Diskussion:Thor Steinar/Archiv/2016

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Logo und Hauptquartier

Im Artikel fehlt das Logo und ein Bild vom Hauptquartier. --217.91.200.78 14:18, 17. Jun. 2016 (CEST)

Artikelqualität: WP:Belege, WP:NPOV, Struktur

Moin! Umseitig ist leider stellenweise keine Spur von Belegen bzw. der Beachtung der Belegpflicht auszumachen. So verbreitete sich von diesem Artikel aus eine behauptete Einschätzung einer unbenannten Staatsanwaltschaft („Die Staatsanwaltschaft bezeichnet das Logo als ‚Andreaskreuz mit zwei Punkten‘ und erklärte es für unbedenklich.“) quer durch das Internet, fand 2014 sogar Eingang in einen Infobrief von Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages (WD 7 - 3010 - 028/14, S. 11, dort Fn. 56: „Laut Wikipedia habe eine Staatsanwaltschaft das neue Logo als ‚Andreaskreuz mit zwei Punkten‘ bezeichnet und es für unbedenklich erklärt, vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Thor_Steinar#Logo.“), ohne dass irgendwo eine Spur vom Ursprung dieser Behauptung zu erkennen wäre (trotz intensiver Recherche auch nicht außerhalb der WP). Kurzum: Behauptung entsprechend WP:Belege entfernt.

Leider lässt der Artikel imho an zahlreichen Stellen die angebrachte enzyklopädische Korrektheit missen, so bspw. leider auch hinsichtlich WP:NPOV (Bsp. für Wertungen ohne Beleg und Standpunktzuweisung (kursiv von mir hervorgehoben): „Typisch für einen Teil der Textilien ist die martialische Aufmachung, auch durch die Verwendung von Fleckentarnung. Stilistisch lehnt sich die Marke sehr stark an bestehende Streetwearstyles an.“ → Wenngleich wohl zutreffend, sind noch immer die enzyklopädischen Grundprinzipien zu wahren: [1].).

Im Übrigen ist die Artikelstruktur bzw. die Verteilung der Inhalte m.E. suboptimal, so werden bspw. juristische Aussagen bereits in den Abschnitten Logo und Design angesprochen, bevor die Leser regelmäßig auf den Abschnitt Juristische Auseinandersetzungen stoßen. Im Abschnitt Logo ging es sogar soweit, dass dort die Beschlagnahmeanordnung des AG KW aus 2004 ohne jeglichen zeitlichen Kontext benannt und die angeführte strafrechtliche Einschätzung einseitig die Bejahung der Strafbarkeit behandelte (gleichfalls ohne Angabe eines Stands), ohne Hinweis auf die uneinheitliche/kontroverse Rechtsprechung zu geben (bzw. wenigstens auf den Abschnitt zu den juristischen Auseinandersetzungen zu verweisen; Permalink).

Kurz und knapp: Es wäre sehr begrüßenswert, wenn sich umseitig konsequent um eine neutrale Darstellung bekannten Wissens bemüht wird. Ferner fände ich es schön, wenn die Leserfreundlichkeit (s.o. @ Struktur) verbessert wird. Frdl. Grüße --GUMPi (Diskussion) 15:57, 17. Jun. 2016 (CEST)