Diskussion:Wandhydrant

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 132.252.10.6 in Abschnitt Neue Symbole/geänderte Rechtsgrundlage
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Neue Symbole/geänderte Rechtsgrundlage

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Hallo,

in Deutschland ist für die Kennzeichnung von Wandhydranten nicht mehr die BGV A8 maßgeblich, da diese zurückgezogen wurde. Die Vorgaben für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung wurden vom autonomen Satzungsrecht der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen in staatliches Recht überführt. Das Nachfolgedokument ist daher die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung". Diese wiederum greift die internationale Norm ISO 7010 in der deutschen Fassung DIN EN ISO 7010:2012-10 "Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Registrierte Sicherheitszeichen" auf. Das Grundsymbol des Löschschlauchs wurde darin durch seitliche Flammen ergänzt. Eine Angabe des Schlauchtyps im Piktogramm ist nicht vorgesehen, kann aber durch ein Zusatzschild darunter angegeben werden (schwarze Schrift auf weißem Grund oder weiße Schrift auf rotem Grund).

Viele Grüße L3

--132.252.10.6 17:35, 4. Mär. 2015 (CET)Beantworten