Diskussion:Wallfahrtskirche (Maria-Rain)

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Herzemann in Abschnitt "Altarprivileg"
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"Altarprivileg"

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@Herzemann: und alle: Im Artikel steht: Über den seitlichen Durchgängen der Altarrückwand stehen zwischen Rocaille-Vasen zwei ovale Bilder in zierlichen Rokokorahmen, die sich durch Signatur und Datierung als Arbeiten von Johann Heel aus dem Jahr 1715 zu erkennen geben, während das Altarprivileg mit seinem Akanthus wohl schon um 1700 entstanden ist.

Das kann so nicht stimmen. Ein "Altarprivileg" ist kein Architekturelement, sondern ein Rechtstitel, also eine immaterielle Größe. Somit kann ein Altarprivileg keinen Akanthus haben. Was ist gemeint? (Im übrigen: Handelt es sich um einen "Opfergangsaltar"?)--Der wahre Jakob (Diskussion) 10:11, 16. Okt. 2019 (CEST)Beantworten

Du hast selbstverständlich recht, die Formulierung ist unglücklich. Mein Gewährsmann hat jetzt eine neue vorgeschlagen. --Herzemann (Diskussion) 10:17, 17. Okt. 2019 (CEST)Beantworten