Diskussion:Zeugengeld

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Juliabackhausen in Abschnitt Zeugengeld für eine Polizeiliche Vorladung und Vorladung?
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Zeugengeld für eine Polizeiliche Vorladung und Vorladung?

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Gab es früher schon Zeugengeld für als Zeugen eingeladene Personen, und gibt es dieses evtl. jetzt, da Zeugen seit 2017 einer polizeilichen Vorladung verpflichtend folgen müssen? Im Text steht nur "vor Gericht". Dies ist aber sehr wichtig, besonders wenn man so eine PV nicht mehr ignorieren kann. Auch, weil zu vermuten ist, dass Polizisten rechtsmissbräuchlich Beschuldigte oder einfach missliebige Personen (z.B. weil legal "Die Polizei ist ein Sammelbecken für Asoziale und Kriminelle (Dr. Brosa)" auf dem Auto) einfach zu "Zeugen" erklären, damit diese einer PV folgen müssen. Hier wäre es auch gut zu erfahren, was genau einem da zusteht. Tobias Claren (Diskussion) 02:23, 24. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Hier eine alte Regelung von 2004: "kann", falls "unzumutbar"
[ https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV96573/true Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über die Entschädigung der Zeugen, die die Polizei im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens zur Aufklärung des Sachverhalts heranzieht vom 26. Oktober 2004 (AllMBl. S. 607)]
--Juliabackhausen (Diskussion) 15:51, 22. Jan. 2023 (CET)Beantworten