Diskussion:Waffengericht (Mythologie)

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von DerMaxdorfer in Abschnitt Klammerlemma
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Waise

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Klammerlemma

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Die QS würde ich als erledigt ansehen, höchstens über den Punkt mit dem Klammerlemma kann man noch diskutieren. Ist eine Verschiebung auf Waffengericht sinnvoll? Es ist nicht zu erwarten, dass dort noch ein anderer Artikel zu einem nicht-mythologischen Thema entsteht, aber andererseits würde man bei Eingabe des Wortes „Waffengericht“ auch nicht erstrangig einen Artikel zu antiken Tragödien erwarten. Viele Grüße, DerMaxdorfer (Diskussion \ Bewertung) 11:38, 15. Mär. 2016 (CET)Beantworten

Armorum iudicium (oder Hoplonkrisis) ist die wissenschaftliche Bezeichnung des Artikelgegenstandes. --Tusculum (Diskussion) 12:32, 15. Mär. 2016 (CET)Beantworten
...beschränkt das Thema aber auf entweder die lateinische oder die griechiche Sprache, sonst hätte ich es schon vorhin selbst verschoben. So überlasse ich die Frage der Verschiebung lieber den Experten. --DerMaxdorfer (Diskussion \ Bewertung) 12:58, 15. Mär. 2016 (CET)Beantworten
Waffengericht ist reines 19. Jahrhundert, Google: Armorum iudicium = 2500, Hoplon krisis = 500 Treffer. --Tusculum (Diskussion) 13:30, 15. Mär. 2016 (CET)Beantworten
Eben, deshalb tu, was du für richtig hälst. Ich maße mir hier mangels Ahnung keine Meinung an. --DerMaxdorfer (Diskussion \ Bewertung) 00:47, 20. Mär. 2016 (CET)Beantworten