FFH-Gebiet NSG Fieler Moor

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FFH-Gebiet NSG Fieler Moor
Ehem. Baggersee

Ehem. Baggersee

Lage Schleswig-Holstein, Deutschland
Fläche 258 ha
Kennung 1820-302
WDPA-ID 555517928
Natura-2000-ID DE1820302
FFH-Gebiet 258 ha
Geographische Lage 54° 10′ N, 9° 8′ OKoordinaten: 54° 9′ 33″ N, 9° 8′ 29″ O
FFH-Gebiet NSG Fieler Moor (Schleswig-Holstein)
FFH-Gebiet NSG Fieler Moor (Schleswig-Holstein)
Meereshöhe von 4 m bis −1 m
Einrichtungsdatum Februar 1996
Verwaltung Ministerium f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume d. Landes S-H
Rechtsgrundlage § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG
f6
Fieler Moor um 1893 (heutiges FFH-Gebiet rot umrandet)

Das FFH-Gebiet NSG Fieler Moor ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Dithmarschen in den Gemeinden Hemmingstedt und Nordhastedt.[1] Es liegt in der Landschaft Dithmarscher Marsch (Landschafts-ID 68401), die vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) als Landschaft mit geringerer naturschutzfachlicher Bedeutung bewertet wird.[2] Diese ist wiederum Teil der Naturräumlichen Großregion 2. Ordnung Schleswig-Holsteinische Marschen und Nordseeinseln.

Es hat eine Größe von 258 Hektar und liegt südlich der Bundesautobahn 23 zwischen den Gemeinden Hemmingstedt und Nordhastedt. Die Ortschaft Fiel, der das Moor seinen Namen verdankt, liegt unmittelbar südlich des FFH-Gebietes. Seine größte Ausdehnung liegt mit 2,87 Kilometer in Nordwestrichtung. Das Gelände fällt von Ost nach West von einem Meter über Normalhöhennull (NHN) auf leicht unter Meereshöhe ab.[3] Die höchste Erhebung ist ein kleiner Aussichtshügel mit einer Höhe von 4 Meter über NHN an der Straße Norderdamm, die die Nordostgrenze des FFH-Gebietes bildet.[4]

Im Westen durchquert der Vorfluter Landgraben das FFH-Gebiet von Nord nach Süd, im Osten bildet der Dehringstrom die FFH-Gebietsgrenze.[5] Letzterer entwässert nur die Gebietsflächen, die östlich der Straße Fieler Damm liegen. Der überwiegende Teil entwässert über den Landgraben. Der Landgraben und der Dehringstrom vereinigen sich im Naturschutzgebiet Ehemaliger Fieler See zur Nordermiele. Diese vereinigt sich östlich des Meldorfer Hafens mit der Miele/Norderau zum Meldorfer Hafenstrom, der durch das Seedeichsiel des Speicherkoogs Dithmarschen in die Nordsee mündet.

Diagramm 1: FFH-Lebensraumklassen – Flächenanteil (SDB)
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Das Fieler Moor liegt in direkter Nachbarschaft zur Heide-Itzehoer Geest. Bis dorthin drang nach der letzten Eiszeit die Nordsee immer wieder vor und bildete mit den Gezeiten und Strömungen vorgelagerte Sandbänke, die sich zu Nehrungen ausbildeten, wodurch sich vom Meer abgetrennte Strandseen entwickelten. Diese verlandeten und bildeten Moore. Diese wurden in den letzten zweihundert Jahren durch eine Vielzahl von Gräben trockengelegt. Im Neunzehnten Jahrhundert wurde in dem Gebiet in großem Stil Torf abgebaut, wie auf der Karte des Deutschen Reiches von 1893 zu sehen, siehe Bild 1. Heute ist das FFH-Gebiet zu einem Fünftel von Wasserflächen bedeckt, siehe Diagramm 1. Es handelt sich überwiegend um Moorseen der abgetorften Torfstiche und zwei ehemalige Baggerseen im Nordwesten.

FFH-Gebietsgeschichte und Naturschutzumgebung

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Der NATURA 2000-Standard-Datenbogen (SDB) für dieses FFH-Gebiet wurde im Februar 1996 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein erstellt, im Oktober 1997 als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) vorgeschlagen, im Dezember 2004 von der EU als GGB bestätigt und im Januar 2010 national nach § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG als besonderes Erhaltungsgebiet (BEG) bestätigt. Der SDB wurde zuletzt im Februar 2015 aktualisiert.[6] Der Managementplan für das FFH-Gebiet wurde im Juli 2014 veröffentlicht.[7]

Das FFH-Gebiet NSG Fieler Moor ist fast deckungsgleich mit dem am 16. Dezember 1992 geschaffenem Naturschutzgebiet Fieler Moor und liegt vollständig im Schwerpunktbereich 188 des landesweiten Biotopverbundsystems.[8]

Mit der Gebietsbetreuung des Naturschutzgebietes Fieler Moor nach § 20 LNatSchG wurde der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e.V durch das LLUR beauftragt.[9]

Das FFH-Gebiet ist durch mehrere Rad- und Wanderwege für den Besucher erlebbar. An den Wegen sind BIS-Tafeln des landesweiten Besucher-Informationssystems (BIS) aufgestellt. Zwischen den beiden Baggerseen befindet sich ein Aussichtspunkt. Das LLUR hat für das NSG Fieler Moor im März 2021 ein BIS-Faltblatt veröffentlicht, das an den Spendern der BIS-Tafeln ausgelegt ist und im Internet dem Besucher zur Verfügung steht.[10]

FFH-Erhaltungsgegenstand

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Diagramm 2: FFH-Lebensraumtypen – Flächengröße [ha] (SDB)
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Diagramm 3: Schutzstatus – Flächenanteil (Biotopkartierung)
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Laut Standard-Datenbogen vom Februar 2015 sind folgende FFH-Lebensraumtypen (LRT) und Arten für das Gesamtgebiet als FFH-Erhaltungsgegenstände mit den entsprechenden Beurteilungen zum Erhaltungszustand der Umweltbehörde der Europäischen Union gemeldet worden (Gebräuchliche Kurzbezeichnung (BfN)):[11][12]

FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der EU-Richtlinie:[13]

  • 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut oder Froschbiss-Gesellschaften (Gesamtbeurteilung C)[14]
  • 3160 Dystrophe Stillgewässer (Gesamtbeurteilung C)[15]
  • 6410 Pfeifengraswiesen (Gesamtbeurteilung C)[16]
  • 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore (Gesamtbeurteilung C)[17]

Arten gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2009/147/EG und Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets:[18]

Nur 15 % der FFH-Gebietsfläche ist mit FFH-Lebensraumtypen besetzt, siehe Diagramm 2.[20] Im Jahre 2017 wurde eine Nachkartierung der FFH-Lebensraum- und Biotoptypen im FFH-Gebiet durchgeführt. Danach sind 16 % der Gebietsfläche mit FFH-Lebensraumtypen und gleichzeitig mit gesetzlich geschützten Biotoptypen belegt, siehe Diagramm 3.[21] Hinzu kommen noch Flächen mit ausschließlich nach der Biotopverordnung gesetzlich geschützten Biotoptypen, die mehr als ein Drittel der Flächen einnehmen.[22]

FFH-Erhaltungsziele

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Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von besonderer Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:[23]

  • 6410 Pfeifengraswiesen
  • 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore

Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:[23]

  • 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut oder Froschbiss-Gesellschaften
  • 3160 Dystrophe Stillgewässer
  • 1145 Schlammpeitzger

FFH-Analyse und Bewertung

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Diagramm 4: Eigentümer – Flächenanteil
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Das Kapitel FFH-Analyse und Bewertung im Managementplan beschäftigt sich unter anderem mit den aktuellen Gegebenheiten des FFH-Gebietes und den Hindernissen bei der Erhaltung und Weiterentwicklung der FFH-Lebensraumtypen und Arten. Die Ergebnisse fließen in den FFH-Maßnahmenkatalog ein.[24]

Das FFH-Gebiet befindet sich fast ausschließlich im Besitz der Öffentlichen Hand, lediglich drei Moorparzellen mit einer Gesamtfläche von zwei Hektar sind in Privatbesitz.[25] Der größte Eigentümer ist die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein (SNSH), gefolgt vom Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH). Letzterem gehören die beiden ehemaligen Baggerseen, die anlässlich des Baus der Bundesautobahn 23 erschlossen wurden. Sie stellen Ausgleichsflächen für den Straßenbau dar.

Auf Grund der gegebenen Besitzverhältnisse ist sichergestellt, das im FFH-Gebiet Fieler Moor sowohl das Verschlechterungsverbot[26] für FFH-Flächen, als auch die Biotopverordnung[22] eingehalten und durchgesetzt werden. Zur Unterstützung der Maßnahmen zur Erhaltung und Weiterentwicklung des FFH-Gebietes trägt ebenfalls das Bündnis Naturschutz in Dithmarschen e.V. (BNiD) bei. Diesem gehören neben der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein (SNSH), dem Deich- und Hauptsielverband Dithmarschen und dem Dithmarschen Tourismus e.V. die Gemeinden und Naturschutzverbände sowie viele Privatpersonen in Dithmarschen an. So wurde im Jahre 2021 im Zuge von Sanierungsmaßnahmen an der Landesstraße 147 zwischen Meldorf und Nordhastedt ein Otterntunnel eingebaut. Das Projekt wurde in Zusammenarbeit von LBV-SH, SNSH und BNiD geplant und durchgeführt.[27]

Die nutzbaren Grünflächen werden extensiv durch Pächter der SNSH bewirtschaftet, die beiden ehemaligen Baggerseen dürfen nicht genutzt werden.[28] Die Jagd ist in festgelegten Gebieten und unter Auflagen erlaubt.[29]

Wie bei den meisten entwässerten und abgetorften Mooren in Schleswig-Holstein stellt die Mineralisierung des im Moor gebundenen Kohlenstoffs ein Problem dar. Durch Oxidation mit dem Luftsauerstoff wird das klimaschädliche CO2 freigesetzt. Dazu kommt es zur Bildung von Distickstoffmonoxid N2O (Lachgas), was 298 mal klimaschädlicher ist als CO2. Dieser Prozess kann verringert werden, indem die Flächen wieder vernässt werden.

FFH-Maßnahmenkatalog

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Mähraupe

Der FFH-Maßnahmenkatalog im Managementplan führt neben den bereits durchgeführten Maßnahmen geplante Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet an.[30] Die Maßnahmen sind in einer Maßnahmenkarte[31] und zur Maßnahmenverfolgung in einem Maßnahmenblatt eingetragen.[32] Die Maßnahmen sind mit allen Beteiligten abgestimmt.

Die geplanten Maßnahmen betreffen folgende Schwerpunkte:

  • Ausweitung der extensiven Beweidung auf durch Sukzession bedrohten Freiflächen der Niedermoore und Nasswiesen.
  • Ausweitung des Einsatzes der Mähraupe zur Vorbereitung weiterer zu beweidender Flächen.
  • Weitere Anhebung der Wasserstände.
  • Anwendung der Methode der Mahdgutübertragung auf weitere zu entwickelnde Flächen. Hierbei wird Mahdgut von artenreichen Flächen auf artenarme Flächen abgelegt, die vorher freigelegt wurden.

FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen

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Eine FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen findet in Schleswig-Holstein alle sechs Jahre statt. Die Ergebnisse des letzten Monitorings wurden am 10. Februar 2012 veröffentlicht.[33]

Commons: FFH-Gebiet Fieler Moor – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. FFH-Gebiet NSG Fieler Moor. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 8. August 2022.
  2. Dithmarscher Marsch. Landschaftssteckbrief. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 29. Juli 2022.
  3. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1820-302 „NSG Fieler Moor“. (PDF; 1892 kB) Karte 5 Höhenmodell. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 1. Januar 2013, abgerufen am 9. August 2022.
  4. Höchster Punkt im FFH-Gebiet NSG Fieler Moor. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 9. August 2022.
  5. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1820-302 „NSG Fieler Moor“. (PDF; 685 kB) Karte 4 Vorflut. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 1. Januar 2013, abgerufen am 12. August 2022.
  6. Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 41 kB) DE1820-302 NSG Fieler Moor. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Februar 2015, abgerufen am 10. August 2022.
  7. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1820-302 „NSG Fieler Moor“. (PDF; 1451 kB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Juli 2014, abgerufen am 10. August 2022.
  8. FFH-Gebiet NSG Fieler Moor - NSG Fieler Moor - Biotopverbundsystem. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 10. August 2020.
  9. Andrea Kühl: Betreuung geschützter Gebiete in Schleswig-Holstein gem. § 20 LNatSchG. (PDF) 1.17 Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e.V. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), Dezember 2019, S. 6, abgerufen am 10. August 2022.
  10. Fieler Moor. Faltblatt NSG 51-149. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, März 2021, abgerufen am 10. August 2022.
  11. Liste der in Deutschland vorkommenden Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 13. Mai 2013, S. 1–4, abgerufen am 23. Juli 2020.
  12. Liste der in Deutschland vorkommenden Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG). (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 12. Mai 2016, S. 1–8, abgerufen am 23. Juli 2020.
  13. Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 41 kB) DE1820302 - 3.1. Im Gebiet vorkommende Lebensraumtypen und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Februar 2015, S. 3, abgerufen am 10. August 2022.
  14. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut- oder Froschbiss-Gesellschaften. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 35–37, abgerufen am 7. Oktober 2020.
  15. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 3160 Dystrophe Stillgewässer. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 38–40, abgerufen am 27. Oktober 2020.
  16. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 6410 Pfeifengraswiesen. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 108–111, abgerufen am 27. Oktober 2020.
  17. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 132–135, abgerufen am 24. Oktober 2020.
  18. Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 41 kB) DE1820302 - 3.1. Im Gebiet vorkommende Lebensraumtypen und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Februar 2015, S. 4, abgerufen am 14. August 2022.
  19. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). (PDF) Schlammpeitzger – Misgurnus fossilis. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 223–224, abgerufen am 25. Oktober 2020.
  20. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1820-302 „NSG Fieler Moor“. (PDF; 670 kB) Karte 2b Lebensraumtypen. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 1. Januar 2014, abgerufen am 12. August 2022.
  21. Biotopkartierung in Schleswig-Holstein. In: Themenportale ZeBIS Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 4. August 2022.@1@2Vorlage:Toter Link/zebis.landsh.de (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)
  22. a b Landesverordnung über gesetzlich geschützte Biotope (Biotopverordnung). In: Landesvorschriften und Landesrechtsprechung. Landesregierung Schleswig-Holstein, 13. Mai 2019, abgerufen am 4. August 2022.
  23. a b Erhaltungsziele für das gesetzlich geschützte Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE-1820-302 „NSG Fieler Moor“. (PDF; 88 kB) Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 11. Juli 2016 Fundstelle: Amtsblatt für Schleswig Holstein. - Ausgabe Nr. 47, Seite 1033. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 11. Juli 2016, S. 1033, abgerufen am 11. August 2022.
  24. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1820-302 „NSG Fieler Moor“. (PDF; 1451 kB) 5. Analyse und Bewertung. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Juli 2014, S. 12-14, abgerufen am 11. August 2022.
  25. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1820-302 „NSG Fieler Moor“. (PDF; 1187 kB) Karte 7 Eigentum. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 1. Januar 2014, abgerufen am 12. August 2022.
  26. Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) § 33 Allgemeine Schutzvorschriften. In: www.gesetze-im-internet.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 2. Dezember 2020: „Alle Veränderungen und Störungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können, sind unzulässig“
  27. LBV.SH, Bündnis Naturschutz Dithmarschen und Stiftung Naturschutz SH bauen Ottertunnel am Fieler Moor. In: Landesportal SH. Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, 11. August 2021, abgerufen am 13. August 2022.
  28. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1820-302 „NSG Fieler Moor“. (PDF; 50 kB) Anlage 3: NSG-Verordnung. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 1. Januar 2013, abgerufen am 9. August 2020.
  29. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1820-302 „NSG Fieler Moor“. (PDF; 655 kB) Karte 6 Jagdbereich. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 1. Januar 2013, abgerufen am 12. August 2022.
  30. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1820-302 „NSG Fieler Moor“. (PDF; 1451 kB) 6. Maßnahmenkatalog. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Juli 2014, S. 14–19, abgerufen am 13. August 2022.
  31. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1820-302 „NSG Fieler Moor“. (PDF; 712 kB) Karte 3b Entwicklungsmaßnahmen. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 1. Januar 2014, abgerufen am 13. August 2022.
  32. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1820-302 „NSG Fieler Moor“. (PDF; 22 kB) Anlage 16 - Maßnahmenblatt. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 1. Januar 2013, abgerufen am 13. August 2022.
  33. Textbeitrag zum FFH-Gebiet NSG Fieler Moor (1820-302). Folgekartierung/Monitoring Lebensraumtypen in FFH-Gebieten und Kohärenzgebieten in Schleswig-Holstein 2007-2012. Planungsbüro Mordhorst-Bretschneider GmbH, 10. Februar 2012, abgerufen am 13. August 2022.