Landesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes in Sachsen-Anhalt

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Das Landesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes ist ein Verzeichnis immaterieller kultureller Ausdrucksformen in Sachsen-Anhalt, vergleichbar mit dem Bundesweiten Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes auf Bundesebene und der Repräsentativen Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit der UNESCO, die weltweit gilt.

Sachsen-Anhalt hat im April 2024 als sechstes Bundesland (nach Bayern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Thüringen) eine eigene Landesliste des immateriellen Kulturerbes eingerichtet. Die Landesliste basiert auf einem Antrag der Linken-Landtagsfraktion aus dem Sommer 2023. Zwar stieß dieser bei den Parteien der Regierungskoalition (CDU, SPD, FDP) nur auf wenig Gegenliebe, wurde aber schließlich durch die Stimmen der AfD und der Grünen und in Abwesenheit etlicher Koalitionsmitglieder dennoch angenommen.

Das Landesverzeichnis umfasste bei seiner Einführung zunächst 10 Einträge – darunter 7 kulturelle Ausdrucksformen, die zuvor auf Initiative des Landes Sachsen-Anhalt bereits in das Bundesverzeichnis aufgenommen worden waren, sowie 3 neue Einträge. Voraussichtlich soll es in Zukunft alle zwei Jahre möglich sein, als neuer Eintrag in das Landesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes in Sachsen-Anhalt aufgenommen zu werden. Die Voraussetzungen für eine Aufnahme entsprechen jenen für das Bundesverzeichnis.