Diskussion:Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung beim Menschen

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Gunnar.Kaestle in Abschnitt Schutzziel
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Schutzziel

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Habe ich das richtig verstanden, dass in der EU (DE/AT) es vor allem darum geht, dass kosmetische und medizinische Anwendungen keinen Schaden verursachen, während in der Schweiz auch der sog. Elektrosmog unterhalb von Hochspannungsleitungen reguliert wird? Bei OMEN (Orte mit empfindlicher Nutzung) ist ein Grenzwert von 1 µT vorgeschrieben, während die Grenzwerte am Arbeitsplatz 500 mT nennen. --Gunnar (Diskussion) 15:02, 1. Mai 2021 (CEST)Beantworten