Georg Heinrich Maier
Georg Heinrich Maier (* 16. April 1907 in Tübingen, Königreich Württemberg; † Oktober 1945 in Baranowitschi, Belarussische SSR, Sowjetunion) war ein deutscher Rechtswissenschaftler und Journalist. Seine akademische Laufbahn begann er in Berlin unter Ernst Rabel, sie endete jedoch aufgrund seiner Kritik an den Nationalsozialisten 1934. Maier wandte sich dann dem Journalismus zu und schrieb noch bis Herbst 1936 Artikel, in denen er Vorhaben der Nationalsozialisten, teils offen, teils verdeckt, kritisierte. Um weiteren Repressalien zu entgehen, trat er 1939 der Wehrmacht bei und starb 1945 in sowjetischer Kriegsgefangenschaft. Sein Tod hinterließ nach Einschätzung seiner Kollegen eine große Lücke in der Wissenschaft des Römischen Rechtes der Nachkriegszeit.
Leben
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Frühes Leben und beginnende akademische Laufbahn
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Maier wurde am 16. April 1907 in Tübingen als Sohn des Philosophen Heinrich Maier geboren. Sein Großvater mütterlicherseits war der Philosoph Christoph von Sigwart und sein Urgroßvater Heinrich Christoph Wilhelm von Sigwart. Seine Schwester war die Wissenschaftshistorikerin und Philosophin Anneliese Maier.[1] Beide Eltern von Georg Heinrich Maier waren schwäbischer Herkunft.[2] Maier schlug ebenfalls eine akademische Laufbahn ein. Er entschied sich für die Beschäftigung mit dem Römischen Recht. Karl Heinz Burmeister stellt in seiner Biographie fest, dass er sich mit dem 1461 geborenen deutschen Juristen Ulrich Zasius, der sich ebenfalls mit dem Römischen Recht beschäftigte, den Namen der Mutter teilte. Beide hießen Anna Sigwart. Ob eine Verwandtschaft bestand, ist nicht bekannt.[3]
Nach Besuchen von Gymnasien in Göttingen, Heidelberg und Berlin[1] begann Maier, in Berlin Rechtswissenschaften zu studieren, wo er die erste juristische Staatsprüfung ablegte. Als Referendar begann er, sich wissenschaftlich zu betätigen. So veröffentlichte er einen Artikel mit dem Titel Regress wegen Zahlung fremder Schulden, wenn nicht nomine debitoris gezahlt ist? in der Savigny-Zeitschrift für Rechtsgeschichte 1930 und drei Beiträge im Rechtsvergleichenden Handwörterbuch von Franz Schlegelberger zum Erbrecht 1931.[3]
Maier wurde ein Schüler von Ernst Rabel und legte 1932 die Dissertation mit dem Titel Prätorische Bereicherungsklagen vor, mit der er summa cum laude zum doctor iuris utriusque promoviert wurde.[3] 1933 habilitierte er sich mit einer Schrift unter dem Titel Juris vinculum inter personas, Studien zum Römischen und modernen Obligationsbegriff.[2] Maier veröffentlichte die Habilitationsschrift zeitlebens nicht; sie wurde posthum 1953 und 1954 in zwei Aufsätzen publiziert[4] und wurde als „großartige historisch-methodische Betrachtung über die Natur des Forderungsrechtes“ bezeichnet.[3]
Im Jahr 1934 setzten die Nationalsozialisten seiner beginnenden akademischen Laufbahn ein Ende. Maier wurde durch das Preußische Kultusministerium trotz von der juristischen Fakultät angenommener Habilitation die venia legendi verweigert.[5] Wegen eines Aufsatzes[6] in der Vossischen Zeitung über die Ausbildung des akademischen Nachwuchses und der Weigerung, Mitglied des NS-Dozentenbundes zu werden,[3] wurde er für mehrere Wochen im Konzentrationslager Oranienburg interniert.[7] Auch seine Schwester Anneliese geriet in politische Konflikte mit den Nationalsozialisten und bekam Probleme mit ihrer Habilitation 1934. Im Gegensatz zu ihrem Bruder blieb sie nicht im Deutschen Reich, sondern ging nach Italien.[3]
Die universitäre Laufbahn war Maier nach seiner Internierung im Konzentrationslager verschlossen, und so betätigte er sich als Anwalt.[5] Während dieser Zeit klagte er darüber, dass er mit seinen Mandaten kaum die Kosten seines Büros bezahlen könne und er Schwierigkeiten bei der Zulassung in die Anwaltskammer gehabt habe. Auch mit seinem Sozius in der Kanzlei soll Maier nach eigenen Angaben Probleme gehabt haben.[3] Die Tätigkeit als Anwalt übte er bis 1939 aus.[8] In Berlin verkehrte er trotz der von den Nationalsozialisten verhängten Repressalien gegen ihn in der Gesellschaft von anderen Romanisten, so unter anderem Brigitte Levy, die Maier als „erste Romanistin“ bezeichnete. Ihr Vater Ernst Levy revidierte die Dissertation von Maier und veröffentlichte sie in der gemeinsam mit Maiers Doktorvater Rabel herausgegebenen Reihe Romanistische Beiträge zur Rechtsgeschichte.[9] Maier veröffentlichte in den Jahren 1934 und 1935 noch drei Besprechungen von romanistischen Arbeiten in der Zeitschrift der Savigny-Stiftung. Seine letzte wissenschaftliche Arbeit wurde der Artikel Novation in Schlegelbergers Rechtsvergleichendem Handwörterbuch.[3]
Journalistische Veröffentlichungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Neben der Tätigkeit als Anwalt publizierte er weiter in Zeitungen, auch in Opposition zum NS-Regime, so in der Vossischen Zeitung und in der Frankfurter Zeitung.[10] Zu den Aufsätzen gehörte auch eine Kommentierung eines Urteils der Richterin Hedwig Reimer, die später Maiers Frau wurde.[9] Nachdem die Vossische Zeitung am 31. März 1934 aufgrund eines Verbotes eingestellt worden war,[11] wechselte er 1935 zur Frankfurter Zeitung. Dort arbeitete er mit Hans Kallmann zusammen, der seit 1933 Artikel über Gesetzgebung und Rechtspraxis veröffentlichte.[12] Maier schrieb bis Herbst 1936 zahlreiche Artikel in der Frankfurter Zeitung, die er häufig mit M. unterzeichnete, aber auch mit Richter oder Spiegler. Letzteres scheint eine Anspielung auf Eike von Repgow, den Verfasser des Rechtsspiegels Sachsenspiegel, zu sein. Bei einigen anonymen Beiträgen ergibt sich aus ihrem Inhalt, dass der Autor nur ein „gebildeter Rechtshistoriker“ sein könne. Diese werden auch Maier zugeordnet.[11]
Inhaltlich beschäftigte sich Maier in dieser Zeit mit verschiedenen juristischen Themen. Andreas Wacke identifiziert drei Schwerpunkte in der Arbeit von Maier. Den ersten Schwerpunkt bilden dabei justizpolitische Themen wie die Überleitung der Gerichte auf das Reich, der Volksgerichtshof, die Verdrängung von Frauen aus Justiz und Rechtspflege sowie die Frage von Unabhängigkeit und Unabsetzbarkeit von Richtern und andere weniger politische juristische Themen, wie die reformatio in peius, Bagatellverfahren und Reformen im juristischen Studium. Im Rahmen der Artikel von Maier über diese juristischen Themen identifiziert Wacke als Hauptthemen Maiers das Straf- und Strafprozessrecht sowie die Scheidungspraxis, insbesondere im Rahmen von sogenannten „Mischehen“.[13]
Maier beteiligte sich durch seine Artikel an der rechtswissenschaftlichen Diskussion, indem er über Referentenkommentare zu den Nürnberger Rassegesetzen und die Frage schrieb, ob Kommentare aus der Zeit vor 1933 noch zu benutzen oder stattdessen durch „gesundes Volksempfinden“ zu verdrängen seien.[13] Im November 1935 gab es einen Vorschlag des NS-Juristenbundes im Paragraph 1 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches, den Begriff Mensch auszutauschen, weil dieser nach Ansicht der NS-Juristen die „Verschiedenheit von Volksgenosse, Reichsbürger, Ausländer, Jude usw.“ nicht zeige. Maier antwortete darauf, dass eines der Ziele des Juristenbundes sei, die „wissenschaftliche[n] Abstraktionen als lebensfremd zu beseitigen“ und Unterschiede zwischen Ungleichem als „gottgegebene[...] Realitäten zu betonen“. Gerade der Begriff des Menschen sei aber laut Maier nicht dazu gedacht gewesen, solche Unterschiede zu zeigen. Nach Ansicht von Günther Gillessen in seinem Buch über die Frankfurter Zeitung sei diese Replik mutig und zeige verkürzt, was das Blatt gegen die Diskriminierung der Juden zu äußern hatte.[14]
Maier berichtete im Rahmen der Berichte über justizpolitische Themen über zahlreiche Eingriffe des NS-Regimes in verschiedene Rechte, so beispielsweise die Zensur der Presse, das Schriftleitergesetz, die Aufenthaltsbeschränkungen gegenüber Pfarrern, die Anklage aufgrund eines verweigerten Flaggengrußes gegen einen Bürgermeister, Einschränkungen des Kündigungsschutzes von jüdischen Arbeitern und Kündigung wegen früherer kommunistischer Betätigung.[13]
Der zweite Schwerpunkt seiner Arbeit war nach Wacke die Berichterstattung über juristische Veranstaltungen. Dazu gehörte unter anderem ein Bericht über den Deutschen Juristentag in Leipzig 1936. Maier betonte den Bruch mit der Tradition der früheren Juristentage und hielt die Tagung mehr für einen „NS-Rechtswahrertag“ als eine „Heerschau und Feierkundgebung des deutschen Rechtsstandes“. Andere Veranstaltungen, über die Maier berichtete, waren Vorträge von Roland Freisler, Carl Schmitt und Walter Simons.[15] Maier bot in seinen Berichten Einblicke in Tagungen der Akademie für Deutsches Recht und eine Tagung von Carl Schmitt für Hochschullehrer unter dem Titel Das Judentum in der Rechtswissenschaft.[16]
Als dritten Schwerpunkt seiner publizistischen Tätigkeit nennt Wacke die Hochschulpolitik. Maier berichtete hier zum einen über äußere Änderungen des Hochschulbetriebes. So trugen die Professoren der Berliner Fakultäten traditionell Talare in vier Farben. Zur Zeit des Nationalsozialismus kam zu den Talaren häufig ein braunes Hemd. Maier berichtete außerdem über juristische Änderungen, so die Reichshabilitationsordnung und das Gesetz zur Entpflichtung von Hochschullehrern. In seinen Beiträgen berichtete Maier ferner über Professoren, darunter am 28. Januar 1934 über den 60. Geburtstag seines Doktorvaters Rabel, der drei Jahre später in die USA emigrieren musste. Glückwünsche umfassten Paul Oertmann, Rudolf Stammler, aber auch Franz Schlegelberger. Maier wies auf die Zwangsemeritierung vieler Rechtswissenschaftler wie Martin Wolff, Heinrich Triepel, Ernst Levy oder Walter Jellinek hin.[17]
Die Publikationstätigkeit Maiers stieß auf Widerstand im Nationalsozialismus. Im Publikationsorgan der SS, Das Schwarze Korps, erschien am 24. September 1936 ein ganzseitiger „Hetz-Artikel“ gegen Maier mit dem Titel Der Fall M. : Hinterlist mit Methode. Dabei beanstandeten die Autoren die Kritik Maiers an den Rechtsänderungen der Nationalsozialisten, gestehen Maier aber zu, dass er geschickt diese Kritik mit gelegentlichem Lob oder Wohlwollen verbinde, um sich nicht zu sehr angreifbar zu machen. Das Ergebnis des Artikels war dennoch, dass die Beiträge Maiers als „zersetzend“ einzustufen seien. Maier sei deswegen die Aufnahme in den NS-Schriftstellerverband zu versagen.[18] Der Autor des Artikels forderte ein Pressegerichtsverfahren gegen Maier.[19]
Zunächst führten die Angriffe gegen Maier und die Frankfurter Zeitung nicht zum Erfolg. So wurde auf Befehl des Vorsitzenden der Berliner Gestapo, Reinhard Heydrich, vom 14. Januar 1936 aufgrund eines von Maier verfassten Artikels über die richterliche Gesetzesbindung und einer Glosse Maiers über die Kündigung eines Kommunisten ein Gesuch an das Propagandaministerium gestellt, die Frankfurter Zeitung zu verbieten.[20] Das Propagandaministerium wies entsprechende Gesuche zurück, denn zunächst sollte nach Hitlers Wunsch noch der Eindruck erweckt werden, dass nicht alle Zeitungen gleichgeschaltet seien. Trotzdem kam es zu weiteren Angriffen gegen Maier und zu einem zweiten Artikel in Das Schwarze Korps am 29. Oktober 1936. Der Aufhänger war, dass Maier erneut als Korrespondent an der Tagung der Akademie für Deutsches Recht teilnahm, obwohl Das Schwarze Korps seine Ablösung als Berichterstatter gefordert hatte. Ein weiterer Grund war ein Bericht Maiers über einen wegen Verstoßes gegen das Blutschutzgesetz angeklagten Juden aus Darmstadt, der zu Protesten im Ausland geführt hatte. Die Frankfurter Zeitung musste sich dann im Herbst 1936 von Maier trennen.[21] Juristische Artikel, zumindest im Öffentlichen Recht, wurden nun von Oskar Stark geschrieben, der Ton der Kritik musste nach den Auseinandersetzungen um Maier jedoch sanfter werden.[22]
Letzte Lebensjahre
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im November des gleichen Jahres heiratete der Protestant die katholische Hedwig Reimer, mit der er zusammen vier Kinder bekam.[23] Im Jahr 1939 trat Maier in die Wehrmacht ein, um weiteren Angriffen auf seine Person zu entgehen.[24] Im Jahr 1942 war er als Nachfolger von Gerhard Dulckeit als Ordinarius für Römisches und Bürgerliches Recht an der Universität Heidelberg im Gespräch.[5] Von allen zuständigen politischen Stellen wurde Maier jedoch als „untragbar“ eingestuft.[10] Nach Burmeister[3] und Wacke war insbesondere die negative Beurteilung durch den NS-Dozentenbund Grund für die Ablehnung der Berufung.[5]
Im Laufe des Krieges erhielt Maier den Rang eines Oberleutnants der Luftwaffe. Im April 1945 geriet er bei der Eroberung Berlins in sowjetische Kriegsgefangenschaft. Er verstarb auf dem Weg nach Russland in Baranowitschi bereits im Oktober 1945. Diese Information wurde jedoch nicht übermittelt, und so galt er lange Zeit als verschollen.[3] Erst im Jahr 1951 berichteten ehemalige Mitgefangene, dass sie Maier bereits 1945 begraben hätten. Maier hinterließ neben seiner Frau Hedwig Maier vier Kinder.[25] Seine Ehefrau hatte sich schon im Herbst 1944 nach Hirschau, in der Nähe von Tübingen, mit den vier Kindern begeben. Sie schrieb mehrere Briefe an ihren verschollenen Ehemann, um ihm nach seiner erhofften Rückkehr die Möglichkeit zu geben, an dem nicht erlebten Teil des Lebens seiner Kinder doch irgendwie teilzuhaben. Einige dieser Aufzeichnungen veröffentlichte sie 1992 unter dem Titel Die Eroberung von Hirschau: Das Kriegsende in den Tagebuchbriefen von H. M.[26] Im Jahr 1967 sprach die Bundesregierung Georg Heinrich Maier posthum eine Professur[27] zu, wodurch seiner Witwe und seinen Kindern als Halbwaisen entsprechende Bezüge zuerkannt wurden.[3]
Einschätzung seines Wirkens
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Werner Flume beschreibt das Gedächtnis von Maier als „phänomenal[ ]“ und attestiert ihm eine umfassende Bildung.[2] Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt Wacke.[24] Flume beschreibt ihn als Vertreter einer geschichtlichen Rechtswissenschaft und attestiert ihm, dass er einer der bedeutendsten Romanisten geworden wäre, sofern er den Krieg überlebt hätte.[10] Zu dem gleichen Ergebnis kommt der österreichische Romanist Artur Steinwenter in der Rezension zum zweiten Teil der unveröffentlichten Habilitationsschrift in der Festschrift für Ernst Rabel. Auch Steinwenter kommt zum Ergebnis, dass der Text Maiers zeige, was für ein Verlust sein Tod für die romanistische Wissenschaft in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts sei. Er attestiert Maier eine sichere Beherrschung des Umgangs mit den Quellen.[28] Auch Hans Kreller würdigt in seiner Rezension zu Maiers Dissertation die „gewissenhafte[ ] Quellenexegese“.[29] Kreller stellt als Ergebnis heraus, dass die Arbeit Maiers „alle Vorzüge der konservativen Textkritik“ aufweisen würde und „als Produkt philologischer Akribie und juristischen Scharfsinns volle Anerkennung“ verdiene.[30]
Die journalistischen Artikel Maiers aus der Zeit des Nationalsozialismus zeigen laut Flume ein einzigartiges „juristisch-publizistische[s] […] Können[ ]“ und seien Ausdruck eines „furchtlosen Einsatzes im Kampf gegen den nationalsozialistischen Totalitarismus“.[10] Seine Artikel führten zu Versuchen der nationalsozialistischen Machthaber die Publikationstätigkeit Maiers oder die der Frankfurter Zeitung zu verbieten.[31] In der Rezension seiner journalistischen Arbeit wird der darin zum Ausdruck gebrachte Widerstand Maiers gegen rechtliche Entwicklungen im Nationalsozialismus erwähnt. Als Widerstandskämpfer im klassischen Sinne wird Maier jedoch nicht eingestuft.[3]
Publikationen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Monographien
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Prätorische Bereicherungsklagen (= Romanistische Beiträge zur Rechtsgeschichte 5). Dissertation 1932.
- Juris vinculum inter personas. Studien zum Römischen und modernen Obligationenbegriff. Habilitation 1933. Erschienen in zwei Teilen: 1. Irrtümliche Zahlung fremder Schulden, in: Archiv für die civilistische Praxis, Band 152 (1952/53), S. 97–111; 2. Zur Geschichte der Zession, in: Geschichte der antiken Rechte und allgemeinen Rechtslehre, Festschrift für Ernst Rabel, Band 2, hg. von Wolfgang Kunkel, 1954, S. 205–233.
Aufsätze und Buchbesprechungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Regress wegen Zahlung fremder Schulden, wenn nicht nomine debitoris gezahlt ist?. In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Romanistische Abteilung. Band 50, 1930, S. 486–500.
- Besprechung von Harald Sieg: Quellenkritische Studien zur Bessergebotsklausel (in diem addictio) im Römischen Kaufrecht (1933). In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte: Romanistische Abteilung. Band 54, 1934, S. 468–471.
- Besprechung von Cesare Sanfilippo, Il metus nei negoti giuridici, (Padua 1934). In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte: Romanistische Abteilung. Band 55, 1935, S. 402 f.
- Besprechung von Gianetto Longo, L’heriditatis petitio (Padua 1933). In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte: Romanistische Abteilung. Band 55, 1935, S. 413–419.
Artikel in Wörterbüchern
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Erbschaftsanspruch. In: Rechtsvergleichendes Handwörterbuch. Herausgegeben von Franz Schlegelberger, Band 3, 1931, S. 122–125.
- Erbschaftskauf. In: Rechtsvergleichendes Handwörterbuch. Band 3, 1931, S. 125–128
- Erbschein (Publizität im Erbrecht). In: Rechtsvergleichendes Handwörterbuch. Band 3, 1931, S. 129–135.
- Novation. In: Rechtsvergleichendes Handwörterbuch. Band 5, 1936, S. 451–456.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Werner Flume: Georg H. Maier †. In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte: Romanistische Abteilung, Band 68, 1951, S. 633–634.
- Andreas Wacke: Erinnerungen an Georg H. Maier als kritischen Juristen und Journalisten unter dem Naziregime. In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Romanistische Abteilung. Band 117, 2000, S. 473–481.
- Karl Heinz Burmeister: Georg Heinrich Maier. In: Württembergische Biographien. Band 1, 2006, S. 167–169, Digitalisat.
Anmerkungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ a b Maier Georg Heinrich - Detailseite - LEO-BW. In: leo-bw.de. LEO-BW, abgerufen am 30. Juni 2024.
- ↑ a b c Werner Flume: Georg H. Maier †. S. 633.
- ↑ a b c d e f g h i j k l Karl Heinz Burmeister: Georg Heinrich Maier. In: Württembergische Biographien. S. 167–169, Digitalisat.
- ↑ 1. Teil: Zur Geschichte der Zession. In: Festschrift für Ernst Rabel II. 1954, S. 205–233. 2. Teil: Irrtümliche Zahlung fremder Schulden. In: Archiv für die civilistische Praxis, Band 152, 1952/53, S. 97–111 (mit Verbesserungen von Rolf Serick). vgl. Andreas Wacke: Erinnerungen an Georg H. Maier als kritischen Juristen und Journalisten unter dem Naziregime. S. 475 Fn. 7.
- ↑ a b c d Andreas Wacke: Erinnerungen an Georg H. Maier als kritischen Juristen und Journalisten unter dem Naziregime. S. 475.
- ↑ Die Professoren der Zukunft: Aus dem Dozentenlager in Zossen. In: Vossische Zeitung. Ausgabe vom 23. Januar 1934. zitiert nach Andreas Wacke: Erinnerungen an Georg H. Maier als kritischen Juristen und Journalisten unter dem Naziregime. S. 476.
- ↑ Werner Flume: Georg H. Maier †. S. 633–634.
- ↑ Vorbemerkung zu Irrtümliche Zahlung fremder Schulden, in: Archiv für die civilistische Praxis, Band 152 (1952/53), S. 97.
- ↑ a b Andreas Wacke: Erinnerungen an Georg H. Maier als kritischen Juristen und Journalisten unter dem Naziregime. S. 476.
- ↑ a b c d Werner Flume: Georg H. Maier †. S. 634.
- ↑ a b Andreas Wacke: Erinnerungen an Georg H. Maier als kritischen Juristen und Journalisten unter dem Naziregime. S. 476–477.
- ↑ Günther Gillessen: Auf verlorenem Posten. Die Frankfurter Zeitung im Dritten Reich. Siedler Verlag, Berlin 1986, S. 260.
- ↑ a b c Andreas Wacke: Erinnerungen an Georg H. Maier als kritischen Juristen und Journalisten unter dem Naziregime. S. 477–478.
- ↑ Günther Gillessen: Auf verlorenem Posten. Die Frankfurter Zeitung im Dritten Reich. S. 261.
- ↑ Andreas Wacke: Erinnerungen an Georg H. Maier als kritischen Juristen und Journalisten unter dem Naziregime. S. 478.
- ↑ Andreas Wacke: Erinnerungen an Georg H. Maier als kritischen Juristen und Journalisten unter dem Naziregime. S. 479.
- ↑ Andreas Wacke: Erinnerungen an Georg H. Maier als kritischen Juristen und Journalisten unter dem Naziregime. S. 479–480.
- ↑ Andreas Wacke: Erinnerungen an Georg H. Maier als kritischen Juristen und Journalisten unter dem Naziregime. S. 480.
- ↑ Günther Gillessen: Auf verlorenem Posten. Die Frankfurter Zeitung im Dritten Reich. Siedler Verlag, Berlin 1986, S. 272.
- ↑ Günter Gillesen: Auf verlorenem Posten. Die Frankfurter Zeitung im Dritten Reich. Siedler Verlag, Berlin 1986, S. 267.
- ↑ Andreas Wacke: Erinnerungen an Georg H. Maier als kritischen Juristen und Journalisten unter dem Naziregime. S. 480–481; Günter Gillesen: Auf verlorenem Posten. Die Frankfurter Zeitung im Dritten Reich. S. 272.
- ↑ Günther Gillessen: Auf verlorenem Posten. Die Frankfurter Zeitung im Dritten Reich. S. 285.
- ↑ Hedwig Maier: Die Eroberung von Hirschau. Schwäbisches Tagblatt, Tübingen 1992, S. 11–12 (Informationen stammen aus dem von Ulrike Pfeil geschriebenen Vorwort.).
- ↑ a b Andreas Wacke: Erinnerungen an Georg H. Maier als kritischen Juristen und Journalisten unter dem Naziregime. S. 481.
- ↑ Andreas Wacke: Erinnerungen an Georg H. Maier als kritischen Juristen und Journalisten unter dem Naziregime. S. 474.
- ↑ Andreas Wacke: Erinnerungen an Georg H. Maier als kritischen Juristen und Journalisten unter dem Naziregime. S. 473.
- ↑ nach Eugen Gerstenmaier benannte Rehabilitation gemäß dem Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes vom 11. Mai 1951 (BWGöD)
- ↑ Artur Steinwenter: Festschrift für Ernst Rabel, Band II: Geschichte der antiken Rechte und allgemeine Rechtslehre. Herausgegeben von Wolfgang Kunkel und Hans Julius Wolff. Tübingen, I. C. B. Mohr (Paul Siebeck), 1954. 348 S. In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Romanistische Abteilung, Band 72, 1955, S. 411.
- ↑ Hans Kreller: Georg H. Maier, Prätorische Bereicherungsklagen (Romanistische Beiträge zur Rechtsgeschichte, Heft 5) Berlin und Leipzig (W. de Gruyter & Co.) 1932, 174 S. In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Romanistische Abteilung. Band 53, 1933, S. 577.
- ↑ Hans Kreller: Georg H. Maier, Prätorische Bereicherungsklagen (Romanistische Beiträge zur Rechtsgeschichte, Heft 5) Berlin und Leipzig (W. de Gruyter & Co.) 1932, 174 S. In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Romanistische Abteilung. Band 53, 1933, S. 580.
- ↑ Für die Person Maier vergleiche: Andreas Wacke: Erinnerungen an Georg H. Maier als kritischen Juristen und Journalisten unter dem Naziregime. S. 480. Für die Zeitung vergleiche: Günter Gillesen: Auf verlorenem Posten. Die Frankfurter Zeitung im Dritten Reich. Siedler Verlag, Berlin 1986, S. 267.
Personendaten | |
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NAME | Maier, Georg Heinrich |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher Rechtswissenschaftler im Bereich des Römischen Rechts |
GEBURTSDATUM | 16. April 1907 |
GEBURTSORT | Tübingen, Königreich Württemberg |
STERBEDATUM | 1945 |
STERBEORT | Baranowitschi, Belarussische SSR, Sowjetunion |