Johann Friedrich von Schneckenhaus

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Johann Friedrich von Schneckenhaus (geb. 1717 in Schlesien; gest. im 18. oder 19. Jahrhundert) war ein preußischer Landrat.

Johann Friedrich von Schneckenhaus war Erb- und Grundherr auf Teschenau. Er fungierte zunächst als Kreisdeputierter, bevor er 1753 Landrat im Kreis Leobschütz wurde. Im Herbst 1753 übernahm er die freigewordene Landratsstelle von Franz Adankt Joseph von Görtz im Kreis Neustadt in Oberschlesien. Im Frühjahr 1754 wurde er für den Erwerb seines Gutes mit einer Strafe von 50 Dukaten belegt, da er es versäumt hatte, die Genehmigung einzuholen. Sein Argument, ihm als Ausländer sei dieses Prozedere nicht bekannt gewesen, wurde von Friedrich II. akzeptiert, der die Strafe daraufhin am 26. Mai 1754 fallen ließ. Das Amt als Landrat im Kreis Neustadt übte er bis 1758 aus, Nachfolger wurde Carl Gottfried von Schwemler.