Hingenommene Störung (Funktechnik)

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EM-Strahlung

Hingenommene StörungStörung, die größer ist als der für eine zulässige Auswirkung festgelegte Wert und die zwischen zwei oder mehr Verwaltungen ohne Präjudiz für andere Verwaltungen vereinbart worden ist.[1]

Die VO Funk[2] kategorisiert Störungen (englisch interference) wie folgt:

(Funk)Störung

Einzelnachweise

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  1. Frequenzbereichszuweisungsplan für die Bundesrepublik Deutschland und internationale Zuweisung der Frequenzbereiche 9 kHz – 400 GHz, Abschnitt VII, Ziffer 163, §7.4, S. 23. Bundesministerium für Post und Telekommunikation, 1994.
  2. Radio Regulations, Edition of 2012, Art. 1.166–1.169