Diskussion:Zentrale Fachstelle (Wohnungsnotfallhilfe)

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Engelbaet in Abschnitt Richtiges Lemma?
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Richtiges Lemma?

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Hallo Engelbaet, an deiner Behalten-Entscheidung selbst habe ich nichts zu bemängeln. Ich verstehe allerdings nicht, warum du das Lemma nach Zentrale Fachstelle und nicht nach Fachstelle für Wohnungsnotfallhilfe wie in der LD vorgeschlagen verschoben hast. Gibt es vielleicht einen Nachweis, dass diese Bezeichnung ausschließlich für Fachstellen für Wohnungnotfallhilfe verwendet wird? --lyzzy 19:04, 7. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Hallo, berechtigte Nachfrage. In der Literatur (Link im Artikel) habe ich beim Querlesen ausschl. diese Bezeichnung gefunden. Beim Googeln hat sich gezeigt, dass die „Zentrale Fachstelle“ unterschiedlich benannt wird, z.B. „für Wohnraumsicherung“, „zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit und Sicherung dauerhafter Wohnverhältnisse“, „für Wohnungsnotfälle“ oder „Zentrale Fachstelle Wohnen“. Das einheitliche Lemma zerfällt also, so dass dem Vorschlag aus der LD an dieser Stelle nicht gefolgt werden kann. Ich habe einen Link von „Fachstelle“ auf „Zentrale Fachstelle“ hergestellt, damit auch evtl. Fälle, wo die Zentrale Fachstelle doch nur Fachstelle heißt, von der Suche mit abgedeckt sind.
Zur Frage nach dem „Nachweis“. Wenn ich bei Google „Zentrale Fachstelle“ und „Wohn“ eingebe, erreiche ich 90 % der Funde (bei 100 % ohne das „Wohn“ = 2500 Funde). Da jede der möglichen Bleibens-Entcheidungen, die gefällt werden können, aufgrund der feiertagsbedingt recht oberflächlichen Löschdiskussion mit einem Unwissenheits-Restrisiko meinerseits behaftet ist, würde ich eine Löschprüfung Deinerseits durchaus unterstützen.
Andererseits ist es aber natürlich jederzeit möglich, mit guten Argumenten das Lemma zu verschieben. Gruß--Engelbaet 19:21, 7. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Aus Fachstelle eine BKL zu machen, ist auf jeden Fall eine gute Lösung, bis jemand dazu einen vernünftigen Text schreibt. Es geht mir gar nicht um eine Löschprüfung, denn die Argumente und auch deine Auswertung sind absolut nachvollziehbar. Mir geht es lediglich um die Wahl des Verschiebe-Lemmas. Da denke ich, ist in der LD ein besseres vorgeschlagen worden, als das von dir gewählte. Wie bereits dargelegt gibt es Fachstellen für unterschiedliche Lebensbereiche, daran ändert auch der Zusatz "zentral" nichts. Das Problem bei diesen in der öffentlichen Verwaltung verwendeten Begriffen ist tatsächlich auch, dass sie je nach Behörde/Kommune unterschiedlich besetzt werden. Eine recht gute Ausgangslage bieten da durchaus die Berichte der KGSt, die wiederum den Begriff in ihrem Bericht auch mit der konkreten thematischen Zuordnung ("Zentrale Fachstellen zur Hilfe in Wohnungsnotfällen") verwendet. Ich würde mich sehr dafür aussprechen, das Lemma dem Vorschlag entsprechend nach Fachstelle für Wohnungsnotfallhilfe zu verschieben. --lyzzy 19:57, 7. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Wie schon aus meinem Argument oben hervorgeht, halte ich das für doppelt falsch, bin aber fachfremd. Angesichts der in solchen Fällen prekär laufenden Zeit kommt es doch genau darauf an, integrierte oder Zentrale Fachstellen zu schaffen, um rasch unterschiedliche Stellen einbinden zu können. Soweit ich Verwaltungsstrukturen kenne, ist das das Wort „zentral“ hier genau kein Zusatz.
Soweit ich es sehe, heißen die Stellen offiziell daher nicht oder überwiegend nicht Fachstelle für Wohnungsnotfallhilfe. Wenn ich mich täuschen sollte und das mit der „Zentralen Fachstelle“ wirklich die Ausnahme sein sollte (was ich aber aufgrund der Literatur nicht glaube, vgl. auch die Publikation von Evers,Ruhstatt „Zentrale Fachstelle zur Vermeidung und Behebung von Wohnungslosigkeit in Solingen“) sollte es im übrigen wenn schon Fachstelle (Wohnungsnotfallhilfe) heißen, da sonst ein schein-präziser Bezug im Lemma hergestellt wird (und der Lemma-Name falsch letztlich ist). Kennst Du Dich in dem Thema soweit aus, dass Du einen bundesweiten Überblick hast? Bisher finde ich Dein Argument für ein falsches Ziellemma meinerseits nicht überzeugend. Gruß.--Engelbaet 20:20, 7. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Dass es keine eineutigen Bezeichnungen gibt, war das, was ich versuchte oben kurz darzustellen. Allein das Vorhandensein mehrerer zentraler Fachstellen Sucht (zum Beispiel in Berlin [1] führt die Definition im ersten Satz des Artikels ins Absurde. Aus verschiedenen Gründen gibt es unbestritten verhältnismäßig viele zentrale Fachstellen, die sich mit Wohnungs- bzw. Obdachlosigkeit befassen. Das bedingt allerdings nicht, dass der Begriff dadurch definiert und abgegrenzt wird. Vielmehr gibt es eben auch fachlich anders ausgerichtete Fachstellen, auch solche, die sich "zentrale Fachstellen" nennen, dies wird mit dem von dir gewählten Lemma überhaupt nicht berücksichtigt. --lyzzy 20:45, 7. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Dieses Argument zeigt zwar überzeugend, dass es noch weitere Zentrale Fachstellen gibt und von daher eine Klammer anschließend erforderlich ist; ich bin aber bisher weiterhin der Überzeugung, dass das von Dir präferierte Lemma Fachstelle für Wohnungsnotfallhilfe falsch gewählt ist und schlage daher vor, dass das Lemma Zentrale Fachstelle (Wohnungsnotfallhilfe) heißen sollte.--Engelbaet 07:01, 8. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Wenn es denn wirklich ein Klammerlemma sein muss, ok. Es soll mir aber recht sein, da es auf jeden Fall besser ist, als die derzeitige Lösung. Den Hinweis, dass es auch Fachstellen für diesen Bereich (Wohnungsnot) gibt, die das "zentral" nicht im Namen tragen, kann ich mir dennoch nicht verkneifen. ;-) --lyzzy 10:44, 8. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Ich wollte auch kein Klammerlemma, aber eine „Fachstelle für Wohnungsnotfallhilfe“ gibt es - nach Google-Suche - ausschließlich in Hamm. Kennst Du noch weitere Fachstellen in diesem Bereich, die nicht als „Zentrale Fachstelle“ firmieren? Ohne dass ich darüber mehr weiß, verschiebe ich es sonst erst einmal zu meinem Vorschlag.--Engelbaet 11:16, 8. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Hamburg [2], Berlin [3] und noch ein paar. Daran will ich mich aber nicht aufhängen. Die Namenswahl ist unterschiedlich und frei, was für den Bürger in A-Stadt das Bürgeramt ist, ist für den in B-Stadt das Bürgerbüro oder der Bürgerservice oder die bürgernahe Servicestelle. Früher (tm) war das mal überall das Einwohnermeldeamt und die Aufgaben waren nicht übergreifend. Das ist aber auch wieder eine andere Baustelle. Mach es, wie du es für richtig hältst, Hauptsache, eine Fachbezeichnung ist dabei, um nicht den Eindruck zu erwecken, dass "zentrale Fachstelle" = "kümmert sich um Wohnungslosigkeit". --lyzzy 12:36, 9. Jan. 2009 (CET) Berichte der KGSt, wenn auch nicht gerade der hier genannte, gehören durchaus zu meinen Arbeitsmitteln, der Bereich ist mir also nicht gänzlich unbekannt. --lyzzy 12:41, 9. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Die Diskussion zum Lemma, die auf meiner Diskussionsseite geführt wurde, habe ich an diese, auf Dauer passendere Stelle kopiert.--Engelbaet 16:21, 9. Jan. 2009 (CET)Beantworten


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