Diskussion:Studienplatzklage

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 95.89.243.6 in Abschnitt Werbung
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Rechtsgrundlage

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Eine mögliche Rechtsgrundlage für die Klage wird z.B. hier http://www.studienplatzklage.de/ angegeben: "[...] Art. 12 des Grundgesetzes das Recht, den Beruf seiner Wahl zu ergreifen [...]". Sollte noch in den Artikel. Gruß --Saibo (Δ) 19:59, 14. Feb. 2007 (CET)Beantworten

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Die "Deutsche Hochschulstiftung" ist reine Werbung für den Rechtsanwalt Naumann zu Grünberg. Bitte raus damit. (nicht signierter Beitrag von 95.89.243.6 (Diskussion) 08:28, 30. Aug. 2013 (CEST))Beantworten