Diskussion:Walter Bäz-Dölle
Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Logograph in Abschnitt Logik
Logik
[Quelltext bearbeiten]Schon die Gesetze der Logik belegen, dass im Artikel einiges nicht stimmt
in Ausbildung vom 13. bis 15. Lebensjahr, ab 15. Lebensjahr im elterlichen Betrieb - War Kinderarbeit in der DDR nicht verboten?
![](http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/e/e2/Bundesarchiv_Bild_183-23958-1926%2C_Zeulenroda%2C_M%C3%B6belfabrik%2C_Lehrling.jpg/220px-Bundesarchiv_Bild_183-23958-1926%2C_Zeulenroda%2C_M%C3%B6belfabrik%2C_Lehrling.jpg)
- Das war früher so. Schulpflicht bis 14/15 Jahre, dann in die Arbeit. Die Lehre kann er ja auch schon während der Schule gemacht haben (früher Fall von Dualer Ausbildung). --Logo 00:38, 30. Nov. 2017 (CET)