Diskussion:Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von ³²P in Abschnitt Verständnis
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Hallo Swen,

ich verstehe o.g. Artikel nicht. Das Lemma ist noch nicht einmal definiert. Was ist "Kerntheorie"? Offenbar nicht "Kerntheorie". Externe links im Fließtext stören den Lesefluss und gelten als unerwünscht (siehe WP:WEB).

Könntest du den Artikel nochmal auf Allgemeinverständlichkeit hin überprüfen? Könntest du die externen links aus dem laufenden Text entfernen? Wo die links notwendig sind, um Aussagen zu belegen, könntest du sie als sog. Referenzen einfügen (siehe Hilfe:Einzelnachweise).

Viele Grüße und vielen Dank, --³²P 16:57, 17. Mär. 2009 (CET)Beantworten


Servus ³²P,

Ich werde versuchen, den Artikel allgemeinverständlicher zu gestalten. Mit dem "Lemma" gibts aber Probleme. Erstellt habe ich den Artikel unter Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten (BGH) als Kurzbeschreibung des gleichnamigen BGH-Beschlusses, aber Pelagus hat ihn verschoben, siehe Versionsgeschichte. Dieser BGH-Beschluss hat vom Xten BGH-Senat halt diesen Titel verpasst bekommen.

Kerntheorie (Patentrecht) ist in meiner ToDo-Liste und WP:WEB muss ich mir tatsächlich erst noch genauer ansehen. Als Minimalist finde ich es aber immer sehr lästig, wenn man zweimal klicken muss, aber mal schaun. Es wird aber noch etwas dauern. --Swen 20:57, 17. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Ein Artikel muss sich aus dem Text erklären, nicht dem Lemma. Klammer in Lemma wäre nur erforderlich, wenn es mehrere Artikel mit dem Namensbestandteil "Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten" gäbe. Gruß --Pelagus 19:43, 18. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Vielleicht kann ja jetzt noch mal ein Outsider drauf schau, was noch alles grob unverständlich ist. --Swen 00:16, 20. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Verständnis

[Quelltext bearbeiten]

"so darf der Patentinhaber jedem Arzt die Anwendung des beanspruchten Verfahrens zur Diagnose seines Patienten gemäß § 9 Satz 2 Nr 2 PatG verbieten." - mE schlecht formuliert, eine Diagnose darf man nicht verbieten (Patentierungsausschluss). So könnte das polemisch klingen. --212.34.171.12 14:38, 28. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Gemeint (und mE auch verständlich) ist: "so darf der Patentinhaber jedem Arzt die Anwendung des beanspruchten Verfahrens [...] verbieten." Verboten wird nicht die Diagnose, sondern die Anwendung eines Verfahrens. Oder? MfG, --³²P 16:03, 28. Dez. 2009 (CET)Beantworten