Diskussion:Unfallhilfsstelle

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Bahrmatt in Abschnitt Definition Personal
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Definition Personal

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Woher kommt die Definition des Personals ("Notarzt, ein oder mehrere Rettungsassistenten, mehrere Rettungssanitäter, Sanitäter")? Aus der Praxis weiß ich, dass es durchaus Unfallhilfs- und Meldestellen (UHMSt.) gibt, die nur die Qualifikation Rettungssanitäter und Sanitäter, gelegentlich auch nur Sanitäter, vor Ort haben. Ein Notarzt ist häufig nicht dabei. Oder gibt es einen Unterschied zwischen Unfallhilfsstellen (UHS) und Unfallhilfs- und Meldestellen (UHMSt)? --85.176.36.124 18:50, 4. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Das Problem ist wohl, dass es keine allgemeinverbindlichen Begriffsdefinitionen gibt. Also gibt es auch keine allgemeinverbindlichen Standards.--Mazankius (Diskussion) 08:38, 11. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Ich habe den Abschnitt relativiert. Beste Grüße --Bahrmatt (Diskussion) 18:08, 1. Mär. 2016 (CET)Beantworten

erledigtErledigt

Unfallhilfs- und Meldestelle

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Aus der Praxis ist mir der Begriff Unfallhils- und Meldestelle mit der Abkürzung UHMSt. bekannt. Ich gehe davon aus, dass dies gleichbedeutend mit einer Unfallhilsstelle ist. Vielleicht finden sich hierzu noch weitere Stimmen und auch Quellen. Ggf. wäre ein Redirect von Unfallhils- und Meldestelle auf diesen Artikel sinnvoll. --85.176.36.124 18:50, 4. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Alltagsbedingungen

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Es gibt keine einheitliche Definition, da sich die Vorgaben, sofern überhaupt welche existieren, in den Bundesländern, Kreisen und ggfl. Ortschaften unterscheiden. Die Besetzung mit vorwiegend RA und RS können sogar in Großstädten nur selten eingehalten werden und sind unrealistisch - das bestellen von Notärzten fast jeder Kommune zu teuer. Im Alltag werden die Hilfsstellen der Lage und dem zu erwartenden Patientenaufkommen und primär nach verfügbarem Personal besetzt. Dies sieht in der Realität aber meist so aus, dass Sanitätsstationen durch Sanhelfer besetzt sind und z.B. RTWs zur Unterstützung angefordert werden, sobald der Bedarf besteht.

Hinzu kommen die starken lokalen Unterschiede der ehrenamtlichen Organisationen. Während einige Verbände versuchen die Regeln zu erfüllen kenne ich persönlich auch Fälle beidem ein RTW nur mit einem RS und Ersthelfer besetzt wurden – nur um das benötigte Fahrzeug „RTW“ vorhalten zu können. Auch die genehmigten Materialen und Maßnahmen unterscheiden sich. In einigen Kreisen dürfen Salben und vereinzelnd weitere Medikamente auch von San-Helfern verabreicht werden, während andere Kreise bestenfalls mit Zwiebeln (z.B. Wespenstiche) behandeln dürfen. Für einen Lexikoneintrag wie in Wikipedia ist die „Heile Welt“-Beschreibung in Ordnung, da sie auch von der Politik gerne gesehen wird. In der Realität gibt es aber zu wenig ehrenamtliche Helfer, so dass bei strikter Einhaltung aller gewünschter Vorgaben, wohl ein Großteil öffentlicher Veranstaltungen abgesagt werden müssten. Dann lieber stillschweigend Anpassungen hinnehmen und überhaupt für einen Schutz sorgen – zumal es nirgendwo konkrete Vorschriften gibt. (nicht signierter Beitrag von 80.152.181.7 (Diskussion) 12:48, 17. Nov. 2014 (CET)) erledigtErledigtBeantworten