Kategorie Diskussion:Verfassungsgericht

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Millberlin in Abschnitt Alphabet
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Ich schlage vor, die Kategorie einzuengen auf die Kategorie:Verfassungsgerichte in Deutschland als Unterkategorie von Kategorie:Gericht (Deutschland). In anderen Staaten ist die Lage zu vielschichtig. Die dortigen Verfassungsgerichte sollten in die umfassendere Kategorie:Oberstes Gericht. Vgl. zu dem Problem Supreme Court/Verfassungsgericht die Zweispaltung nach Rechtskreisen im Artikel Oberstes Gericht.Pelagus 22:21, 22. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Die Artikel der nationalen Verfssungsgerichte in Kategorie:Gericht nach Staat legt eigentlich nahe dass "Verfassungsgericht" die gängigere Bezeichnung ist (gegenüber "Oberstes Gericht") 65.9.61.253 18:56, 16. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Kategorie:Verfassungsgericht umbennen-> Kategorie:Verfassungsgerichte in Deutschland

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.. wegen nationaler VfG. --Dendrolo 08:16, 28. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Alphabet

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Die Alphabetisierung ist verwirrend und uneinheitlich. Wenn die Gerichte unter dem ersten Buchstaben des Landes erscheinen, denen sie gehören, sollte dieses Land zumindest in Klammern hinter dem Namen des Gerichts angeführt werden, und die Logik sollte oben beschrieben werden. Ansonsten sollte alles einfach nach Anfangsbuchstaben des Gerichts aufgelistet werden. Millberlin (Diskussion) 18:38, 7. Sep. 2014 (CEST)Beantworten