Diskussion:Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Alros002 in Abschnitt Außerkrafttreten
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Artikelgesetz

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Im Artikel heißt es, das Gesetz sei ein Artikelgesetz. Der verlinkte Gesetzestext besteht aber nicht aus Artikeln, sondern aus Paragrafen. --Forevermore (Diskussion) 18:16, 23. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Mangels Widerspruch/Begründung habe ich diese Behauptung geändert. --Forevermore (Diskussion) 13:23, 9. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Außerkrafttreten

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Im Artikel heißt es, das Gesetz sei nicht mehr in Kraft. Gibt es dafür eine Quelle? Bei http://www.gesetze-im-internet.de/verkpbg/BJNR021740991.html ist das Gesetz noch zu finden. Dort finden sich aber grundsätzlich nur geltende Gesetze, nicht ehemalige Gesetze. --Forevermore (Diskussion) 18:17, 23. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Mangels Widerspruch/Begründung habe ich diese Behauptung geändert. --Forevermore (Diskussion) 13:23, 9. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Laut dieser Quelle| sollte die Geltungsdauer dieses bis zum 31. Dezember 2005 befristeten Gesetzes um ein Jahr verlängert werden. In der verlinkten Bundedstagsdrucksache ist auch zu lesen, dass wesentliche Inhalte des Gesetzes in das (unbefristete) Allgemeine Planungsbeschleunigungsgesetz übernommen wurden. Leider konnte ich bisher keine weitere Quelle finden, die Aufschluss gibt über den tatsächlichen aktuellen Stand. -- Beste Grüße JFH-52 18:12, 9. Feb. 2013 (CET)
Im Gesetz steht, dass bestimmte Vorschriften nur bis zum 16.12.2006 gelten. Das Gesetz als solches gilt aber fort, möglicherweise, damit die auf Grundlage des Gesetzes getroffenen Maßnahmen nicht im Nachhinein rechtswidrig werden. --Forevermore (Diskussion) 18:51, 9. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Letzteres dürfte wohl nicht der Grund sein, dagegen stände der Bestandsschutz der auf das Gesetz gestützten Bescheide bzw. der Vertrauensschutz. Es gilt schlicht fort, wenn ich es richtig verstanden habe.--Aschmidt (Diskussion) 20:06, 9. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Dass der Gesetzgeber das VerkPBG bisher offensichtlich nicht förmlich aufgehoben hat, könnte daran liegen, dass möglicherweise noch Verfahren mit Bezug zum VerkPBG anhängig sind bzw. beim vorgesehen Außerkrafttreten noch anhängig waren. Am wahrscheinlichsten ist aber wohl, dass die förmliche Aufhebung einfach nur der nächsten größeren Bereinigung des Bundesrechts überlassen werden soll. --Alros002 (Diskussion) 12:05, 14. Feb. 2013 (CET)Beantworten