Heinrich Brandweiner

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Heinrich Brandweiner (Mitte), als Gast beim 7. Parteitag der Ost-CDU in Weimar, 1954

Heinrich Brandweiner (* 20. März 1910 in Wien; † 22. April 1997) war ein österreichischer Jurist (Kirchen- und Völkerrecht).

Brandweiner trat 1934 in die Vaterländische Front[1][2] ein, beantragte dann am 21. Mai 1938 die Aufnahme in die NSDAP und wurde rückwirkend zum 1. Mai desselben Jahres aufgenommen (Mitgliedsnummer 6.236.254).[3][4]

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Brandweiner 1. Vorsitzender des Friedensrates Österreichs und Mitglied des Weltfriedensrates. Als Kirchen- und Völkerrechtler war er seit 1948 als außerordentlicher Professor an der Universität Graz tätig. Während des Koreakrieges bereiste er im Frühjahr 1952 mit der „Internationalen Vereinigung demokratischer Juristen“ das Land und behauptete öffentlich, die USA würden einen Bakterienkrieg führen.[5] Daher wurde er von der Presse als „Pestfloh-Professor“ bezeichnet und als sogenannter „Weggenosse“ vom Universitätsdienst suspendiert.

In der DDR war Brandweiner anschließend als Gastprofessor an der Humboldt-Universität zu Berlin, an der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft in Potsdam-Babelsberg sowie an der Karl-Marx-Universität Leipzig tätig.

Werke (Auswahl)

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  • Die Anschlußgefahr, Wien, Österreichischer Friedensrat, 1954
  • Der Österreichische Staatsvertrag, Leipzig, Urania-Verlag, 1955
  • Die Pariser Verträge, Berlin, Akademie-Verlag, 1956
  • Der sowjetische Vorschlag eines Friedensvertrages mit Deutschland, Berlin, Akademie-Verlag, 1959

Einzelnachweise

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  1. Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (Hrsg.): Ehemalige Nationalsozialisten in Pankows Diensten, Berlin-Zehlendorf, o. J, S. 11.
  2. Der Nazi-Kronzeuge einer kommunistischen Lüge. In: Arbeiter-Zeitung. Wien 1. April 1952, S. 2.
  3. Bundesarchiv R 9361-IX KARTEI/4181119
  4. Olaf Kappelt: Braunbuch DDR. Nazis in der DDR. Berlin historica, 2009, ISBN 978-3-939929-12-3, S. 283.
  5. Fleck 1987, S. 38ff.