Hingenommene Störung (Funktechnik)
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Hingenommene Störung – Störung, die größer ist als der für eine zulässige Auswirkung festgelegte Wert und die zwischen zwei oder mehr Verwaltungen ohne Präjudiz für andere Verwaltungen vereinbart worden ist.[1]
Die VO Funk[2] kategorisiert Störungen (englisch interference) wie folgt:
- Zulässige Störung
- Hingenommene Störung
- Schädliche Störung