Diskussion:Teppichreiniger

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Michileo in Abschnitt Beruf
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Beruf

[Quelltext bearbeiten]

Zur Berufsbezeichung von der Vorderseite übernommen:

  • Gemäß Anlage B Abschnitt 1 zur Handwerksordnung ist Teppichreiniger ein „zulassungsfreies Handwerksgewerbe“.

--Michileo (Diskussion) 20:28, 25. Sep. 2018 (CEST)Beantworten