Diskussion:Volker Erb
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Die Änderung habe ich gemacht.
Dass Prof. Erb behauptet habe, Folter sei in irgendwelchen Fällen gerechtfertigt, entspricht nicht den Tatsachen.
Stattdessen guckst du hier (zB Abschnitt 10)
Ich habe das zart an die Tatsachen angepasst.
Wenn ein Jurist nochmal über die Formulierungen schauen würde, wäre das sicher kein Fehler.
--Mainzelmann 02:12, 10. Sep 2006 (CEST)
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