Diskussion:Theodor Krüger (Musiker)

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Goesseln in Abschnitt Urheberrechte
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Lemma und Tätigkeiten

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Der ursprüngliche Lemma-Zusatz "(Pianist)" erschien ungünstig, da Krüger zwar als Pianist ausgebildet wurde, der Schwerpunkt seines musikalischen Wirkens aber offenbar nicht als (Konzert-)Pianist lag, sondern in anderen Bereichen: Chorleitung, Musikpädagogik, Komposition, musikwissenschaftliche Forschung. Daher erscheint die Verschiebung auf den allgemeinen Zusatz "(Musiker)" hier angemessen, zumal es (derzeit) keinen Namenskonflikt mit anderen Musikern dieses Namens gibt.

Die Tätigkeit "Musiklehrer" wird im Artikel erwähnt, aber abgesehen vom Hinweis auf Privatschüler nicht näher ausgeführt. Dies sollte besser dargestellt werden. Wenn er irgendwo Musiklehrer (z.B. an einer allgemeinbildenden Schule) war, sollten Name der Schule, Umfang und Zeitraum der Tätigkeit angeführt werden. Wenn er ausschließlich Privatunterricht gab, sollte dies klarer dargestellt werden. Dann würde ich auch eher von "Instrumentallehrer" als von "Musiklehrer" sprechen. --FordPrefect42 (Diskussion) 11:01, 10. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Er hat ausschließlich als Privatlehrer unterrichtet, in seinem eigenen Musikzimmer. Allerdings "weiß" ich persönlich das lediglich deshalb, weil ich die im Text erwähnte Enkelin Ilse bin und alles miterlebt habe. Es gibt aber außer dieser meiner Behauptung noch keine weiteren, mir vorliegenden, schriftlichen Einzelnachweise. Wie soll ich das nun belegen? Oder einfach in den Text reinschreiben? --Ilse Paul in Hannover (Diskussion) 15:31, 13. Aug. 2014 (CEST)Beantworten
Wen keine schriftlichen Quellen existieren, kann man logischerweise auch keine zitieren. Also die Informationen einfach erstmal so korrekt und vollständig wie möglich in den Artikel schreiben und dann per E-Mail an das Support-Team verifizieren, spätestens wenn jemand den Wahrheitsgehalt anzweifelt. --FordPrefect42 (Diskussion) 16:12, 13. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Urheberrechte

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von welchem Fotografen sind die Fotografien bei Commons? Das ist im Urheberrecht nicht unerheblich. --Goesseln (Diskussion) 19:39, 7. Dez. 2020 (CET)Beantworten