Diskussion:Verwaltungsgliederung Preußens

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von BurghardRichter in Abschnitt Ehemals preußische Gebietseinheiten in den heutigen Ländern
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Waldeck

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Hallo. Schon einmal interessant. Was noch zu verbessern sein dürfte: Territoriale Änderungen zwischen 1922 und 1945 (Waldeck, Großhamburggesetz usw). Die Angaben dazu, zu welchen Ländern oder Woiwodschaften ehemals preußische Landesteile gehören gab es doch schon einmal in einem Artikel und dort auch etwas genauer, wenn ich mich nicht irre. Jedenfalls sollten die Angaben in einen Abschnitt "nach 1945". --Pelagus 17:31, 4. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Saarland

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Der jetzige Saarpfalz-Kreis (früher: Landkreise Homburg und Sankt Ingbert) war doch früher pfälzisch und somit bayerisch, nicht preußisch. Allerdings wurde dies Gebiet ab 1935 nicht nach Bayern zurückgegliedert. Harry8 19:38, 25. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Die diesbezügliche Änderung habe ich gesichtet. Harry8 16:31, 4. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Provinz Rheinland

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Die Rheinprovinz hieß bei ihrer Gründung Provinz Rheinland. Die Bezeichnung Rheinprovinz setzte sich zunächst in der Bevölkerung immer mehr durch. Aber in den ersten Statistischen Jahrbüchern des Deutschen Reiches heißt sie immer noch Provinz Rheinland. MfG Harry8 11:08, 23. Dez. 2015 (CET)Beantworten

"im deutschen Bewusstsein"

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Die Aussage über die Provinzen, die sich "im deutschen Bewusstsein" so festgesetzt hätten, müsste schon irgendwie belegt werden. Gegen die Behauptung spricht allein, dass die durch die Annexionen von 1866 entstandenen Provinzen keine Kontinuität bis 1815 zurück aufwiesen. Tatsächlich bildeten die - je nach konkret geltendem Zuschnitt sechs oder sieben - ausdrücklich so bezeichneten "östlichen Provinzen" eine zusammenhängende Gruppe, insbesondere im Kommunalrecht (Städte- und Landgemeindeordnung), auch in Gestalt von Ostelbien), darüber hinaus bis 1866 auch schon rein räumlich betrachtet. Möglicherweise wurde hier ein genaues Gegenstück "westliche Provinzen" nur per Analogie konstruiert?Ememaef (Diskussion) 16:16, 8. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Anscheinend hat sich im „deutschen Bewusstsein“ was falsches festgesetzt, denn die Provinz Sachsen hat immer zu den sogenannten „östlichen Provinzen der Monarchie“, wie es gelegentlich in Gesetzen und Verordnungen heisst, gehört. Ich werde das gleich mal im Artikel abändern. --Hvs50 (Diskussion) 12:29, 14. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Ehemals preußische Gebietseinheiten in den heutigen Ländern

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Im Text heißt es "Berlin ist das einzige Land, dessen Territorium zu 100 % zu Preußen gehörte." Bei Rheinland-Pfalz fehlt aber ein Hinweis auf ehemals nicht preußische Anteile. Dass es sich um Teile der ehemals bayerischen Saarpfalz handelt, sollte erwähnt werden. --95.90.17.225 23:48, 6. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Daraus, dass Berlin das einzige früher zu 100 % zu Preussen gehörende Land ist, folgt logisch, dass alle anderen Länder zumindest teilweise früher nicht zu Preussen gehörten. Das bedarf also keiner ausdrücklichen Erwähnung, und Rheinland-Pfalz spielt hier keine Sonderrolle. (Ausserdem gehörten andere Teile des heutigen Landes Rheinland-Pfalz bis ins 20. Jahrhundert zu Hessen und zu Oldenburg – von anderen Territorien, die bis ins 19. Jahrhundert existierten, ganz abgesehen.) --BurghardRichter (Diskussion) 16:15, 21. Aug. 2021 (CEST)Beantworten

Provinzen = Provinzialverbände?

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Im Abschnitt Verwaltungsgliederung Preußens #Provinzen heisst es: „Ab 1875 waren die Provinzen zugleich Körperschaften der Selbstverwaltung der angehörigen Land- und Stadtkreise wie auch nachgeordnete Verwaltungseinheiten der preußischen Staatsregierung.“ Damit werden die Provinzen mit den ihnen zugeordneten Provinzialverbänden identifiziert. Ich frage mich, ob das so richtig ist. Die Provinzialverbände waren rechtlich Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Provinzen dagegen Bezirke der staatlichen Verwaltung. Kann man das begrifflich gleichsetzen?
Ein ähnliches Nebeneinander gibt es heute noch in Bayern auf der Ebene der Regierungsbezirke. Dort wird klar unterschieden zwischen den Regierungsbezirken als staatlichen Verwaltungseinheiten und den ihnen zugeordneten Bezirken als rechtlich und politisch eigenständigen Körperschaften (dort sogar Gebietskörperschaften). --BurghardRichter (Diskussion) 16:10, 21. Aug. 2021 (CEST)Beantworten