Diskussion:Stangenrecht

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von DALIBRI in Abschnitt Wie lang...
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Wie lang...

[Quelltext bearbeiten]

...waren die Stangen, anders gefragt: wie breit hatte die Straße mindestens zu sein? Kratzbaum 21:02, 16. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Stangenrecht: Der städt. ®Bauordnung unterlag auch die Überwachung einer bestimmten Mindestbreite der Gassen. Dazu wurden die Gassen mit einer quergehaltenen Messstange abgeschritten. Wo die Stange anstieß – etwa an vorgebauten Lauben und Erkern oder an überdachten Kellerabgängen – wurde sofortige Abänderung des Hausprofils befohlen. Nach Augsburger Statuten von 1276 hatte "des Konings Strate" so breit zu sein, dass ein Berittener "eine Gleven van XVII Voeten" (eine Lanze von ca. 5,10 m Länge) ohne damit anzustoßen quer vor sich im Sattel tragen konnte. Im Schwelmer Vestenrecht heißt es: "eine rechte Koninges Strate die sal man entrumen so wit, dat ein Riter heme ride mit sinem vullen Harnische und voere eine Gelave [Lanze] vur sik twers up dem Perde, die sal sin XVI Voet [ca. 4,80m] lank, vubesperret un unbekummert in dem Wege."... Von "http://u0028844496.user.hosting-agency.de/malexwiki/index.php/Stangenrecht" -- DALIBRI 13:09, 17. Jun. 2009 (CEST)Beantworten