Kategorie:Pflanzliche Ware der Lebensmittelindustrie

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Definition: Zur Ernährung bestimmte Waren/Produkten/Erzeugnissen, die ausschließlich bzw. überwiegend aus Teilen von Pflanzen oder ganzen Pflanzen bestehen. Basis für die Einordnung ist der Abschnitt IV des „Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung von Waren“ in der deutschsprachigen Fassung des Zolltarifs der Europäischen Union (auch „Außenhandelsstatistik“). Dieses ist z. B. in der Datenbank [1] einsehbar.

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