Diskussion:Trotzkündigung

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Loiosch in Abschnitt Artikel überarbeitet
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Falsche Definition?!?

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Laut Artikel muss das Gericht Klagen gegen Kündigungen ungeprüft stattgeben, wenn diese aus Gründen erfolgten, die zum Zeitpunkt einer vorherigen, gerichtlich gekippten Kündigung bereits bekannt waren. Im dafür als Beleg angebrachten Urteil klingt das aber ganz anders. Da heißt es nur, dass "der Arbeitgeber eine erneute Kündigung nicht auf Kündigungsgründe stützen, die er schon zur Begründung der ersten Kündigung vorgebracht hat". Also, wenn ich einen Arbeitnehmer wegen A kündige, das Gericht sagt, dass A kein Kündigungsgrund ist, und ich den Arbeitnehmer erneut wegen A kündige, dann wird das Gericht das auch beim zweiten Mal nicht so klasse finden. Aber unser Artikel sagt, dass ich den Arbeitnehmer mit der Eigenschaft B wegen A kündige, das Gericht das zurückweist, ich den Arbeitnehmer wegen B kündige, aber das Gericht das dann ebenfalls abweisen muss, weil von B wusste ich schon, als ich wegen A kündigte. Wo ist mein Denkfehler? --YMS (Diskussion) 22:05, 22. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Repariert. --Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 21:11, 15. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Auf welche Staaten trifft der Text zu?

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Im Artikel ist keine Einschränkung auf Deutschland zu lesen. --Peter Gröbner (Diskussion) 16:46, 27. Dez. 2014 (CET)Beantworten

s.a. Portal Diskussion:Recht#Umfangreiche Hinzufügungen eines nationalitätenbezogenen Zusatzes --Peter Gröbner (Diskussion) 16:49, 27. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Zunächst nur auf Deutschland, wobei die Fragen der materiellen Rechtskraft auch in anderen Staaten bekannt sind. --Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 17:39, 27. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Ich würde mir halt (nicht nur bei diesem Artikel) wünschen, dass allgemeine und deutschlandbezogene Abschnitte deutlicher getrennt sind, was heftig kritisiert wurde (Portal Diskussion:Recht#Umfangreiche Hinzufügungen eines nationalitätenbezogenen Zusatzes) Gruß --Peter Gröbner (Diskussion) 17:51, 27. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Ohjee Peter, das wird gerade bei deutschen Rechtsthemen sehr schwierig. Warum meinst Du, dass das notwendig ist?--Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 17:57, 27. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Weil wir Österreicher auch (so eine Art) deutsch sprechen, daher die deutschsprachige Wikipedia benutzen und dadurch Landsleute verwirrt werden könnten, wenn man sie nicht darauf hinweist, dass manche Informationen nur Deutschland betreffen. Gruß --Peter Gröbner (Diskussion) 18:08, 27. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Ja, aber der Wartungstextbaustein passt dafür einfach nicht. Vielleicht müssten wir dies bei Rechtsthemen explizit angeben..--Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 18:12, 27. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Meine Idee war, einfach an passender Stelle das Wort „deutsch“ einzufügen so wie bei Nacherfüllung, Reisevertrag und Rücktritt (Zivilrecht). Der Wartungsbaustein war nicht meine Idee. --Peter Gröbner (Diskussion) 18:46, 27. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Klar füge ich den Zusatz für Deutschland ein --Loiosch (Diskussion) 14:06, 2. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Artikel überarbeitet

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Habe den Artikel komplett überarbeitet unter https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Loiosch/auf_Arbeit-Trotzk%C3%BCndigung und möchte die geänderte Version nächste Woche einstellen, wenn keine Bedenken bestehen. (nicht signierter Beitrag von Loiosch (Diskussion | Beiträge) 11:56, 28. Aug. 2015 (CEST))Beantworten

Habe die geänderte Version jetzt eingestellt (Sichtung?) Die Belege 2 und 3, die nicht im Netz sind, habe ich vom Vorgänger ungeprüft übernommen. --Loiosch (Diskussion) 14:32, 2. Sep. 2015 (CEST)Beantworten