Diskussion:Tegetthoff-Denkmal

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Wolfgang J. Kraus in Abschnitt Einfügung, in welchem Fall?
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Einfügung, in welchem Fall?

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Die Einfügung steht dann im richtigen Fall, wenn sie den Satzteil, auf den sie sich bezieht, auch ersetzen kann: wenn also die Einfügung statt des Begriffes stehen kann, auf den sie sich bezieht.

Testet man das im konkreten Fall, stellt man fest, dass hier nur der Akkusativ in Frage kommt. -- Wolfgang J. Kraus (Diskussion) 14:13, 29. Mär. 2018 (CEST)Beantworten