Entsprechend der grundlegenden Definition der Kategorie:Person nach Staat erfolgt die Einordnung nicht nach Staatsangehörigkeit, dazu dient der Baum der Kategorie:Person nach Staatsangehörigkeit. Vielmehr sollen Eishockeyspieler nach ihrer Bedeutung/Wirkung für einen Staat kategorisiert werden. Eine für eine Kategorisierung ausreichende Bedeutung wurde vom Fachbereich wie folgt definiert: Ein Eishockeyspieler gehört in eine entsprechende Staaten-Kategorie, wenn er:
für einen Klub/Franchise in diesem Staat ein Pflichtspiel absolviert hat, wobei dies in einer Liga geschehen muss, die (für den Spieler, nicht die Mannschaft) Relevanz generiert, Vgl. dazu die Relevanzkriterien Mannschaftssport. Für eine Reihe von Mannschaften existieren dazu bereits Vereins-Kategorien, die unterhalb der entsprechenden Staaten-Kategorie stehen und somit vorrangig zu befüllen sind (→ Kategorie:Eishockeyspieler nach Verein). Hierbei ist zu beachten, dass diese Vereins-Kategorien ausschließlich für Spieler (bzw. Spielerinnen) vorgesehen sind, die für den jeweiligen Verein ein Pflichtspiel für die A-Mannschaft (i. d. R. Profi-Bereich oder höchste Spielklasse) absolviert haben. Besteht noch keine Vereins-Kategorie, sollte selbstverständlich die Staaten-Kategorie genutzt werden.
mit den Junioren-Nationalmannschaften dieses Staates ein Pflichtspiel bei U18- oder U20-Weltmeisterschaften absolviert hat. Normale Junioren-Länderspiele und weitere Turniere (Hlinka Memorial, U17 Hockey Challenge etc.) sind davon ausgenommen.
ein Pflichtspiel in der höchsten Juniorenliga des jeweiligen Staates absolviert hat. Dies soll der großen Bedeutung dieser Juniorenligen Rechnung tragen. Beispiele sind DNL, WHL/OHL/LHJMQ, USHL, Division I der NCAA, J20 SuperElit usw.
Änderungen an dieser Definition sind vorher mit dem Fachbereich zu diskutieren.
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