Diskussion:Thomas Kilpper

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Haftstrafe für Unterstützung der RAF - erwähnenswert?[Quelltext bearbeiten]

"Der 6. Senat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts hat den seit 21 Monaten in U-Haft einsitzenden Düsseldorfer Studenten Thomas Kilpper am Donnerstag wegen „Unterstützung einer terroristischen Vereinigung“ gemäß Paragraph 129 a zu zweieinhalb Jahren Haft und wegen Urkundenfälschung zu 30 Tagessätzen a 20 DM Geldstrafe verurteilt. Damit blieb der Senat deutlich unter dem Antrag der Bundesanwaltschaft, die für Kilpper wegen „Mitgliedschaft in der RAF“ viereinhalb Jahre Haft gefordert hatte." TAZ 18.5.1990 --Lindenschmit (Diskussion) 12:50, 28. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Kilpper hat nach 30 Jahren ein "Recht auf Vergessen". --Artmax (Diskussion) Siehe: Beschluss Bundesverfassungsgericht (ohne (gültigen) Zeitstempel signierter Beitrag von Artmax (Diskussion | Beiträge) 17:26, 28. Nov. 2020 (CET))Beantworten