Klingheumatte Schloßau

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Naturschutzgebiet Klingheumatte Schloßau

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

f1
Lage Deutschland, Baden-Württemberg, Neckar-Odenwald-Kreis, Mudau
Fläche 6,5 ha
Kennung 2.105
WDPA-ID 164140
Geographische Lage 49° 32′ N, 9° 10′ OKoordinaten: 49° 32′ 12″ N, 9° 9′ 49″ O
Klingheumatte Schloßau (Baden-Württemberg)
Klingheumatte Schloßau (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 15. September 1987
Verwaltung Regierungspräsidium Karlsruhe

Das Gebiet Klingheumatte Schloßau ist ein am 15. September 1987 vom Regierungspräsidium Karlsruhe durch Verordnung ausgewiesenes Naturschutzgebiet auf dem Gebiet der Gemeinde Mudau im Neckar-Odenwald-Kreis.

Das 6,5 Hektar große Schutzgebiet im Odenwald liegt etwa 500 Meter östlich des Mudauer Ortsteils Schloßau. Das Schutzgebiet umfasst lediglich das Flurstück Nr. 508 auf der Gemarkung Schloßau. Es gehört zum Naturraum Sandstein-Odenwald.

Wesentlicher Schutzzweck des Naturschutzgebiets ist laut Verordnung „die Erhaltung seltener Lebensgemeinschaften des Flachmoores und Birkenbruches als Lebenstätte seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten; des landeskundlich, kulturhistorisch und waldgeschichtlich bedeutsamen Waldbildes [sowie] eines aufgrund seiner Eigenart und Schönheit reizvollen Waldbestandes.“[1]

Landschaftscharakter

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Gebiet ist überwiegend bewaldet. Im Wald befinden sich zwei kleinere Tümpel. Im Osten des Gebiets befindet sich eine Waldlichtung mit bodensaurem Magerrasen auf einem wechselfeuchten Standort. Dieser war brachgefallen und wurde Anfang der 2000er-Jahre wieder freigestellt. Bemerkenswert ist hier ein Vorkommen des Keulen-Bärlapps.

  • Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege Karlsruhe (Hrsg.): Die Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Karlsruhe. Thorbecke, Stuttgart 2000, ISBN 3-7995-5172-7, S. 422–424
Commons: Naturschutzgebiet Klingheumatte Schloßau – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe über das Naturschutzgebiet "Klingheumatte Schloßau" vom 15. September 1987 (GBl. v. 30.10.1987, S. 469). Abgerufen am 2. November 2022.