten]

Die Bezeichnung Stammheim-Prozess ist ja von mir aus griffiger, aber wenn man RAF oder RAF Prozess eingibt kommt man nicht zu diesem Artikel. Deshalb habe ich den Artikel auch unter RAF Prozess geschrieben.

Bitte macht einen entsprechenden Verweis. Ich bin neuer Autor und weiß leider nicht wie es geht.

aber wenn man RAF-Prozess eingibt landet man hier. Man schreibt das hier halt mir Bindestrich.--Smoking Joe 11:17, 23. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

urteil rechtskräftig oder nicht?

[Quelltext bearbeiten]

diese meine änderung beruht auf folgender quelle: .....Urteil......: Lebenslange Freiheitsstrafe für Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe wegen vierfachen Mordes und einer langen Liste weiterer Straftaten. Über die eingelegten Revisionen kann der Bundesgerichtshof nicht mehr entscheiden. Nachdem die Geiseln des entführten Passagierflugzeugs "Landshut" in Mogadischu befreit sind, begehen die Verurteilten in der Nacht zum 18. Oktober 1977 in der Justizvollzugsanstalt Stammheim Selbstmord.
ob die urteile trotz einspruch der verteidiger rechtskräftig sind, vermag ich nicht zu beurteilen, das gibt die quelle nicht her. ich gebe gemäss npov den stand der dinge wieder und erspare uns spekulationen. vielleicht kann da ein jurist helfen, aber die behauptung, die urteile seien nicht rechtskräftig, ist nicht belegt. 3ecken1elfer 22:35, 19. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Durch das rechtzeitige Einlegen der Revision wird die Rechtskraft gehemmt, siehe § 343 Abs. 1 StPO. Grüße -- kh80 •?!• 23:38, 19. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
danke für die quellen, kh80. wie beurteilst du die antworten auf meine hier gestellte frage? ich verstehe praktisch nichts von der juristerei. gruss zurück. 3ecken1elfer 21:39, 20. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Disskussionsseite gelöscht?

[Quelltext bearbeiten]

Warum wurde die Diskussion über meine Frage, warum der RAF-Prozess in Stammheim stattfand, gelöscht? Habe eben eine Antwort vom Oberlandesgericht Stuttgart erhalten, die aber auch nicht befriedigend war, da wollte ich nochmal auf diese Seite verweisen, da diese aber nicht mehr vorhanden ist, macht das ja keinen Sinn.--Helgomar 22:25, 26. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Selbstmord?

[Quelltext bearbeiten]

Wieso wird hier behauptet, Meinhof beging Selbstmord, während in ihrem eigenen Wiki-Artikel eben das infrage gestellt wird? --95.223.252.179 05:50, 23. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Weil das die offizielle Darstellung und auch der wahrscheinlichste Hergang des Ereignisses ist und es nicht sinnvoll ist, die Debatte auf jeden damit zusammenhängenden Artikel auszuweiten. Hybscher (Diskussion) 06:55, 23. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Stuberger am Buback-Tatort

[Quelltext bearbeiten]

... als Erster oder als erster Journalist? Die jetzige Fassung lässt die Deutung zu, dass Herr Stuberger überhaupt als erste Person nach der Tat am Tatort war. --Thomas Binder, Berlin (Diskussion) 07:09, 28. Apr. 2017 (CEST)Beantworten