Hieronymuskloster und Turm von Belém in Lissabon
Hieronymuskloster und Turm von Belém in Lissabon ist die Bezeichnung zweier Gebäude, die gemeinsam in das UNESCO-Welterbe aufgenommen worden sind. Beide Gebäude zusammen sollen von der Seefahrertradition Portugals zeugen.[1]
Auch wenn beide Gebäude grundsätzlich eigenständige Gebäude und nicht Teil eines Denkmalensembles sind, werden sie aufgrund der Entscheidung der UNESCO als ein gemeinsames Welterbe bezeichnet.[2][1]
Aufnahme
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Unter dem Titel Hieronymuskloster und Turm von Belém in Lissabon[3] nahm das Welterbekomitee auf seiner siebten Sitzung vom 5. bis zum 9. Dezember 1983 in Florenz das Hieronymuskloster und den Turm von Belém auf.[4]
Aufnahmegründe waren die beiden Kriterien:
- III. Die Güter stellen ein einzigartiges oder zumindest außergewöhnliches Zeugnis einer kulturellen Tradition oder einer bestehenden oder untergegangenen Kultur dar.
- IV. Die Güter stellen ein hervorragendes Beispiel eines Typus von Gebäuden, architektonischen oder technologischen Ensembles oder Landschaften dar, die einen oder mehrere bedeutsame Abschnitte der Geschichte der Menschheit versinnbildlichen.[5]
Beide Bauwerke im Lissaboner Stadtteil Belém gelten als bedeutende Beispiele der Manuelinik.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ a b Christina Langner: Die Natur- und Kulturwunder der Welt: alle Natur- und Kulturstätten der UNESCO-Welterbeliste. wissenmedia Verlag, 2006, ISBN 978-3-577-14640-1 (53).
- ↑ UNESCO-Welterbe in Portugal | Portugal 360°. Abgerufen am 15. Juni 2022.
- ↑ Welterbeliste Unesco
- ↑ World Heritage Committee, Seventh Ordinary Session, Florence (Italy), 5-9 December 1983 , REPORT OF THE RAPPORTEUR unesco.org
- ↑ Decision CONF 009 VIII.29 Nominations to the World Heritage List