Diskussion:Transgeschlechtlichkeit in Deutschland
Frage zum Abschnitt „Transsexuellengesetz“
[Quelltext bearbeiten]Zuerst heißt es, das Bundesverfassungsgericht habe sich für eine Änderung des Geschlechtseintrags augesprochen, „wenn es sich um einen irreversiblen Fall von „Transsexualität“ handele und eine geschlechtsangleichende Operation durchgeführt worden sei.“
Dann weiter: „Zur Begründung verweist das Gericht auf wissenschaftliche Erkenntnisse über die Transgeschlechtlichkeit. Danach seien der Wunsch und die Durchführung geschlechtsangleichender Operationen – anders als zuvor angenommen – nicht kennzeichnend für das Vorliegen von Transgeschlechtlichkeit. Es komme vielmehr auf die „Stabilität des transsexuellen Wunsches“ an, der individuelle Lösungen erfordere, von einem Leben im anderen Geschlecht ohne somatische Maßnahmen über die hormonelle Behandlung bis hin zur weitgehenden operativen Geschlechtsangleichung.“
Die beiden Absätze scheinen mir nicht recht zusammenzupassen. --Brettchenweber (Diskussion) 12:27, 24. Aug. 2024 (CEST)
- Ich habe einen Satz eingefügt, der das Ganze hoffentlich klarer macht. – Giftpflanze 13:24, 24. Aug. 2024 (CEST)
- Ja, das ist besser, danke. --Brettchenweber (Diskussion) 13:26, 24. Aug. 2024 (CEST)
Wikipedia-Artikel Transgeschlechtlichkeit
[Quelltext bearbeiten]Es gibt ja auch noch den deutschsprachigen Wikipedia-Artikel Transgeschlechtlichkeit (Transgeschlechtlichkeit), von dem hier offenbar ein paar Absätze übernommen wurden. Ich würde mir einen Verweis auf diesen Artikel wünschen. --Philip Bengler (Diskussion) 20:21, 26. Aug. 2024 (CEST)
- Habe ich selbst erledigt. --Philip Bengler (Diskussion) 09:59, 3. Sep. 2024 (CEST)