Diskussion:Wingolfsbund
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[Quelltext bearbeiten]Die Quellenangabe Vademecum, S. 21 ist in aufgrund der Ausgaben (25?) leider nichtssagend. Die Weiteren (s. unten) sollten sich mit dem darüberstehenden Abschnitt erledigen.
--Wheelix-de (Diskussion) 14:11, 27. Jun. 2022 (CEST)
Verbot des Wingolf in der DDR, Frankreich, Polen und der UDSSR
[Quelltext bearbeiten]Der nachstehende Satz wurde von mir entfernt, weil er vollkommen unhaltbar ist:
"In der Deutschen Demokratischen Republik war der Wingolf aufgrund seiner christlichen Prägung, in Frankreich, Polen und der UdSSR aufgrund seiner deutschsprachigen Tradition vor dem Hintergrund der Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges verboten."
1. Es fehlt jeder Beleg dafür, dass es ein förmliches Verbot des Wingolf in der DDR gab, wobei unzweifelhaft ist, dass die DDR eine Wiedergründung einzelner Verbindungen zu verhindern gewusst hätte.
2. Auf französischem Boden hat es nur eine einzige Wingolfsverbindung gegeben. Das war die Argentina Straßburg. Diese wurde gemeinsam mit der Wilhelmitana im SB und anderen Organisationen am 10. Mai 1940 durch die französische Administration aufgrund des Reichsvereinsgesetzes vom 19.4.1908, politischer Betätigung wegen, verboten worden (Heinrich Barth in Chronik der Argentina 1967, S. 256). Bis wann dieses Verbot bestand hatte, ist unbekannt. Jedenfalls ist der WIlhelmitana bereits im Jahre 1956 in Straßburg eine Wiedergründung gelungen, die später schlicht eingegangen ist. Ein Verbot des Wingolf ist nicht erfolgt. Das Verbot der Argentina aus politischen Gründen war indes vollkommen gerechtfertigt, weil diese seid deren Gründung 1933 personell und inhaltlich mit der nationalsozialistischen Jungmannschaft und zuvor schon mit der Autonomiebewegung verknüpft war. Der Grund lag also keineswegs in der harmlosen Pflege deutscher Traditionen.
3. Auf polnischem Territorium waren der Danziger und der Breslauer Wingolf beheimatet. Deren Wiedergründung scheiterte schon daran, dass es mit Flucht und Vertreibung der Deutschen aus den Ostgebieten dort nahezu keine Deutschen mehr gab, die an die eine Wiedergründung hätten wagen können. Ein Verbot war deshalb gar nicht notwendig und ist auch unbelegt.
4.Gleiches gilt für Königsberg und die UDSSR. Dabei gilt für Polen und die UDSSR, genau wie für die DDR, dass der Staat eine Wiedergründung leicht ohne förmliche Verbote hätte verhindern können, wenn es tatsächlich jemals solche Bestrebungen gegeben hätte.--Gartenschläfer (Diskussion) 21:53, 29. Dez. 2023 (CET)
Widersprüchlich
[Quelltext bearbeiten]"Der Wingolfsbund ist ein Dachverband christlicher, überkonfessioneller,"
Wie kann der Dachverband christlich UND überkonfessionell sein? Ergibt so keinen Sinn. Würde überkonfessionell streichen oder?
Und falls nicht, bedarf das einer Erklärung, wie das sein kann.
--Alrael (Diskussion) 11:46, 3. Jun. 2024 (CEST)
- Es ist zu unterscheiden zwischen den Begriffen Religion und Konfession. „Als Konfession … wird im heutigen Sprachgebrauch eine Untergruppe innerhalb einer Religion (ursprünglich nur der christlichen) bezeichnet, die sich in Lehre, Organisation oder Praxis von anderen Untergruppen unterscheidet.“ Es gibt also innerhalb des Christentums zahlreiche Konfessionen. --BurghardRichter (Diskussion) 12:21, 3. Jun. 2024 (CEST)
- Das ist halt dennoch verwirrend. Insbesondere sollte aber im weiteren Text erklärt werden, ob sie nun nur Christen aufnehmen (also Mitglieder werden dürfen) oder auch Juden, Muslime usw. "überkonfesionell" wirkt auf mich auch eher wie ein Synonym für Religion: "In der Bevölkerungsstatistik wird unter Konfession in der Regel die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft verstanden. Siehe dazu: Religionen in Deutschland."
- --Alrael (Diskussion) 12:27, 3. Jun. 2024 (CEST)
- Lieber Alreal,christlich überkonfessionell bedeutet, dass die Mitgliedschaft unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Kirche oder Glaubensgemeinschaft ist. Das ist ein überkommender Begriff. Du kannst es unter dem Lemma Konfession ,dort unter überkonfessionell nachlesen. Das bedarf deshalb keiner weiteren Erläuterung.--Gartenschläfer (Diskussion) 15:00, 3. Jun. 2024 (CEST)
- Ich lese am Anfang nur das hier:
- "Die Beschlüsse lauteten im Einzelnen:
- Aufnahmebedingung für Christen: ernstes sittliches Streben nach Wahrheit,
- für Juden: ein über das Judentum hinausgehendes Streben,"
- Aber ich bezweifle mal, dass das aktuell noch so Geltung hat? --Alrael (Diskussion) 12:29, 3. Jun. 2024 (CEST)
- Lies doch mal bitte die Einleitung dazu im Absatz davor! Dort wird deutlich, dass die Grundsätze aus dem Schleizer Konzil zitiert werden. Das sind nicht die Grundsätze des Wingolfsbundes von heute. Dashat auch niemand behauptet! Es werden hier erkennbar die historischen Anfänge beschrieben--Gartenschläfer (Diskussion) 15:00, 3. Jun. 2024 (CEST)
- Hallo,
- das habe ich schon so verstanden. Ich beklage ja nur, dass kein aktueller Stand beschrieben wird.
- Also als Vorschlag zB: "Mitglieder können nur Personen christlichen Glaubens werden." Oder "der Wingolfsbund vertritt christliche Werte, dennoch können auch Mitglieder anderer Religionszugehörigkeiten/Konfessionen Mitglied im Wingolfsbund werden." --Alrael (Diskussion) 15:10, 3. Jun. 2024 (CEST)
- Heutzutage - außerhalb der Theologie - wird der Begriff Konfession nun einmal synonym mit dem Begriff Religion verstanden, daher klingt die Einleitung ziemlich widersprüchlich. Und kann leicht missverstanden werden. --Alrael (Diskussion) 15:12, 3. Jun. 2024 (CEST)
- Lies doch mal bitte die Einleitung dazu im Absatz davor! Dort wird deutlich, dass die Grundsätze aus dem Schleizer Konzil zitiert werden. Das sind nicht die Grundsätze des Wingolfsbundes von heute. Dashat auch niemand behauptet! Es werden hier erkennbar die historischen Anfänge beschrieben--Gartenschläfer (Diskussion) 15:00, 3. Jun. 2024 (CEST)
- „Christliche Studentenverbindungen“ – das kann durchaus ambivalent sein, ähnlich wie „christliche Parteien“, etwa die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU). Nimmt solch eine Vereinigung nur Christen als Mitglieder auf, oder vertritt sie christliche Werte und nimmt auch Mitglieder auf, die keine Christen sind? Im Fall der CDU ist es klar das zweite; das würde ich so auch vom Wingolfsbund vermuten. Aber eine klare Aussage darüber liegt uns nicht vor; darum können wir dazu auch nichts Genaues mitteilen. Und dann würde sich weiter die Frage stellen: Was ist überhaupt ein Christ? Ist dafür die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche massgeblich, oder der persönliche Glaube, unabhängig von einer Kirchenmitgliedschaft? Oder ist auch einer, der in seinen ethischen und kulturellen Werten christlich geprägt ist, aber nicht an einen Gott im christlichen Verständnis glaubt, ein Christ? Das alles sind offene Fragen, und ich bezweifle, dass es hier eine klare und eindeutige Festlegung gibt.
- Und noch einmal zum Begriffsverständnis: Konfession nimmt natürlich auf die Religion Bezug, ist aber nicht dasselbe wie Religion. --BurghardRichter (Diskussion) 02:53, 5. Jun. 2024 (CEST)
- Um das aufzuklären: Jede einzelne Mitgliedsverbindung kann selbst darüber entscheiden, wie sie das Christianumsprinzip auslegt. Einige wenige – vor allem die in der Diezer Konvention versammelten – Verbindungen machen die Taufe bis spätestens zur Burschung verpflichtend, andere fordern nur ein „lebendiges Interesse“ am Christentum ein. Die von dir angerissenen Fragen werden aber seit Jahrzehnten munter auf den Verbandstagungen diskutiert, ohne dass der Status Quo sich großartig geändert hätte. Beste Grüße --Carl Stiller (Diskussion) 08:35, 5. Jun. 2024 (CEST)
- Vielen Dank. Sowas halte ich für relevant. Wieso steht davon nichts im Artikel? Also zumindest mal kurz, wie du es gerade beschreiben hast? (Oder bin ich blind?) Das wäre für Laien sehr hilfreich 😂
- Insbesondere, da es ja durchaus Dachverbände gibt, die Mitgliedern eine bestimmte Religion vorschreiben. --Alrael (Diskussion) 09:29, 5. Jun. 2024 (CEST)
- Um das aufzuklären: Jede einzelne Mitgliedsverbindung kann selbst darüber entscheiden, wie sie das Christianumsprinzip auslegt. Einige wenige – vor allem die in der Diezer Konvention versammelten – Verbindungen machen die Taufe bis spätestens zur Burschung verpflichtend, andere fordern nur ein „lebendiges Interesse“ am Christentum ein. Die von dir angerissenen Fragen werden aber seit Jahrzehnten munter auf den Verbandstagungen diskutiert, ohne dass der Status Quo sich großartig geändert hätte. Beste Grüße --Carl Stiller (Diskussion) 08:35, 5. Jun. 2024 (CEST)
- Du kannst es gerne in den Artikel einfügen, wenn du einen allgemein verfügbaren und nachprüfbaren Beleg dafür hast. Insider-Informationen reichen dafür nicht aus. --BurghardRichter (Diskussion) 21:10, 5. Jun. 2024 (CEST)