Diskussion:Sucharit Bhakdi

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Letzter Kommentar: vor 2 Stunden von 2001:9E8:267B:EC00:1926:CC2:ECE1:89B3 in Abschnitt Dritte Meinung
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Was noch fehlt / Belege[Quelltext bearbeiten]

Bhakdi zu:

Vogelgrippe und Schweinegrippe / BSE
Meningitis
Mainzer Hypothese
Biowaffen
neuen Infektionskrankheiten
Covid-19 (anmelde- und kostenpflichtige Links)
Covid-19 (Blog-Artikel)

Würde mich sehr freuen, wenn andere Benutzer die fehlenden Themen hier in angemessener Form in den Hauptteil 2 einbauen. EinBeitrag (Diskussion) 21:57, 30. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

In reputablen Medien wird über den Strafprozeß gegen Bhakdi wegen Volksverhetzung berichtet, diese können als Orientierung für Ergänzungen im Artikel dienen. Die untenstehende Liste kann von anderen Benutzern ergänzt werden. VG --Fit (Diskussion) 14:21, 23. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Mittlerweile wurde der angelegte Abschnitt allgemeiner gestaltet, so daß er themenunabhängig zur Sammlung von reputablen Publikationen dient, die Orientierung für Ergänzungen im Artikel geben. VG --Fit (Diskussion) 13:56, 24. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Ältere Belege
Prozess ab 23. Mai 2023

Abschnitt zum Gerichtsprozess gegen Bhakdi[Quelltext bearbeiten]

Ich möchte hier festhalten, dass es sich bei der Darstellung, "es sei nicht auszuschließen, dass seine Äußerungen nur die israelische Regierung gemeint hätten" und bei der Darstellung "Zwar sei der Vergleich einer Impfpflicht mit dem Holocaust nicht akzeptabel, aber als Teil einer Rede Bhakdis von der Meinungsfreiheit gedeckt." Interpretationen der Verfasser in den genannten Quellen sind, die von der Urteilsbegründung nicht gedeckt sind. [1] Von daher wäre im Artikel herauszustellen, dass dem so ist. Die Tauglichkeit einer Quelle setzt natürlich nicht die zwingende Notwendigkeit außer Kraft, sich an konkreten Fakten, in dem Fall das Urteil, zu orientieren. --Chz (Diskussion) 00:20, 12. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Wir müssen keineswegs beweisen, dass ein Sekundärbeleg (hier Wulf Rohwedder, Tagesschau.de, 23.5.2023) einen Primärbeleg (hier das Urteil des Amtsgerichts Plön vom selben Tag) richtig wiedergibt. Vielmehr muss ein Benutzer, der meint, der Sekundärbeleg gebe das Urteil falsch wieder, seine Ansicht selbst mit gültigen Sekundärbelegen belegen. Diese fehlen oben. EinBeitrag (Diskussion) 14:56, 3. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Quellenprüfung beinhaltet auch, ob eine Quelle einen Sachverhalt korrekt wiedergibt. Ist eigentlich das Urteil als Beleg angegeben? Wenn nicht, sollte dies noch erfolgen.--2001:9E8:2656:C800:8095:8F12:9C83:48C5 15:03, 3. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Ich habe dargestellt, dass die zitierten Aussagen nicht von der Primärquelle (dem Urteil) gedeckt sind; aber diese ja offenbar im Artikel zusammenfassen sollen. Also ist die konkrete Informationsquelle, um das Urteil im Fall Bakdi zu belegen, in der Darstellung der Fakten (nämlich des Urteils und seiner Begründung) nicht zuverlässig. WP:BEL --Chz (Diskussion) 23:59, 3. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Nichts hast Du "dargestellt", nur behauptet. Gezeigt hast Du nur, dass Du den Vorrang für Sekundärbelege (bekanntlich DIE Grundregel des Projekts) nicht respektierst, Dich für schlauer hältst als der Autor des Sekundärbelegs und angebliche Widersprüche zum Primärbeleg konstruierst, die Du gar nicht belegt hast. Das ist keine Diskussionsbasis. Drum EOD. EinBeitrag (Diskussion) 01:00, 4. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Ist mir zu stressig mit Dir, und Deinen Zuschreibungen. Wenn Du willst verstehst Du, dass die Sekundärquelle eben nicht faktenbasiert, die Inhalte des Urteils wiedergibt (setzt natürlich eine Auseinandersetzung mit beiden Texten voraus). Mir ist grundsätzlich auch egal, ob Wikipedia in der Konsequenz hier Fake-News verbreitet, wenn das nicht angepasst wird. Festgehalten ist es hier ja. --Chz (Diskussion) 01:41, 4. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Wo hast Du denn belegt, dass der Sekundärbeleg nicht faktenbasiert sein soll? Hast Du dafür einen kompetenten Gegenbeleg oder nur deine Meinung?
"Wenn der Artikel meiner Meinung nicht angepasst wird, ist er fake news" ist kein überzeugendes Argument. EinBeitrag (Diskussion) 02:46, 4. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Halt Dich doch einfach an Dein EOD oder setze Dich mit den bekannten und verfügbaren Texten auseinander. --Chz (Diskussion) 13:16, 4. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Habe ich längst. Subjektives Deuten von Primärbelegen ist aber nicht unser Job. Halt einfach die Tasten still, wenn Du keine Belege hast und Dir deine Belegpflicht zu anstrengend ist. EinBeitrag (Diskussion) 09:41, 5. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --EinBeitrag (Diskussion) 09:42, 5. Jun. 2024 (CEST)
Was spricht dagegen, das Urteil auch selbst zu verlinken? [2] --2001:9E8:267B:EC00:1926:CC2:ECE1:89B3 11:09, 5. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Nichts. Hättest Du Dich normal angemeldet, hättest Du den Link selber ergänzen können. Mach das bitte nächstes Mal. EinBeitrag (Diskussion) 11:21, 5. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Was ist denn das für ein Quark: das Urteil nicht direkt zu verlinken, sondern hinter einem anderen Link zu verstecken? [3] Von welcher Regel ist sowas gedeckt? Braucht man dazu 3. Meinung? --2001:9E8:267B:EC00:1926:CC2:ECE1:89B3 21:08, 5. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Was ist das denn für ein Quark, "Verstecken" zu behaupten? Wo JEDER den Link sehen und anklicken kann? Erst das Anmelden verweigern und dann Rumpöbeln macht Dir hier keine Freunde. EOD. EinBeitrag (Diskussion) 21:23, 5. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Dritte Meinung[Quelltext bearbeiten]

Darf das Gerichtsurteil direkt verlinkt werden oder soll es einem anderen Beleg angeschlossen werden? [4] --2001:9E8:267B:EC00:1926:CC2:ECE1:89B3 21:28, 5. Jun. 2024 (CEST)Beantworten