Diskussion:Tesching

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Stefan Bellini in Abschnitt Rechtslage
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Tesching“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Bezug zu Zimmerstutzen?

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Mir wird aus dem (bisher sehr kurzen) Artikel nicht klar, wo der Unterschied zu Zimmerstutzen liegt. Oder ist das eine ältere oder alternative Bezeichnung? Wenn es das gleiche ist, sollte eine Umleitung reichen. Wenn sie anders sind, sollte auch das beschrieben werden. Ein Verweis auf die „offizielle“ DSB-Disziplin wäre m.E. passend. (Ich gebe gern zu, dass ich sowohl von Teschings als auch von Zimmerstutzen nicht die Bohne Ahnung habe. Ich will nicht mäkeln, nur eine Verbesserung erbitten.) --Senfteiler 11:52, 24. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Ja, es ist auch eine Art Zimmerstutzen, aber damit kennen sich nur noch wenige Schützen aus. KDW

Schreibweise Täsching

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Täsching ist ursprünglich die verbreitete Schreibweise gewesen (Familie, Ostpreußen). KDW

Quelle? --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 10:50, 7. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Rechtslage

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Wie ist die Rechtslage bzgl. dieser Waffen in D? Darüber steht nichts im Artikel. - - 93.204.190.105 20:54, 7. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

Ganz normal, da gibt es nix besonderes zu sagen. Auskunft gibt der Artikel Waffenrecht bzw. Waffengesetz (Deutschland). --Tom (Diskussion) 05:59, 12. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
Also Schusswaffe, wie eine stärkerer (normaler) Durchschlagskraft? Ich hatte den Begriff in einem alten Jugendbuch entdeckt. Grüße, --Bellini 09:58, 12. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
Fragst Du waffentechnisch oder waffenrechtlich? Rechtlich ist Durchschlagskraft nämlich völlig wurscht. Plempe ist Plempe (genehmigungspflichtig oder als Kriegswaffe verboten). Nur für Jäger gilt inzwischen bei der Jagd eine gewisse Mindestenergie aber das führt beim Tesching definitiv zu weit. --Tom (Diskussion) 13:02, 12. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
BTW bei den Österreichern gibt es eine Sonderregelung zu Zimmerstutzen#Rechtslage. Für Deutschland ändert es wohl kaum etwas. --Tom (Diskussion) 14:20, 12. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
Ok, danke, mir reicht das. Vielleicht können die Waffenexperten ja noch etwas in den Artikel schreiben. Grüße, --Bellini 22:33, 12. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
@Stefan Bellini: Hab das auf Deine Anregung umseitig etwas überarbeitet. So sollte dem Leser besser damit gedient sein. Beste Grüße --Tom (Diskussion) 23:05, 12. Apr. 2021 (CEST) P.S. schau mal in den alten Katalog von Stukenbrock, damit hat man eine etwas bessere Idee von dieser damaligen "Billig- /Katalogware". Heute will das Zeug niemand mehr haben ... nicht mal bei Sammlern beliebt, weil der Kram allein beim WBK-Eintrag teurer ist, als der Schrott den man heute teils noch "nachgeworfen" bekommt.Beantworten
Glaube ich gern...Danke für die Ergänzung. So hatte ich mir das vorgestellt. Dass die geringe Durchschlagskraft nicht auf den rechtlichen Status einwirkt, kann ein Laie nicht wissen. Grüße, --Bellini 10:57, 13. Apr. 2021 (CEST)Beantworten