Heike Geyer

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Begründung: Enzyklopädische Relevanz fehlt. Ein Generalstaatsanwalt ist in den RK nicht angeführt. Das "Konkurrentenstreitverfahren" (was ist das überhaupt??) hat nur sehr regional Wellen geschlagen. Bundesverdienstkreuz wurde noch keines verliehen. Fazit: Die Dame macht ihre Arbeit und macht sie gut, aber das allein reicht nicht dafür aus, um in der WP einen Artikel zu erhalten. -- WMS.Nemo (Diskussion) 10:58, 28. Jul. 2024 (CEST)

Heike Geyer (geb. 23. Mai 1970 in Merseburg) ist eine deutsche Juristin. Seit Juli 2024 ist sie Generalstaatsanwältin des Landes Sachsen-Anhalt und Leiterin der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg.

Geyer schloss 1992 das Studium der Rechtswissenschaften an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg als Diplomjuristin ab. Nach dem Referendariat in Magdeburg legte sie 1995 die zweite juristische Staatsprüfung ab.[1][2]

Beruflicher Werdegang

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1996 trat Geyer als Richterin auf Probe in den Dienst des Landes Sachsen-Anhalt. 1999 wurde sie zur Staatsanwältin auf Lebenszeit bei der Staatsanwaltschaft Halle ernannt. Eine Abordnung führte sie von 2001 bis 2003 an die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg. Im Jahr 2005 wurde sie in Halle zur Oberstaatsanwältin befördert und 2008 zur ständigen Vertreterin des Behördenleiters ernannt. Im August 2017 wurde sie zur Leitenden Oberstaatsanwältin ernannt und leitete bis Juli 2024 die Staatsanwaltschaft Halle. In dieser Zeit wurde dort unter ihrer Leitung die Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet aufgebaut.[2] Geyer kritisierte kurz nach ihrem Amtsantritt als leitende Oberstaatsanwältin in einem Interview auch die unzureichende polizeiliche Personaldecke in Sachsen-Anhalt, die aus ihrer Sicht dazu führt, dass bei kleineren Delikten Strafanzeigen nur noch polizeilich aufgenommen und unbearbeitet an die Staatsanwaltschaften weitergeleitet würden, was für beide Seiten unbefriedigend sei und dem reibungslosen Funktionieren sowie dem Ansehen der Justiz insgesamt schade.[3]

Bereits im Jahr 2020 sollte Geyer die Stelle als Generalstaatsanwältin antreten .[4] Nach einem durchgeführten Konkurrentenstreitverfahren, in dem das Land Sachsen-Anhalt unterlag, führte die dadurch erforderliche Klärung dienstrechtlicher Fragen - auch im Zusammenhang mit diesbezüglichen Grundsatzentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts -, in deren Folge das Beurteilungswesen reformiert wurde, zu weiteren Verzögerungen. Erst im Februar 2024 wurde das Besetzungsverfahren fortgesetzt und mit der Ernennung Geyers zur Generalstaatsanwältin abgeschlossen..[1][5]

Einzelnachweise

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  1. a b Heike Geyer ist neue Generalstaatsanwältin des Landes Sachsen-Anhalt. In: Landesportal Sachsen-Anhalt. Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt, Pressestelle, 9. Juli 2024, abgerufen am 23. Juli 2024.
  2. a b Heike Geyer zur Leitenden Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Halle ernannt. In: mj.sachsen-anhalt.de. Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt, Pressestelle, 28. August 2017, abgerufen am 23. Juli 2024.
  3. Oliver Müller-Lorey: Neue Oberstaatsanwältin Heike Geyer in Halle: Unbearbeitete Akten - Überlastete Polizei ermittelt nicht. In: Mitteldeutsche Zeitung. Abgerufen am 30. Juli 2024.
  4. dpa: Justiz: Verwaltungsgericht: Generalstaatsanwältin neu auswählen. In: Die Zeit. 1. Februar 2017, ISSN 0044-2070 (zeit.de [abgerufen am 23. Juli 2024]).
  5. Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt: Beschluss vom 31. März 2021, 1 M 12/21. In: Landesrecht Sachsen-Anhalt. Abgerufen am 25. Juli 2024.