Gedüngtes Ried
Naturschutzgebiet „Gedüngtes Ried“
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Lage | Ehingen und Schemmerhofen Landkreis Biberach, Baden-Württemberg, Deutschland | |
Fläche | 16,9 ha | |
Kennung | 4.122 | |
WDPA-ID | 163207 | |
Geographische Lage | 48° 13′ N, 9° 45′ O | |
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Meereshöhe | von 516 m bis 525 m | |
Einrichtungsdatum | 29. März 1985 | |
Verwaltung | Regierungspräsidium Tübingen |
Das Gedüngte Ried ist ein vom Regierungspräsidium Tübingen am 29. März 1985 durch Verordnung ausgewiesenes Naturschutzgebiet auf dem Gebiet der Gemeinden Ehingen an der Donau und Schemmerhofen im Landkreis Biberach.
Lage
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Naturschutzgebiet Gedüngtes Ried liegt ca. 1,2 Kilometer nordwestlich der Ortschaft Ingerkingen auf den Gemarkungen Kirchbierlingen (Westteil) und Ingerkingen (Ostteil). Das Gebiet gehört zum Naturraum Hügelland der unteren Riß.
Schutzzweck
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Wesentlicher Schutzzweck ist laut der Schutzgebietsverordnung „die Erhaltung des Niedermoores als Lebensraum für zahlreiche vom Aussterben bedrohte Tier‑ und Pflanzenarten einschließlich deren Lebensgemeinschaften sowie als Rastplatz und Nahrungsrevier für durchziehende Vogelarten.“[1]
Landschaftscharakter
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Schutzgebiet besteht aus Streuwiesen, Feuchtgebüschen und einem kleinen Sukzessionswald im östlichen Teil. Es wird vom Mooswiesengraben und vom Rußgraben entwässert, welche zugleich die nördliche und südliche Gebietsgrenze bilden.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Regierungspräsidium Tübingen (Hrsg.): Die Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Tübingen. Thorbecke, Stuttgart 2006, ISBN 978-3-7995-5175-5.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Steckbrief des Naturschutzgebietes Gedüngtes Ried im Schutzgebietsverzeichnis der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen über das Naturschutzgebiet »Gedüngtes Ried« vom 29. März 1985. Abgerufen am 29. August 2018.