Diskussion:Strafvollzugsgesetze in Deutschland
Warum Plural (StrafvollzugsgesetzE)?
[Quelltext bearbeiten]Entweder sollte das Lemma oder der Artikel geändert werden - wenn es um das deutsche Bundesgesetz geht: Stafvollzugsgesetz; : Strafvollzugsgesetze, wenn der Artikel so angepasst wird, dass es allgemein um die entsprechenden deutschen (Landes- und Bundesgesetze) geht. LG -- pistazienfresser 15:10, 30. Mär. 2010 (CEST)
Aufgabe und Ziel des Strafvollzugs
[Quelltext bearbeiten]§ 2 StVollzG: "Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel). Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten." [1] Somit wird differenziert zwischen dem Ziel und der Aufgabe des Vollzugs. Das Ziel des Vollzugs ist die Resozialisierung des Gefangenen und die Aufgabe ist der Schutz der Allgemeinheit. Daher sollte folgender Satz im Artikel entsprechend überarbeitet werden: "Aufgabe des Strafvollzuges nach § 2 StVollzG ist die Resozialisierung des Gefangenen (Vollzugsziel) und der „Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten." Auch wenn dies extrem pingelig erscheint, so ist es juristisch korrekt, zwischen dem Ziel und der Aufgabe des Vollzugs zu unterscheiden. Ich möchte also die Autoren bitten, den Satz entsprechend abzuändern, da es sich keine Enzyklopädie erlauben kann, falsche Informationen zu enthalten. (nicht signierter Beitrag von 212.168.176.201 (Diskussion | Beiträge) 21:18, 10. Apr. 2010 (CEST))